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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Overmind« (30. Oktober 2012, 12:15)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gr3if« (3. November 2012, 15:42)
Was? Dein Händler will mit einem Gewährleistungsfall nichts zu tun haben? Rofl... Zeig ihn an!
Warum soll ich den als Kunde in Deutschland Garantie in Anspruch nehmen, wenn mir damit alle Rechte die ich habe flöten gehen.... Sobald ich Garantie in Anspruch nehme verliere ich alle Rechte gegenüber dem Händler und muss mit dem Leben was mir der Hersteller durch sein Garantieverfahren zusichert.
Im Zweifel kann das auch eine Zeitgutschrift oder ein völlig anderes Produkt sein.
Wenn ich das nicht will, dann bleibt nur der Weg via Gewährleistung.
Bezüglich schnellster Weg: Eben nicht! Wenn der Hersteller 15 Wochen rumtourt mit meinen Dingen, dann darf er das. Es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen---> Bei einem Gewährleistungsfall darf ich eine Frist setzen, typischerweise 4 Wochen, danach kann ich Geld oder Gerät fordern.
Anzeigen war mehr aus Verzweiflung geworfen.
Ansich bin ich bei dir--> Garantie beim Hersteller ist okay nur: Ich habe mit dme Hersteller keinen Vertrag. Diesen habe ich nur mit dem Händler. Da ist die einfache Krux.
VERSCHROTTEN darf der Servicepartner nicht - jedenfalls nicht ohne Deine Zustimmung (die allerdings in dem Falle wohl in den AGB versteckt war). War sie's und hast du dem nicht ausdrücklich wiedersprochen, hast du die Gesäßtaschenkarte. War sie's nicht, hätte er dich vorher informieren müssen. DANN greift wieder ein anderes Recht, nämlich die Schadenersatzpflicht, und der Servicepartner hätte dir den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Wobei die Wertermittlung von "nicht wirtschaftlich zu reparierenden Geräten" - also "wirtschaftlichen Totalschäden" - ein Rechtskapitel für sich ist, besonders wenn es um "Wiederbeschaffungswert" geht. Allerdings wäre der Servicepartner dann in der Pflicht den wirtschaftlichen Totalschaden zu beweisen. Zweitens, und hier wird es WIRKLICH kompliziert und auch wieder einfach und hier kommt auch die Erklärung warum es völlig OK war dass der Händler die 150 Öcken erstattet hat: Du hast nämlich TROTZDEM einen Gewährleistungsanspruch an den Händler. Nur kannst du ihm sein Recht auf Nachbesserung nicht mehr gewähren, weil die Anlage verschrottet ist. Warum er keinen Ersatz liefern muss, siehe oben. Also bleibt als einzige wirtschaftliche Alternative die Wandelung, das hat der Händler gemacht.Zitat
Danach hört er erstmal nichts, bis sich der Servicepartner an ihn wendet um ihm mitzuteilen, dass man die Analage verschrottet hätte, da sich reparieren nicht lohnt um man Samsung angewiesen hat eine Gutschrift zu erstellen.
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