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Frage zum Fermabgesetz

Montag, 27. Oktober 2003, 13:48

Hi,

ich hab hier ne 9800SE vor mir zu liegen und bin dabei die zu testen. Nun meine Frage :

Der Karton der graka ist in Folie eingeschweißt. Würde mein Anspruch auf FAG ( Fernabgesetz ) verfallen, wenn ich den Karton und graka öffne und einbaue oder kann ich nach dem Testen immernoch FAG in Anspruch nehmen ?

mfg binni

toluol

unregistriert

Re: Frage zum Fermabgesetz

Montag, 27. Oktober 2003, 14:56

Ich bin zwar kein Jurist, aber es heißt doch:

... 14 Tag Rückgaberecht bei Nichtgefallen ...

Wie sollst du wissen, ob sie dir gefällt oder nicht, wenn du die Funktion nicht testen kannst.

Re: Frage zum Fermabgesetz

Montag, 27. Oktober 2003, 15:58

Schau mal in den AGBs der Firma nach, bei der du bestellt hast.
Meistens steht da ein entsprechender Absatz in dem dazu ein paar Worte verloren werden.

Zitat von »oldman«

Gehe Deine Lehrer verprügeln, die haben versagt.

Re: Frage zum Fermabgesetz

Montag, 27. Oktober 2003, 16:00

habe das schon zweimal gemacht. bei mindfactory geht das auf jedenfall. einmal einen tft und ein anderes mal eine lüftersteuerung. da hat es funktioniert. ohne probleme

Re: Frage zum Fermabgesetz

Montag, 27. Oktober 2003, 16:42

Du darfst das Produkt auspacken und in Betrieb nehmen, aber die Verpackung darf nicht beschädigt sein (d.h. die Folie darfst Du natürlich entfernen, aber nicht den Karton zerfetzen und hinterher wieder zusammenbappen) und das Produkt darf keine übermäßigen Gebrauchsspuren zeigen (Staub, Kratzer, Verschleiß...).

Du mußt das Teil in einem Zustand zurückgeben der es erlaubt das der Händler es noch verkaufen kann.

So glaube ich mich zu erinnern wurde es in der c't beschrieben.
"I am a leaf on the wind, watch how I soar!
-- Hoban Washburn

Re: Frage zum Fermabgesetz

Montag, 27. Oktober 2003, 19:03

Zitat von »Andreas«

So glaube ich mich zu erinnern wurde es in der c't beschrieben.


Cool, weißt du zufällig noch welche Ausgabe das war?  :)

Zitat von »oldman«

Gehe Deine Lehrer verprügeln, die haben versagt.

Re: Frage zum Fermabgesetz

Montag, 27. Oktober 2003, 19:27

wenn ich sone angegrabschte ware dann bekommen würde, von einem, der "nur mal testen" wollte, wäre ich nicht so begeistert.
ich würde die ware dann auch zurückschicken... besonders bei hochpreisigen artikeln würde mich das ankeksen...

Re: Frage zum Fermabgesetz

Dienstag, 28. Oktober 2003, 12:55

Du merkst ja garnicht das die schon mal benutzt wurde ;)

Also den Karton ganz vorsichtig öffnen (Klebeband mit Cutter durchschneiden) und merken wie alles drin lag.
Dann ist das kein Problem

Re: Frage zum Fermabgesetz

Dienstag, 28. Oktober 2003, 13:35

Zitat von »Hotzenplotz«

Cool, weißt du zufällig noch welche Ausgabe das war?  :)

Das Thema wird immer mal wieder angeschnitten. In Ausgabe 17 hatten die einen großen Test verschiedener Internet-Versandhändler drin, wenn ich mich recht erinnere waren da die relevanten Teile des Fernabsatzgesetz auch relativ detailliert beschrieben.
"I am a leaf on the wind, watch how I soar!
-- Hoban Washburn