Tahigwa, alleine die Tatsache, dass DVD Shrink in der Lage wäre einen Kopierschutz zu umgehen reicht aus um es aus Sicht des aktuellen UrhG als illegal einzustufen.
Ob du diese Funktionen überhaupt nutzt spielt dabei keine Rolle. Alleine die Möglichkeit sie nutzen zu können ist der springende Punkt.
Bei Freenet z.B. findet man einen Artikel über das Programm inkl. Download-Link. Sobald man den Download startet bekommt man allerdings eine PDF mit diversen Auszügen aus dem UrhG und ich denke die Rechtsabteilung von Freenet wird schon wissen, was sie tut.
Die beiden genannten Tools von thorsten sind übrigens "clean"