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Zitat von »Y0Gi«
Anisache: Das von dir genannte Vorgehen ist nicht sicher sicher Auch mehrfaches Überschreiben lässt sich rückgängig machen, d.h. es lassen sich Rückschlüsse auf die ursprünglichen Daten ziehen.
Zitat von »Y0Gi«
Für einen Zweifelsfall wie diesen sollte ja hoffentlich eine Datenschutzbestimmung existieren, die aussagt, nach welchen Kriterien die Daten vernichtet werden müssen. Oder gibt es so eine Bestimmung für "Hoteldaten" nicht?
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