- Laut diverser Vorschriften dürfen maximal 12 ISDN-Dosen und max. 8 ISDN-Geräte an einem Bus hängen (nehme mal an, wegen Dämpfung (Dosen) und Leistungsaufnahme (Geräte)) Reduziert sich die Anzahl der maximal möglichen Dosen durch Einsatz von Doppeldosen? D.h. heißt 12 Einzeldosen = 6 Doppeldosen?
Theoretisch ja, praktisch nein. Relevant für die reale Leitungsverschlechterung durch die Dose ist das Aufdrillen der Doppelader und die Schraubklemme. Ich kenne keinen S0-Bus, der wegen ein paar zusätzlicher Dosen nicht mehr funktioniert hätte. Die ANzahl der angeschlossenen Geräte ist aber ernst zu nehmen.
- Der NTBA darf im Bus doch in der Mitte hängen - d.h. in die eine Richtung gingen dann die Leitungen zum Dachgeschoß, in die andere Richtung die zum Erdgeschoß - richtig?
Ja.
- Nur die letzte Dose an jedem Ende muss terminiert werden, oder?
Ja.
- Analoge Telefondosen werden auch in "Bus-Form" verdrahtet, d.h. von einer Dose zur nächsten, richtig?
Jein. Du schließt die A-Ader ankommend an Klemme1 (B: Klemme2) an, wieder abgehend an Klemme 6 (5) - und das theoretisch mehrmals hintereinander. Wenn nirgendwo ein TAE-Stecker eingesteckt wird, werden über doseninterne Kontakte beide Adern bis in die letzte Dose durchverbunden. ABER: sobald Du in irgendeine Dose einen Stecker einsteckst, sind alle dahinterliegenden Dosen abgeschaltet! Du hast also keinen Bus (=alle Geräte hängen parallel drauf), sondern immer nur ein Gerät am Anschluss. Wenn dieses Gerät bei Inaktivität seinerseits beide Adern auf die abgehenden Kontakte weiterschaltet, ist das eher ein glücklicher Ausnahmefall.
- Benötigen auch analoge Dosen eine Enddose mit Abschlusswiderstand?
Nein, da es ja kein Bus ist.
- Wieviele Analogdosen (NFN) dürfen maximal an einen Anschluss gehängt werden? Ich möchte lieber ein bißchen mehr Kupfer in die Wände legen, in der Hoffnung, so nicht so bald wieder aufrüsten zu müssen!
Viele. Es macht nur in einer halbwegs normalen Wohnung wenig Sinn, da ja immer nur ein Gerät am Anschluss funktioniert. Es gibt meines Wissens keine verbindlich einzuhaltende Anzahl der in Reihe geschalteten TAE-Dosen.