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Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab....

Donnerstag, 11. Januar 2007, 23:01

Verehrter Kunde,

bedauerlicherweise können wir Ihrem RMA Antrag nicht entsprechen.

Antragsdatum: Donnerstag, 11. Januar 2007

Kommentare und Begründungen zu Ihrem RMA-Antrag:

Netzteil hat 12 Monate Garantie, daher ist keine Garantiebearbeitung mehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Diese Absage habe ich von JES Computer erhalten, nachdem ich mein 1 1/4 Jahre altes NT reklamiert hatte.
Ich dachte es gelten 24 Monate Gewährleistung.
Kamelhöcker hatte mir in einem anderen Thread schon dazu geantwortet, ich würde gerne noch ein paar Meinungen von Euch dazu einholen.
Was faseln die von Garantie, mir geht es um die 24 Monatige Gewährleistung....
"...mein Bruder macht Airbrusch und macht die fetten Harlidavidson von den dicken Rockern mit den Bärten und starken Armen, und glaube mir eine Nase oder so wie dein Case wäre sein Todesurteil. "

Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Donnerstag, 11. Januar 2007, 23:03

Wende dich an den Hersteller der hat die gesetzliche Gewährleistung zu vertreten. (war doch so oder ?)

Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Donnerstag, 11. Januar 2007, 23:18

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.
Allerdings stand da auch was davon, dass ich nach 6 Monaten beweisen muß, das der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestand- das wird mir schwerfallen...
:-/
"...mein Bruder macht Airbrusch und macht die fetten Harlidavidson von den dicken Rockern mit den Bärten und starken Armen, und glaube mir eine Nase oder so wie dein Case wäre sein Todesurteil. "

Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Donnerstag, 11. Januar 2007, 23:28

ganz klar, du verloren ;) wenn auch nich rechtlich!
ich empfehle direkt zum hersteller. die 24monate gewaehrleistung kannst du da einfordern vll

Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Donnerstag, 11. Januar 2007, 23:29

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die der Hersteller erbringt. Die Gewährlsitung wiederum ist gestlich vorgeschrieben. Sie beträgt in Deutschland 24 Monate und wird vom Händler erbracht. Der kleine Haken wurde ja schon genannt: nach 6 Monaten kerht sich die Beweislast um.

@manofmanynames: was hast du denn beim Einschicken gefordert? Wenn du dich wirklich auf die Garantie bezogen hast, dann kann die Nachricht von JES durchaus richtig sein. Apple gibt z.B. auch nur ein Jahr Garantie auf seine Geräte.

Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Donnerstag, 11. Januar 2007, 23:46

@shoggy:

Ich habe das standardisierte RMA-System genutzt.
Das Wort Garantie oder Gewährleistung kam da nicht vor....

"...mein Bruder macht Airbrusch und macht die fetten Harlidavidson von den dicken Rockern mit den Bärten und starken Armen, und glaube mir eine Nase oder so wie dein Case wäre sein Todesurteil. "

Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Donnerstag, 11. Januar 2007, 23:52

Siehst du wohl, Garantie ist nicht, Gewährleistung ist ebenfalls nicht, sofern du nicht beweist, das Gewährleistung doch ist ;D. (auf gut deutsch: Du kannst es nicht nachweisen, ich behaupte mal, auch mit dem besten Gutachter nicht, da niemand zweifelsfrei feststellen kann, dass der Schaden schon im Auslieferungszustand schon bestand)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Kamelhoecker

unregistriert

Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Freitag, 12. Januar 2007, 00:24

Zitat von »x-stars«

Siehst du wohl, Garantie ist nicht, Gewährleistung ist ebenfalls nicht, sofern du nicht beweist, das Gewährleistung doch ist ;D. (auf gut deutsch: Du kannst es nicht nachweisen, ich behaupte mal, auch mit dem besten Gutachter nicht, da niemand zweifelsfrei feststellen kann, dass der Schaden schon im Auslieferungszustand schon bestand)

Muss er auch nicht !
Tritt der defekt innerhalb von 6 Monaten auf, so wird angenommen, dass der Defekt schon bei Lieferung bestand.
Für die Gewährleistung muss er also nur beweisen, dass es kein durch unsachgemäßen Gebrauch entstandener Schaden ist.

Allerdings ist selbst dafür ein Gutachten teurer als ein neues Netzteil.

Was zwar nicht dem Deutschen Rechtsweg entspricht, aber doch erstaunlich oft funktioniert, ist direkt den Hersteller anschreiben.
Oftmals ist der Hersteller wesentlich kulanter als der Händler!

Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Freitag, 12. Januar 2007, 19:15

Sehr geehrter Herr xxxx,

wir berufen uns in diesem Fall im Rahmen der Gewährleistung auf Beweislastumkehr.

Mit freundlichen Grüssen

JES Computer
Webshop RMA Team

...dann werde ich es mal beim Hersteller probieren... ;)
"...mein Bruder macht Airbrusch und macht die fetten Harlidavidson von den dicken Rockern mit den Bärten und starken Armen, und glaube mir eine Nase oder so wie dein Case wäre sein Todesurteil. "

M3rl1N

Senior Member

Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Freitag, 12. Januar 2007, 19:28

na dann weis ich ja wo ich schonmal garantiert keine sachen kaufen werde wenn die so unkulant sind...

Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Freitag, 12. Januar 2007, 21:58

Zitat von »manofmanynames«

wir berufen uns in diesem Fall im Rahmen der Gewährleistung auf Beweislastumkehr.


Da sieht man mal wieder, was für bescheuerte Gesetze die Politik so auf den Weg bringen kann. Welcher Kunde ist schon bei vertretbarem Aufwand in der Lage, den geforderten Beweis nach Ablauf der 6 Monate zu erbringen?

Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Freitag, 12. Januar 2007, 22:01

Zitat von »Erklärbär«



Da sieht man mal wieder, was für bescheuerte Gesetze die Politik so auf den Weg bringen kann. Welcher Kunde ist schon bei vertretbarem Aufwand in der Lage, den geforderten Beweis nach Ablauf der 6 Monate zu erbringen?

wahrscheinlich keiner. aber der händler wird das genauso wenig können..

Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Freitag, 12. Januar 2007, 22:06

Zitat von »buekka«


wahrscheinlich keiner. aber der händler wird das genauso wenig können..


der händler hats da aber erheblich leichter weil er blos nichts akzeptieren brauch...
Intel Core i7-4770K | Asus Z87-C | G.Skill Ripjaws 16GB DDR3-1600 | Asus DirectCU HD5850 | 250GB Samsung 840 SSD | Samsung F4 2TB | Musical Fidelity VDAC | BeQuiet Straight Power E9-CM 480W | Lian Li PC6
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Re: Gesetzliche Gewährleistung- Händler lehnt ab..

Freitag, 12. Januar 2007, 23:01

Zitat von »buekka«


wahrscheinlich keiner. aber der händler wird das genauso wenig können..


Das liegt ja gerade der Knackpunkt. Ein Händler muss nichts beweisen, da in den ersten 6 Monaten per Gesetz die Annahme gilt, daß ein Gerät bereits bei Lieferung magelhaft war und der Händler damit zur Gewährleistung verpflichtet ist. Für die folgenden 18 Monate wird die Beweispflicht dem Kunden auferlegt, was praktisch doch eine Gewährleistung von 6 Monaten gleichkommt, wie sie auch vor der Gesetzesänderung bestand.