Sie sind nicht angemeldet.
Zitat
Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Damit zählt auch ein nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallender Samstag zu den Werktagen.
-