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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »san3011w« (9. Juli 2010, 18:46)
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »san3011w« (31. Mai 2010, 21:06)
Warum sollte sich eBay nicht darauf einlassen? Wie schon erwähnt, wurde bei der Auktion ein Rechtskräftiger Kaufvertrag geschlossen und der Verkäufer ist damit verpflichtet den Artikel zum erreichten VP auszuhändigen.[...]
Nur ob sich eBay darauf einlässt?
[...]
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »tRIACTIs« (31. Mai 2010, 19:16)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »san3011w« (31. Mai 2010, 20:06)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »tRIACTIs« (31. Mai 2010, 20:47)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »san3011w« (31. Mai 2010, 20:59)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Limbachnet« (31. Mai 2010, 21:27)
Zitat
Der stellt das Dingens jetzt sozusagen schon zum 3. mal ein weil ihm der Erlös nicht gepasst hat.
Prellt er alle 3 Käufer, so hat er seinen Wunschpreis schon fast zusammen.
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