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stromschlag

Senior Member

ebay-problem mit analoger SLR

Freitag, 9. April 2004, 04:26

moin leute-hab da ein problem:ich habe diesen artikel bei ebay gekauft:http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…MEBWN%3AIT&rd=1
dazu:1.weder spiegelanschlag noch gehäusedichtung sind in ordnung<-ist laut der artikelbeschreibung beides ok.damit könnte ich ja noch leben/bzw eine schnelle und relativ günstige reperatur wäre möglich.das problem ist aber das sich der verschluß der slr beim zwieten auslöseversuch(erste war ok)in der mitte der auslösung aufgehangen hat,und der spiegel in hochgeklappter stellung ist.
wie man dem link entnehmen kan hat der verkäufer vergessen die gewährleistung auszuschließen.was ergeben sich da also für möglcihkeiten das ding wieder an ihn loszuwerden??
#

Bjoern52351

Full Member

Re: ebay-problem mit analoger SLR

Freitag, 9. April 2004, 06:39

hm, gibts bei euch keine verbraucherzentrale? normalerweise müssten die dir sowas da sagen können.
erkundige dich da mal...

mfg
Björn

deekayUSA

Full Member

Re: ebay-problem mit analoger SLR

Freitag, 9. April 2004, 07:09

Hi!

Ich würde erstmal den Verkäufer kontaktieren und ihn "höflich" bitten, die Kamera zurückzunehmen, da sie nicht der Artikelbeschreibung entspricht. Notfalls mit negativer Bewertung "drohen".

Sollte der Verkäufer darauf nicht reagieren und sich die Angelegenheit nicht im Gütlichen regeln, dann hast du frühstens nach 30 Tagen bzw. spätestens 90 Tage nach Auktionsende die Möglichkeit, den ebay Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Ist zwar nur eine Kulanzleistung von ebay (auf die kein Rechtsanspruch besteht) und Du trägst auf jeden Fall 25EUR selbst, aber besser als nichts. Genauere Vorgehensweise dazu im obigen Link.

Musste selbst den Käuferschutz von ebay mehrmals in Anspruch nehmen - ich hatte allerdings säumige Zahler ;-)

greetz
deekay!USA 8)
An apple a day keeps Dr. Watson away...

FragMaster.nsn

Senior Member

Re: ebay-problem mit analoger SLR

Freitag, 9. April 2004, 07:34

Hallo,

wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, was hier offenbar der Fall ist, muss der Verkäufer die Kamera anstandslos zurücknehmen und im Normalfall auch alle Kosten (Porto, etc) tragen.
Problematisch wird sein, dass er das vermutlich nicht ohne weiteres tun wird und sich evtl. mit dem Wortlaut, die Kamera für jemand anderen verkauft zu haben rauszureden versuchen.

Ein Gewährleistungsauschluss gilt nur in Verbindung mit gebrauchten Artikeln. Wenn jemand eine Artikel als "Neu" versteigert und die unwirksamen Sätze a la "Nach neuem EU Recht..." sind diese absolut unwirksam. Darüberhinaus kommt es zudem darauf an wie die Formulierung erfolgt ist.

In deinem Fall ist eine Rücknahme nur eine Frage des Aufwands. Mit eine schlechten Bewertung lockt man keinen reudigen Hund mehr aus der Reserve, das Käuferschutzprogramm von ebay ist zum totlachen, der Kontatk zu den eBay Supports... nunja da sag ich besser nix zu.

Also, schreib ihm eine Mail, verweise auf folgende Paragraphen und fordere dein Recht.
§ 475 BGB
§ 437 BGB
Du kannst selbstverständlich noch die Bezüge untereinander deutlich ausstellen, allerdings würde ich den ersten Kontakt in dieser Richtung nicht "zu" ausführlich gestalten.

Sollte es wider Erwarten nicht zu einem Erfolg kommen, würde ich dem Brief eine Fußnote geben "Sollte ich wider Erwarten nicht innerhalb der kommenden 10 Tage Nachricht von Ihnen erhalten, werde ich die gesamte Abwicklung zwanglos einem Rechtsanwalt übergeben."

Minusch@Linux

unregistriert

Re: ebay-problem mit analoger SLR

Freitag, 9. April 2004, 12:57

Hallo zusammen!

ja, erstmal den Auktionär anschreiben. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die die Ware zurücknehmen, da diese ja offensichtlich nicht der Beschreibung entspricht und schon vor der Auktion defekt war!

Die Paragraphenverweise sollte man natürlich nicht vergessen!

Gruß
Minusch

tom355

God

Re: ebay-problem mit analoger SLR

Freitag, 9. April 2004, 13:41

Ich würde ihn anrufen und super freundlich sein. Weil das der beste Weg zur Einigung ist. Wenn er rumzickt kannst du immer noch auf dem schriftlichen Weg dein Recht verdeutlichen und Maßnahmen androhen.

crushcoder

God

Re: ebay-problem mit analoger SLR

Freitag, 9. April 2004, 14:16

ich finde auch das es immer besser ist, erstmal freundlich zu sein.

mit dem anwalt drohen kann man immer noch.

der fall ist hier ja eindeutig, die beschreibung passt nicht zum gelieferten produkt.
also muss er die kamera zurücknehmen.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

stromschlag

Senior Member

Re: ebay-problem mit analoger SLR

Freitag, 9. April 2004, 15:45

danke für die antworten!
ich habe jetzt erstmal eine freundlich formulierte email an den verkäufer geschrieben.mal gucken was zurückkommt.
#

stromschlag

Senior Member

Re: ebay-problem mit analoger SLR

Mittwoch, 14. April 2004, 23:45

das ist bis jetzt dabei rausgekommen::
ich hab jetzt endlich ne antwort vom verkäufer erhalten.er will das ich ihm die kamera zurücksende.er will sie dann reparieren oder mir das geld überweisen.
allerdings bin ich mit dieser lösung nicht so ganz zufrieden da ich 1: keine kamera zurück will an der ein laie (nehme zumindest mal stark an das es einer ist) rumgepruckelt hat und zweitens die befürchtung habe das ich am ende ohne geld und ohne kamra doof aus der wäsche gucke.
werd also erneut kontakt mit ihm aufnehmen.
#

Hannibal-Lecter

God

Re: ebay-problem mit analoger SLR

Donnerstag, 15. April 2004, 00:31

Wenn Du das Teil schon per Vorkasse bezahlt hast, dann ist das Risiko da auch nicht geringer gewesen. Und wenn Du das Teil bei ebay ersteigert hättest und es wäre OK gewesen, hätte es durchaus sein können, dass es trotzdem zuvor von einem Laien repariert wurde...

Übrigens geht so mancher Laie liebevoller und auch besser an die Sache ran als ein "Profi" - das ist mir sowohl bei einer Uhr, die ein Uhrmacher beim Batteriewechsel "kaputtrepariert" hat und die ein Bekannter anschließend wieder hinbekam als auch beim Autoschrauber VS Fachwerkstatt so ergangen...

Gruß Hannibal