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Zitat von »Spitfired«
bin ich also bemitleidenswert wenn ich helfe ja oder wenn ich wissen will ob ich zeit zurückbekomme ... denk mal darüber nach was du schreibst ...

Zitat von »Sebastian«
Wenn du ne Stunde im Stau stehst kannst du dir das auch nicht auf die Arbeitszeit anrechnen lassen. Das ist halt einfach so.


Zitat von »mafiahamster«
also pech gehabt.

Zitat
Kommt der Arbeitnehmer verspätet zur Arbeit, weil er unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde oder etwa weil sein Wagen infolge Batterieschwäche erst gar nicht anspringt, behält er den Anspruch auf Vergütung
Zitat
Haben dagegen objektive Gründe, also solche, die jedermann oder zumindest mehrere Personen betreffen, zum Arbeitsausfall geführt, besteht für diese Zeiten kein Lohnanspruch.
Zitat
in den unfall ist er ja nicht direkt verwickelt
. Und unverschuldet: Er kann ja nichts dafür, dass der vor ihm irgendwo reingekracht ist, ist aber halt als Ersthelfer und ggf. auch als Zeuge (wie sah der Unfallort aus, falls der Verunfallte doch nciht von allein verunfallt ist: Der Gegner war nicht am Unfallort anwesend, ...).
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