Du bist nicht angemeldet.
Zitat
E-Mails haben wenig Beweiskraft, da der Sender bei den herkömmlichen Protokollen und Log-Mechanismen keine Möglichkeit hat, zu beweisen, wann er was an wen versendet hat und ob der Empfänger die E-Mail erhalten hat. Durch eine elektronische Signatur und vor allem durch eine qualifizierte elektronische Signatur können allerdings im Rechtsverkehr (Zivilrecht, Verwaltungsrecht) Verbindlichkeiten geschaffen werden, die auch vor Gericht Bestand haben. Umgangssprachlich wird dann von einer „digitalen Unterschrift“ gesprochen. Das verbindliche Setzen eines Zeitstempels wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt. Näheres wird im Signaturgesetz geregelt. Den Empfang der Nachricht kann eine Signatur allerdings nicht beweisen, hierzu ist beispielsweise eine – idealerweise ebenfalls signierte – Antwort notwendig. Einige Dienstleister bieten Lösungen an, die Signatur, Verschlüsselung und Antwort automatisieren (zum Beispiel E-Mail-Frachtdienst genannt).
den
Senior Member
Zitat von »e-Splash«
Naja es wird nicht gleich ein Gerichsttermin sein...
Eher solltest Du mal ne Mahnung bekommen (die würde ich jetzt eh mal abwarten) dann kannst Du immernoch weitersehen.
Zur eigentlichen Frage:
Mails haben nicht im geringsten eine Rechtsgültigkeit.
Keiner kann beweisen, dass er sie wirklich bekommen oder eben nicht bekommen hat.
In solchen Fällen immer Einschreiben evtl mit Rückschein.
Grüßle e-Splash
Edit: Danke Shoggy :-/
Zitat von »Katzenfreund«
Schicke solche Dinge in Zukunft per Einschreiben und mit Rückschein oder per Fax und heb den Empfangsbericht auf.
Übrigens: Alles unter 100€ wird nicht gerichtlich geklärt.
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »cr@zy_«
Wie bitter....dann muss ich echt nochmal nen Breif schreiben.
ach ja.: Die Frist von 7 Tagen zum zahlen des Betrages die ich per Mail bekommen hab (Mahnung) ist seit gestern vorbei....kreig langsam Angst..argh!![]()
![]()
den
Senior Member
den
Senior Member
-