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Dazu bieten wir Ihnen folgende, vom Gesetzgeber geforderten Untersuchungen an:
* Die ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen.
* Die Untersuchung des Sehvermögens hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes, des Farb- und Stereosehens.
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Zitat von »KingofBohmte«
Jo, alle fünf Jahre für C/CE bis zum 50ten, danach afaik alle zwei Jahre. Gilt auch nur für die, die den C/CE direkt erworben haben. Alle, die mit der "2" (war die doch, oder) rumfahren, brauchen bis zum 50ten keine Untersuchung und sollten deswegen auch nicht umschreiben. Erst ab 50 ist dies auch für die "2" Pflicht.
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