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Vorab sei angemerkt, daß die gesetzliche Gewährleistung nur privaten Käufern zusteht. Gewerbliche Käufer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Gewährleistung bzw. zwischen gewerblichen Handelspartern wird sie (soweit in Frage kommend) regelmäßig ausgeschlossen.
Zitat von »kuehlreactor«
Hallo,
ich möchte als gewerbetreibender einen gebrauchten LKW kaufen - von einem Gewerbetreibenden. Muss der Verkäufer eine Mindestgewährleistung erbringen, oder kann er alles ausschließen?
Zitat von »Limbachnet«
Meiner Laienmeinung nach kommt bei Geschäften unter Händlern hier eher der §377 des Handelsgesetzbuches (HGB) zum Tragen.
Danach musst Du eine Eingangskontrolle vornehmen, also abchecken ob die Karre die richtige ist und ob sie die vereinbarte Qualität hat. Spätere Reklamationen sind nur möglich, wenn der Verkäufer einen versteckten Mangel arglistig verschwiegen hat (z.B. das berüchtigte "unfallfrei" trotz verzogenem Chassis...).
Aber wie gesagt - Laienmeinung, bin weder Kaufmann noch Anwalt.
Zitat von »Mr.«
Als ob ein Händler kein Gewerbetreibender ist, bzw. das was an seinem Status als Gewerbetreibender ändert :![]()
Zitat von »RedFlag1970«
Ich selber bin ja Gewerbetreibender,
wäre ja noch schöner wenn ich nen Auto kaufe und dann keine Garantie bekäme.... :
Zitat von »Erklärbär«
Oha! Gerade von einem Gewerbetreibenden sollte man eigentlich erwarten, dass er den Unterschied zwischen einer freiwilligen Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung, nach der hier gefragt wurde, kennt. Thema knapp verfehlt ;-)
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