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cronix

God

Kaufvertrag/Kleiderschrank

Samstag, 15. November 2008, 16:35

Hey Leute,

ich hab zur Zeit ein kleines Problem mit einem Möbelhaus. Und zwar ging es wie folgt ab. Ich bin mit nem Kumpel ins Möbelhaus und hab mir nen Schrank ausgesucht, er hat auch den selben genommen. Nun war der aber nicht lagernd und musste bestellt werden und wir wollten auch nochmal ausmessen ob er auch wirklich passt. Die beiden Kaufverträge wurden dann auf Vorbehalt auf seine Mutter (die hatte ne Kundenkarte) geschrieben.

Nun hab ich dann auch nen Brief bekommen in dem auch der Vorbehalt und die Anzahlung vermerkt sind. Mein Kumpel hat angerufen und seinen Schrank bestätigt und auch abgeholt, ich nicht, da ich nicht solange warten wollte. Jetz kam aber ein Anruf, dass mein Schrank jetz eingetroffen wäre :X Und sie meinten sie gingen davon aus, wenn mein Kumpel seinen bestätigt, dass ich meinen auch wolle ..

Ich ging davon aus, dass der Kaufvertrag sich auflöst sobald die Frist zur Bestätigung des Vorbehalts abgelaufen ist oder die Frist zur Zahlung der Anzahlung.

Ich hab mich schon mit denen in Verbindung gesetzt und die "nette" Frau am andren Ende meinte sie wirds dem Chef mal vorlegen...

Wisst ihr wie ich jetzt rechtlich da stehe ? Bin ich an den Kaufvertrag gebunden ?

Gruß
cronix

gr3if

God

Re: Kaufvertrag/Kleiderschrank

Samstag, 15. November 2008, 17:14

Habt ihr 2 Kaufverträge?
Wenn ja, dann hat dein Freund doch nur für sich bestätigt und du bist raus.

cronix

God

Re: Kaufvertrag/Kleiderschrank

Samstag, 15. November 2008, 17:22

Ja so sehe ich dass auch ... nur die Frau meinte, dass das alles sehr komisch abgelaufen sei .. können die das jetz noch was rumdrehn oda net?

Draco

God

Re: Kaufvertrag/Kleiderschrank

Samstag, 15. November 2008, 17:38

Wieso macht man einen Kaufvertrag unter Vorbehalt bei gleichzeitiger Anzahlung ??

Also wenns zwei Kaufverträge gibt und dort explizit "unter Vorbehalt" steht, können die Dir imho nix.

Problem bei solchen Aktionen ist, dass das Möbelhaus - wenn du den Schrank nicht nimmst - auf ihrer Ware sitzen bleiben, was sie nur sehr ungern machen werden. Die kaufen das Ding ihrerseits ja auch beim Hersteller.
Aus meiner Sicht war Dein Fehler keine klaren Verhältnisse (sprich: anrufen und absagen) geschaffen zu haben. Aber sonst wüsste ich nicht, was du falsch gemacht hast.

Was stand denn auf dem Vertrag so drauf? Interessiert mich.

P.S.: mein Schwebetürenschrank kommt hoffentlich noch vor Weihnachten *vorfreu*

cronix

God

Re: Kaufvertrag/Kleiderschrank

Samstag, 15. November 2008, 17:39

Also es steht halt auf dem Vertrag:

Kaufvertrag unter Vorbehalt bis xx.xx.xxxx

und dann weiter unten noch

Anzahlung ist bis xx.xx.xxxx zu zahlen.

fabelmann

God

Re: Kaufvertrag/Kleiderschrank

Samstag, 15. November 2008, 17:46

aber auf wessen Namen? Den von der Mutter oder deiner?

Allerdings legt das mit der Anzahlung und unter Vorbehalt nahe, dass du erst noch eine Bedenkzeit hattest und das Möbelhaus zu schnell bestellt hat

cronix

God

Re: Kaufvertrag/Kleiderschrank

Samstag, 15. November 2008, 18:05

Da müsst ich mal gucken, der liegt aber daheim und da komm ich erst wieder am Donnerstag hin. Aber ich glaube wir haben beide unterschreiben müssen (wobei ich grad nicht mehr sicher bin, ob ich das gemacht habe, weils ja noch net sicher war)

den

Senior Member

Re: Kaufvertrag/Kleiderschrank

Sonntag, 16. November 2008, 11:42

Zitat von »cronix«

Da müsst ich mal gucken, der liegt aber daheim und da komm ich erst wieder am Donnerstag hin. Aber ich glaube wir haben beide unterschreiben müssen (wobei ich grad nicht mehr sicher bin, ob ich das gemacht habe, weils ja noch net sicher war)

supi, das wär vielleicht ein nicht ganz unwichtiger aspekt, um klären zu können, wer vertragspartei wurde... ::)
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Stefan_K.

Moderator

Re: Kaufvertrag/Kleiderschrank

Montag, 17. November 2008, 03:16

Super .. reitet die Mutter rein. ;D