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Zitat von »Bender«
Da ich mich nicht mit einem Einkaufsgutschein abspeisen lassen möchte wollte ich fragen, ob dies überhaupt rechtens ist, oder ob ich Anspruch auf Bargeld habe.
Gibt es da Paragraphen?
Zitat von »Lev«
Da bei der Abgabe der Willenserklärung falsche Angaben zum Wesen der Sache seitens des Verkäufers gemacht wurden ist eine Barauszahlung in jedem Fall verlangbar.




Zitat
Bin mir nur nicht ganz sicher ob dadurch jetzt n Mangel entseht oder ob der Kaufvertrag als ungültig betrachtet werden muss
Zitat von »Bender«
Was ein Kampf, aber ich habs geschafft
Wollte mich natürlich mit mit nem Gutschein abspeisen, aber ich bin hartnäckig geblieben und habe mein Geld cash bekommen!
Chris
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