leute, halten wir uns mal bitte an die fakten :
über das produkt können wir mal gar nichts sagen, ebensowenig, wer jetzt welchen patentanspruch hat!
hier gehts nur darum, ob eine partei belangbar ist, die über ein produkt informiert, das irgendjemand anbietet, wenn dieses produkt gegen ein patent verstößt
und: stellt diese information bereits eine bewerbung des produkts dar?
eins muß man schon sagen: durch die veröffentlichung durch die partei erlangt das produkt aufmerksamkeit, allerdings könnte man dann jede fachzeitschrift belangen, die über ein neues produkt berichtet, die c't zb dürfte gar nicht mehr erscheinen
hier könnte ein gefährlicher präzedenzfall geschaffen werden, sollte die klägerin gewinnen! :-/