ja, die frist ist bei 7 tagen, wenn der shop alle geforderten punkte in der agb angibt, sonst kann man sich 3 monate zeit lassen. wenn der händler dann aber seinen fehler innerhalb der 3 monate bemerkt, besteht eine frist von 7 tagen ab bekanntmachung.
ich bin im moment zu dem schluss gekommen, dass die rücksendekosten in jedem fall vom käufer zu tragen sind. hier aber auch wieder nur, wenn der shop dies in seinen agb korrekt so anführt.
ich frage mich jetzt aber, wie das ist, wenn der shop nur schreibt, man würde den kaufpreis bei rücksendung rückerstattet erhalten. ein jurist sollte das mal zerpflücken, da ja eine übernahme der rücksendekosten damit nicht ausgeschlossen wird. klar könnte man davon ausgehen, dass wenn geschrieben wird, dass man den kaufpreis zurückerhält, dies den zu erwartenden ablauf darstellt und nichts weiter hinzukommt. andererseits wird aber nicht explizit ausgeschlossen, dass die portokosten nicht auch noch übernommen werden... ???