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fksystems

God

elektrotechnik + bafög leistungsnachweis ..? ?

Montag, 9. Februar 2004, 20:48

Ich wollte wissen, was das mit dem leistungsnachweis auf sich hat, den man nach einer bestimmten zeit (ich glaube nach dem 4. semester) beim bafög-amt abgeben muß, wenn man weiter bafög-geld erhalten will.

weiß jemand was darüber?

Weiß jemand, was man da erfüllen muß im bereich elektrotechnik nachrichtentechnik an der fh (aachen), um diesen leistungsnachweis nach den 2 jahren bestätigt zu kriegen?

Also so zufälligerweise.. vielleicht weiß ja jemand drüber bescheid.. am besten jemand, der auch an der fh aachen studiert oder so.
Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

cK

Senior Member

Re: elektrotechnik + bafög leistungsnachweis ..? ?

Montag, 9. Februar 2004, 21:37

Hi,

du musst den BAföG-Leistungsweis in der Regel nach dem 4. Semester (reguläres Ende des Grundstudiums) erbracht haben.

In meinem Studiengang besteht er afaik darin, an jeder Prüfung des Grundstudiums mindestens einmal teilgenommen zu haben :D. Wie sich das bei dir ist, kann dir aber sicher jemand in deinem BAföG-Amt sagen.

cK


Edith: Die Fachschaft müsste das ebenfalls wissen und die Damen vom Prüfungsamt freuen sich auch immer wieder, wenn sie jemand anruft ;).

fksystems

God

Re: elektrotechnik + bafög leistungsnachweis ..? ?

Dienstag, 10. Februar 2004, 00:26

hm.. was heißt eigentlich "teilgenommen haben" ?

teilgenommen haben "mit" oder "ohne" bestanden zu haben..? :)

(..man kann ja nie wissen, was den bürokraten so einfällt..)


aber ich werde dann wohl mal nachfragen?
Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

cK

Senior Member

Re: elektrotechnik + bafög leistungsnachweis ..? ?

Dienstag, 10. Februar 2004, 02:08

Zitat von »fksystems«

hm.. was heißt eigentlich "teilgenommen haben" ?

teilgenommen haben "mit" oder "ohne" bestanden zu haben..?  :)

Es heißt, das man teilgenommen haben muss (dafür müssen sich sogar die Kranken und die "Kranken" zur Uni schleppen) und nicht häufiger als zweimal durchgefallen sein darf 8).

cK