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Katzenfreund

God

Rechtsfrage: Garantie/ Gewährleistung

Donnerstag, 1. April 2004, 16:12

Hallo,
kann mir mal bitte jemand den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklären?
Der Händler hat 24Monate Garantie gegeben. Nun ist die Ware seit Oktober (nach 14 Monaten Gebrauch) defekt und wurde 4 mal repariert (auf die 5. Reparatur haben wir keine Lust mehr). Ist es rechtens, wenn der Händler ein anderes Gerät anbietet, dass 90€ weniger kosten darf? (Es gibt bei diesem Händler zu diesem Preis nichts Vergleichbares!)
Bitte gebt mir eventuelle Quellen an.
Danke für eure Hilfe!
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Eikman

Moderator

Re: Rechtsfrage: Garantie/ Gewährleistung

Donnerstag, 1. April 2004, 16:15

der händler hat dir 24 monate gewährleistung gegeben! die gewährleistung steht dafür das das produkt bei übergabe (paket oder ladenkauf) völlig in ordnung war. die ersten 6 monate wird davon ausgegangen das der defekt schon bei übergabe vorlag, nach 6 monaten gibs die beweislastumkehr und du musst beweisen das der defekt bei übergabe schon vorlag (gutachten).

die garantie gibt der hersteller und der muss sie auch direkt mit dem endkunden (also mit dir) abwickeln.

EDIT: der händler muss dir garnichtmehr umtauschen, es sei denn du beweist mit einem gutachten das der defekt schon bei übergabe vorlag. er muss dir ausserdem nicht was preislich gleiches im austausch geben, sondern etwas welches von funktion und ausstattung gleichwertig ist.

Katzenfreund

God

Re: Rechtsfrage: Garantie/ Gewährleistung

Donnerstag, 1. April 2004, 16:34

Etwas gleichwertiges existiert zu diesem Preis nicht.
Übrigens die haben einen Kühler ins Netzteil eingebaut (bei der ersten Reperatur) Wäre das Beweis genug?
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