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es ist arbeitsschutzmäßig gesetzlich festgelegt, was das teil für strahlungswerte haben darf - genauso wie z.b. der geräuschpegel und die lichtverhältnisse am arbeitsplatz.
bzgl. der absicherung ist usa ein gutes beispiel: da hat doch glatt früher mal omi ihren pudel in der mikrowelle getrocknet - sich wahrscheinlich gefreut, das er so nett an die scheibe klopft - hinterher gegen den hersteller prozessiert weil der köter natürlich den geist aufgeben hat -- und gewonnen! seit dem steht bei denen in der anleitung das keine lebenden wesen... etc. da rein dürfen
 
							
																														 nordy
		
																												
																		nordy
																		
									
																	
God





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