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This post has been edited 1 times, last edit by "elbarto`" (Sep 1st 2010, 1:30pm)
Les_Conrads
God





Zitat von »Lev«
ich frag mich ja wann die autoindustrie anfängt en used-look anzubieten![]()
Quoted
Einkommen aus so genannten "Anlagen aus dem Wirtschaftsgut 'Währung'" (z.B. Devisenspekulationen auf Fremdwährungskonten) unterliegen nicht der Abgeltungssteuer und bleiben weiterhin nach § 23 EStG als "Privates Veräußerungsgeschäft" steuerpflichtig und sind in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben.
Allerdings handelt es sich bei Gewinnen aus Optionen, Zertifikaten und sonstigen Terminkontrakten auf Währungen um Spekulationsgewinne. Und diese Spekulationsgewinne unterliegen - genau wie Spekulationsgewinne aus z.B. Aktien - der Abgeltungssteuer.
) anbelangt: Kannst du mit der Abgeltungssteuer gegenrechnen, d.h. bis zu 801 Euro darfst du direkt einsacken, der Rest muß versteuert werden. Interessant ist auch, daß man bei einem persönlichen Steuersatz von unter 25% die Differenz auf die zuvor abgeführten 25% zurückfordern kann.-