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Moin moin
Man kann ja innerhalb von 14 Tagen ein Gerät Grundlos zurücksenden und innerhalb von 6 Monaten ein defektes beweislos zurückschicken um auf nachbesserung zu bestehen und nachher bis zum 24 Monat mit Beweis zurückschicken.
Aber kann ich ein Gerät nach 3 Monaten zurückschicken weil es defekt ist aber statt auf Nachbesserung auf den Kaufbetrag pledieren?
Im konkreten Fall geht es darum, dass ich mir vor knapp drei Monaten einen MP3 Player gekauft hab der nun den Defekt aufweißt das er kein signal mehr auf dem linken Kanal hat. Nun möchte ich diesen aber nicht wieder, sondern mir ein anderes Model holen was zum Zeitpunkt des kaufes aber nicht lieferbar war. Das Problem bei der Sache ist nur das der Shop bei dem ich den defekten Player gekauft hab den anderen Player aber nicht vertreibt.
greetz
NENO
das kommt auf die Kulanz vom Händler an.
Er hat normalerweise erst mal das recht auf 2 Nachbesserungen, d.h. er darfs 2 mal reparieren.
Erst danach kannst du den Kaufpreis oder einen Umtausch verlangen
Wenn du freundlich anfragst wird er dir vielleicht gegen einen kleinen Obolus nen anderen geben. Aber wie gesagt, er muss es nicht.
Naja auf Kulanz kann ich bei Snogard nicht hoffen.
Und dummerweise hat SNogard den anderen Player auch nicht.
NENO