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Gelöschter Benutzer
Unregistered
Quoted from "fksystems"
In den Agb steht, wenn man nicht rechtzeitig kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr.
den
Senior Member




Quoted from "thowi"
Allein das ist laut BGB schon nicht verbindlich... ein sich-nicht-melden unterstellt noch lange nicht, dass du den Vertrag verlängern willst. Im Ernstfall scheitert es schon daran.
Quoted from "den"
aus welcher vorschrift soll sich das bitte ergeben? wenn die agb wirksam einbezogen sind, dann ist das eine übliche klausel, wie sie sich beispielsweise in jedem mobilfunkvertrag wiederfindet.
Quoted from "DieHappy"
vor Gericht ist eine Kündigung via email nicht zulässig, da sie zueinfach gefälscht werden kann. Dagegen ist ein fax rechtskräftig, da die daten verschüsselt punkt zu punkt übertragen werden...
gruß
Diehappy
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