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Bluefake

God

Rückzahlungspflicht für Deponat einer Garage?

Monday, July 10th 2006, 6:22pm

Ich habe letzten Monat meine Garage vor Vertragsende (10.2007) an einen Nachmieter übergeben. Dieser hat einen Vertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen, seine Miete und sein Deponat bereits gezahlt.

Jetzt wollte ich von der Gesellschaft wissen, wann ich mein Deponat bekomme. Da sagte man mir, ich bekäme es in 6 bis 8 Wochen.

Gibt es wirklich eine solche Regelung, die denen erlaubt, mein Geld noch so lange zu behalten?
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Minusch@Linux

Unregistered

Re: Rückzahlungspflicht für Deponat einer Garage?

Monday, July 10th 2006, 6:27pm

Ich würde mal behaupten, dass es keine regelung dazu gibt, jedoch kann man glaube ich nichts dagegen tun....

Stefan_K.

Moderator

Re: Rückzahlungspflicht für Deponat einer Garage?

Monday, July 10th 2006, 6:42pm

Gibt es .. frag mich aber nicht nach dem Gesetzestext.

Minusch@Linux

Unregistered

Re: Rückzahlungspflicht für Deponat einer Garage?

Monday, July 10th 2006, 7:01pm

Quoted from "Stefan"

Gibt es .. frag mich aber nicht nach dem Gesetzestext.


gibt es eine regelung oder etwas dagegen?

Gelöschter Benutzer

Unregistered

Re: Rückzahlungspflicht für Deponat einer Garage?

Monday, July 10th 2006, 7:09pm

Die Frage ist wohl eher, ob es sich lohnt, wegen 6-8 Wochen einen Anwalt einzuschalten. Wenn das Deponat nun nicht gerade 500 Euro waren sondern vielleicht 20-50 Euro, dann würde ich warten... [Auch wenn das Recht auf Deiner Seite ist!]

Stefan_K.

Moderator

Re: Rückzahlungspflicht für Deponat einer Garage?

Monday, July 10th 2006, 7:16pm

Quoted from "Urmel"



gibt es eine regelung oder etwas dagegen?


Es gibt eine Regelung nach der die das so lange einbehalten dürfen. Schöpft mein Vermieter auch immer voll aus. (Bin mal im haus umgezogen, neue Kaution schon bezahlt, alte erst nach Wochen erhalten)

Alchemay

God

Re: Rückzahlungspflicht für Deponat einer Garage?

Monday, July 10th 2006, 7:30pm

Quoted from "Stefan"



Es gibt eine Regelung nach der die das so lange einbehalten dürfen. Schöpft mein Vermieter auch immer voll aus. (Bin mal im haus umgezogen, neue Kaution schon bezahlt, alte erst nach Wochen erhalten)



wie gut das du schon eben wohnst. noch höher geht ja bei wohnungswechsel ja nicht mehr. ;D

FUNKMAN

God

Re: Rückzahlungspflicht für Deponat einer Garage?

Monday, July 10th 2006, 9:40pm

Die Rückzahlung von Kautionen kann bis zu 6 Monate dauern. Wurde gerichtlich abgesegnet und damit begründet, dass der Vermieter noch innerhalb dieser Zeit die Möglichkeit haben soll, alte Zählerstände ablesen und verschwiegene Mängel auffinden zu können.



Auch wenn das bei dir nicht der Fall sein wird - ich würde mich über die 6-8 WOCHEN freuen. Mein bester Kumpel fragte mich vor Kurzem, ob die Rückgabe seiner Mietkaution in 6 Monaten denn rechtens wäre und schaute recht blöd, als ich ihm dies bestätigt habe.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

den

Senior Member

Re: Rückzahlungspflicht für Deponat einer Garage?

Monday, July 10th 2006, 11:48pm

die sechs-monats frist ist keine feststehende, im einzelfall ist die rückzahlung der kaution früher zu leisten. stellenweise wird in der rechtsprechung eine 3-monatsfrist vertreten, so AG Hamburg und AG Ahrensburg.
ich denke auch,dass man mit 6-8 wochen gut bedient ist.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

TheJoker

God

Re: Rückzahlungspflicht für Deponat einer Garage?

Monday, July 10th 2006, 11:51pm

sorry wenn ich jetzt offtopic werde, aber das interessiert mich schon:

es darf also 6 monate dauern bis die kaution zurückgezahlt wird. was ist jetzt, wenn der vermieter nach 4 monaten mit nem mangel in der wohnung kommt den ich nicht verursacht habe und teile der kaution einbehalten will?
wie soll man das nachweisen dass der mangel nicht da war als man ausgezogen ist.
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

den

Senior Member

Re: Rückzahlungspflicht für Deponat einer Garage?

Tuesday, July 11th 2006, 12:25am

Quoted from "-Joker-"

sorry wenn ich jetzt offtopic werde, aber das interessiert mich schon:

es darf also 6 monate dauern bis die kaution zurückgezahlt wird. was ist jetzt, wenn der vermieter nach 4 monaten mit nem mangel in der wohnung kommt den ich nicht verursacht habe und teile der kaution einbehalten will?
wie soll man das nachweisen dass der mangel nicht da war als man ausgezogen ist.


deshalb sollte man bei übergabe der wohnung - sprich auszug - ein übergabeprotokoll anfertigen, in dem die vorhandenen oder nicht vorhandenen mängel genaustens festgehalten werden.

ansonsten steht dem vermieter aufgrund des eingewandten mangels grundsätzlich ein zurückbehaltungsrecht zu. der mieter muss also auf rückzahlung der kaution klagen, der vermieter im prozess seinen anspruch aus dem mangel darlegen. kann er dies nicht (beispielsweise weil ein übergabeprotokoll über die mangelfreiheit der wohnung existiert), verliert er.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.