Das mit BP ist als Arument einfach völliger Blödsinn, weil man mit "es gibt Schlimmeres" sonst jede Straftat legalisieren könnte, die in der Schwere unterhalb des Genozids angesiedelt ist.
Was, der XY hat zwei Menschen erstochen? Ist doch nicht so schlimm, in Srebrenica sind 8000 Leute umgebracht worden, im 2 Weltkrieg einige Millionen, da wird man doch wohl mal zwei Typen abmurksen dürfen! Schwachsinn? Ja. Eben.
BTT:
Ich würde mal sorgfältig die Garantiebedingungen durchlesen. Wenn das Ding schon mit Wasserkühlung geliefert wurde, kann u.U. ein Wasserschaden auch von der Garantie abgedeckt sein. Und dann kann man's ja auch problemlos angeben, damit der Garantiefall-Bearbeiter nicht das große Fehler-Ratespiel spielen muss.
Die Frage, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt, ist schwierig. Ob die Karte ohne den Wasserschaden gelaufen wäre, wissen wir ja nicht. Vielleicht ist sie wirklich "dead on arrival" gewesen, auch ohne Wasserschaden. Der Wasserschaden hat aber die Beweislast verschoben, wenn nicht gar umgedreht. Während der ersten 6 Monate Gewährleistungszeit muss eigentlich der Händler nachweisen, dass der Schaden vom Kunden zu verantworten ist. Wenn er eine Grafikkarte mit Wasserspuren zurückbekommt, von der der Kunde behauptet, sie niiiie mit Wasser in Berührung gebracht zu haben, dann hat er's damit aber ganz einfach - im Ernstfall gibt's wohl nicht viele Richter, die das Verschweigen des Wasserkontakts nicht als Betrugsversuch mit mitgeliefertem Schuldeingeständnis des Kunden durch die Hintertür werten würden. Also keine gute Idee.
Bei ehrlich angegebenem Wasserschaden wird ein Händler - schon wegen der von RedFlag1970 beschriebenen sehr geringen Gewinnmargen bei PC-Zubehör - meist auch die Verantwortung von sich weisen; die Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Wasserschaden tatsächlich die Ursache für den Ausfall der GraKa ist, ist ja auch wirklich recht hoch. Die Erfolgsaussichten sind hier also genauso gering, nur bleibst Du damit auf der legalen Seite.
Dass *Dir* die Pampe über die Karte gelaufen ist, und daher aller Wahrscheinlichkeit (!) nach *Du selbst* das Ding geschrottet hast, Ist doch klar, oder? Und damit ist ebenso klar, dass es nur drei mögliche Wege gibt - Neukauf auf eigene Kosten, Betrug oder Kulanz.
Beim Hersteller (mit dem man aber nur über die Garantie und nicht über die Gewährleistung zusammenkommt) sind die umgesetzten Stückzahlen viel größer als beim Händler, da ist also eher mit Kulanz zu rechnen.
Ich hab' mal vor Jahren bei IOmega nach einer Austauschplatine gefragt, weil ich an ein Laufwerk versehentlich ein falsches Netzteil angestöpselt hatte - das quittierte das Laufwerk mit Rauchzeichen. Und das hab' ich auch alles ehrlich zugegeben, ich hätt' die Platine auch bezahlt. Der Servicemensch war über die Ehrlichkeit so erfreut, dass er mir das Laufwerk aus Kulanz umgetauscht hat. Gratis, einfach so. Tja. Manchmal kommt man auch ehrlich zum Ziel...