erm... die Frage der Beweislast erübrigt sich da sich die Bedingung einer Gewährleistung nicht erfüllt.
Gewährleistung ist keine Garantie. Ein Gewährleistungsanspruch setzt vorraus das der Schaden bereits beim Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Flexing ist eine Alterserscheinung und das Problem bestand offensichtlich zum Kaufzeitpunkt noch nicht. Klar ist es ärgerlich, zumal bei einer anderen Konstruktionsweise es nicht zum Defekt gekommen wäre. Aber da kann jetzt der Gerbauchtnotebookhändler herzlich wenig für.
Man In Blue
die rams lösen sich ja aber nicht von jetzt auf gleich, sondern eben über längere zeit, dass heißt sie lösten schon vor meinm kauf, nur war der fehler da halt noch nicht sichtbar
und der mangel der mangelhaften verarbeitung bestand natürlich auch schon vor meinem kauf
das der händler wenig dafür kann das etwas kaputt geht ist wohl normal, er stellt die sachen nunmal nicht her, das ist sein risiko und natürlich in die preise einkalkuliert. genauso wie wenn im supermarkt mal was kaputt geht