Vous n’êtes pas connecté.
Bonjour, visiteur, bienvenue sur les forums Aqua Computer Forum. Si c’est votre première visite, nous vous invitons à consulter l’Aide. Elle vous expliquera le fonctionnement de cette page. Pour avoir accès à toutes les fonctionnalités, vous devez vous inscrire. Pour cela, veuillez utiliser le formulaire d’enregistrement, ou bien lisez plus d’informations sur la procédure d’enregistrement. Si vous êtes déjà enregistré, veuillez vous connecter.
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)
Citation de "cronix"
Wenn ich das jetzt auch richtig verstanden habe, bei Garantie (falls man diese angeboten bekommt) kann man also immer verlangen, dass man einen funktionstüchtigen Gegenstand erhält, bei der Gewährleistung kann das Probleme nach 6 Monaten geben.
Citation de "cronix"
D.h. in den meistens Fällen wo die Gewährleistung (wegen Beweislast) nicht mehr greift, sollte man sich eigentlich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen, denn dieser gibt ja meines Wissens heutzutage auch fast immer 2 Jahre Garantie ?
Citation de "Draco"
Nein. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, MUSS ZWINGEND vom Hersteller gegeben werden. Aber nach 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Käufer, sprich du musst beweisen, daß der Defekt durch Fehler vom hersteller verursacht wurde.
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)
-