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Storm
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Citation de "Bluefake"
Solange der Käufer unter 18 Jahre alt ist und ausserhalb seines Taschengeldes einkauft, ist der Vertrag schwebend unwirksam und bedarf der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
Dein Kumpel wird den Roller zurücknehmen müssen.
FragMaster.nsn
Senior Member
Citation de "Bluefake"
Solange der Käufer unter 18 Jahre alt ist und ausserhalb seines Taschengeldes einkauft, ist der Vertrag schwebend unwirksam und bedarf der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
Citation de "Bluefake"
Der Vertrag gilt solange als schwebend unwirksam, bis er vom gesetzlichen Vertreter insgesamt genehmigt oder widerrufen wurde. Eine Frist gibt es grundsätzlich nicht.
Citation de "Manwe"
na wenn das so ist kauf ich mir jetzt einen super pc... und 1 tag vor meinem 18. geb ich den zurück und will mein geld wieder. immerhin haben meine eltern den vertrag ja nicht genehmigt...
![]()
Citation de "Bluefake"
Wenn Dir der Verkäufer den PC ohne Nachfragen überlässt, ist das sein Problem.
Citation de "Rotring"
nen defekten Roller für 350 Euro kaufen...da muss man schon einen an der Waffel haben :![]()
Citation de "Storm"
Das geld war von der Mutter! Sie hat es ihm geliehen!
Und ausserdem hat sie ja von anfang an gewusst für was das geld ist!
Citation
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck [...] von dem Vertreter [...] überlassen worden sind.
Citation de "Its"
Also das halt ich für eine sehr wichtige Aussage. Damit ist meiner Ansicht nach § 110 erfüllt.
@Chewy, hat das dein benachbarter Anwalt bedacht, oder hast du ihn schon vorher gefragt?
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