ich habe vor zwei Monaten eine Webseite für einen Kunden erstellt. Dieser Kunde teilt mir dann nach erfolgter Installation auf seinem Webserver mit, dass er erst in 4 Wochen bezahlt, weil er gerade viele Ausgaben hatte (merkwürdige Art, das einfach so eigenmächtig festzulegen...).
Dann nach 4 Wochen kam nichts und ich wurde ungeduldiger. Es kam zum Austausch von "Nettigkeiten". Das Ende des ganzen ist nun, dass ich nach Auftragserledigung erfahren musste, dass der Kunde Hartz4-Empfänger ist und kein Geld hat.
Dann ist er noch so frech geworden und hat mit Klagen und Schadenersatzforderungen gedroht, wenn ich seine Seite einfach abschalte.
Ein weiteres Problem ist, dass dieser Typ Anwalt für Strafrecht ist und mir jetzt droht. Ich möchte die Seite jetzt einfach abschalten und ihn vor die Wahl stellen: Bezahlen oder keine Webseite. Eigentlich dürfte das für mich doch keinerlei Folgen haben? Ich habe meine Leistung erfüllt und lange genug auf mein Geld gewartet.
Hat einer von Euch schon Erfahrungen in dem Bereich?
Kennt jemand die Rechtslage?
Also ich bin auch der Auffassung, dass man eine Dienstleistung bzw. eine Ware erst dann sein Eigen nennen darf, wenn man diese Dienstleistung bzw. Ware vollkommen bezahlt hat, vorher steht kein Kaufvertrag, sofern dies vertraglich nicht anders geregelt ist.
Mit was droht er denn genau? Kannst ihm ja gerne darauf hinweisen, dass Du eine (vertragliche) Leistung erbracht hast, er aber im Gegenzug nicht. Du hättest imo so das Recht die Erbringung seiner Leistung gerichtlich zu erzwingen, bei begründetem Verdacht vllt. auch eine Anzeige wegen Betrugs hinter her werfen und zivilrechtlich ebenfalls Schadensersatz fordern.
So würde ich das in jedem Falle ohne mit der Wimper zu zucken machen, naja, bei mir sitzt ne Rechtsschutzversicherung im Rücken.
Ein Schreiben mit Androhung einer Betrugsklage hat er von meiner Anwältin schon bekommen.
Er hat nach zwei Wochen nicht reagiert und ist auch telefonisch nie erreichbar (immer nur AB).
Ich würde den gerne bis auf das letzte Hemd ausziehen. Er hätte ja schon vorher wissen müssen, das er kein Geld hat. Das ist natürlich (Eingangs)betrug...
Ich weiss halt nicht, ob ich dann auf nem Haufen Kosten sitzen bleibe und dann doch kein Geld von dem bekomme...
Wenn er Geld hätte, würde er ja bezahlen... Der muss pleite sein und laut seiner Ex-Frau (die habe ich telefonisch erreicht), ist er wirklich pleite. Ich halte Montag mit meiner Anwältin nochmal Rücksprache und schalte dann ab.
So, meine Anwältin hat mir heute schon geantwortet... Abschalten ist natürlich kein Problem.
Schadenersatz kann er nur bei Verdienstausfall fordern; aber wenn er so auf die Webseite angewiesen ist, würde er ja nach zwei Monaten wenigstens eine Anzahlung machen, um die Abschaltung zu vermeiden. Wenn sein Laden so viel umsetzen würde, wären 500Öre ja wohl kein Problem...
Ich hatte sogar Ratenzahlung vorgeschlagen, aber nicht mal 5 Euro habe ich gesehen. Jetzt stellt der wohl auf stur...