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kopf

Senior Member

Sonntag- und Nachtzuschlag gesetzlich geregelt?

vendredi 10 septembre 2004, 16:28

Sind Sonntag- und Nachtzuschläge gesetzlich geregelt? Ich meine x% vom Grundstundenlohn? Wenn nicht wie sind die denn so im Schnitt?
Ich will mir bei meinem zukünftigen neuen Job pi mal Daumen ausrechnen ob ich über 7680€ komme...
Grundlohn sind 9,53€ und 12 Wochenstunden.
MacBook white; 1,83 GHz Intel Core 2 Duo; 1,25GB; 60GB; Mac OS X 10.4.8

Chewy

Moderator

Re: Sonntag- und Nachtzuschlag gesetzlich geregelt

vendredi 10 septembre 2004, 16:42

gesetzlich geregelt sind nur die definitionen was "sonn- und feiertagsarbeit" angeht und deren steuerfreitbetragsgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

die höhe der zuschläge richtet sich nach tarifvertraglichem recht.

für nachtarbeit gibt es die zusätzlich gesetzlich vorgegebene zeit, in der nachtarbeit überhaupt anfallen kann - also den gewährungszeitraum. (ich glaub zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens).


Body

Non enregistré

Re: Sonntag- und Nachtzuschlag gesetzlich geregelt

vendredi 10 septembre 2004, 21:46

hmm ich dachte immer nachtarbeit is von 21 bis 6

verbessert mich jedoch, wenn ich falsch liege

NikoMo

NikoMod

Re: Sonntag- und Nachtzuschlag gesetzlich geregelt

samedi 11 septembre 2004, 00:00

bei uns im kino gibts nachzuschläge ab 23h. allerdings nur, wenn mindestens eine stunde darüberhinaus (also bis 24h) gearbeitet worden ist.
der nachtzuschlag beträgt 50% und ist nicht kombinierbar mit feiertagszuschlägen usw.

@ kopf^3
du kannst zusätzlich zu den 7680€ noch 940€ als werbungskostenpauschale verdienen. also insgesammt 8600€
sollten dein eltern auf dich kein kindergeld mehr beziehen, darfst du durchaus auch mehr einkommen haben.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

hurra

God

Re: Sonntag- und Nachtzuschlag gesetzlich geregelt

samedi 11 septembre 2004, 00:15

Ich bekomme SamstagNachmittagsZuschlag

stromschlag

Senior Member

Re: Sonntag- und Nachtzuschlag gesetzlich geregelt

samedi 11 septembre 2004, 01:11

würde ich auch bekommen wenn ich samstags nach 13 uhr noch arbeiten würde-ich hab nur immer um 12.45 feierabend...sonntags sieht das schon etwas anders aus. da bekomem ich nen zuschlag von 150%.(tarifvertraglich geregelt-bei mir stahlerzeugende industrie)
#

jmkio

Full Member

Re: Sonntag- und Nachtzuschlag gesetzlich geregelt

samedi 11 septembre 2004, 23:17

also, bei uns am Flughafen im Wach und Schließgewerbe (Luftsicherheitsassistenten(Sicherheitskontrolöre)) haben wir zurzeit Nachtschicht ab zwanzig Uhr bis sechs Uhr morgens!

Aber was ich nicht verstehe wie du mit unter zehn Euro auf mehr als siebentausen Euro kommst?

Und was sind zwölf Wochenstunden?

Also, ich mache circa zweihundertdreißig Stunden im Monat, habe einmal die Woche einen freien Tag, arbeite jeden Tag von vier Uhr Nachts bis dreizehn Uhr Mittags und komme nicht annähernd an diese Summe herran! Bleibe leider unter drei mit allen zuschlägen!

JMK!
CPU AMD Athlon XP 3200+, RAM 2x512MB Infineon, GPU ASUS ATI Radeon 9800XT 256MB, Mainboard MSI-7047 KT880 Delta. CuPlex Pro, TwinPlex Pro, AquaGraTX ATI Radeon 9800 XT, RamPlex, AquaStream, AquaEro, Durchflusssensor, AquaBox 5¼, AirPlex 240 XT mit AirStream 120.

derJoe

Senior Member

Re: Sonntag- und Nachtzuschlag gesetzlich geregelt

samedi 11 septembre 2004, 23:55

Citation de "jmkio"

Aber was ich nicht verstehe wie du mit unter zehn Euro auf mehr als siebentausen Euro kommst?


Es geht bei den 7680€ wahrscheinlich um Jahresgehalt, das mit Zuschlägen nicht überschritten werden darf ;)
Mehr als 7000€ für ca. 50h Arbeit wär natürlich auch nicht schlecht ;D

Gruß

derJoe

mike97

Non enregistré

Re: Sonntag- und Nachtzuschlag gesetzlich geregelt

dimanche 12 septembre 2004, 11:43

leute, die zuschläge dürfen natürlich überschritten werden. die sind dann halt steuerpflichtig, aber das sind gehaltserhöhungen auch ;) das die zahlungen begrenzt wären, wird von arbeitgebern so dahingeredet, um die leute szill zu halten :"mehr geht halt net, so leids mir tut" ::)

kopf

Senior Member

Re: Sonntag- und Nachtzuschlag gesetzlich geregelt

dimanche 12 septembre 2004, 17:31

Citation de "derJoe"



Es geht bei den 7680€ wahrscheinlich um Jahresgehalt, das mit Zuschlägen nicht überschritten werden darf  ;)
Mehr als 7000€ für ca. 50h Arbeit wär natürlich auch nicht schlecht  ;D

Gruß

derJoe


Die Personalbearbeitung meint, dass ich mit 12 Stunden in der Woche über das Kindergeldlimit komme... Ich glaube das liegt am Urlaubs- und Weihnachtsgeld + Aufschlägen...
Deshalb will ich da auch unbedingt hin, weil das echt ein gut bezahlter Nebenjob für einen Studenten ist.

Zur Not "lass" ich mich fristlos kündigen beim alten Arbeitgeber, wenn der neue mich nur zum Oktober nimmt... auch wenns nicht die schöne Art ist dort den Abgang zu machen... Aber morgen weiß ich mehr.
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