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Ce message a été modifié 2 fois. Dernière modification effectuée par "masterofkame" (8 mars 2010, 10:04)
Sorry aber mal vollkommen unabhängig davon, wiso unterschreibst du einen Vertrag für ein Auto, dass du noch nicht einmal gesehen hast? Entweder du kannst es besichtigen und kaufst es dann oder man kauft es nicht, bzw. du hast dich offensichtlich ja nicht einmal schlau gemacht oder den Händler direkt gefragt?*g* scheint ja doch etwas verwirrend zu sein.
Ich werde mal konkreter:
Am 27.02. habe ich den Kaufverrtag für ein gebrauchten Golf VI unterschrieben. Da der Wagen zu der Zeit noch in Wolfsburg bei VW stand, konnte ich das eigentliche Auto noch nicht besichtigen. Das sollte eigentlich kein Problem darstellen, da der Wagen in der letzten Woche dem Händler geliefert werden sollte. Und damit fangen die Probleme an... Natürlich ist er nicht geliefert worden und da ich nicht die Katze im Sack kauf (geplanter Besichtigungstermin mit Probefahrt war der 06.03.) und nicht weiß, wie ich es diese Woche terminlich hinbekomme, nochmal bei dem Händler vorbei zu fahren (die Arbeitszeiten will ich mal haben), möchte ich gerne wissen, wann für mich die letzte Möglichkeit ist, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.
Aber die eigentliche Frage war: Sa + 14 Tage = Sa oder Sa + 14 Tage = Fr![]()
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