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jeudi 8 décembre 2011, 17:07
hier habe ich dann die Schäden aufgeführt: Beule Front/Motorhaube, Beule Türe hinten links, Stoßfänger hinten links
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Unfall Beschädigung
Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es in seinem Eigentum war folgende Unfallschäden ___ erlitten hat
Hier habe ich dann "keinen Unfallschaden" angekreutzt da ich in dem Moment nicht gecheckt habe das damit die Zeit VOR meinem Kauf gemeint war und nicht die übrige Zeit in meinem Besitz... Ich hätte also HIER den Frontschaden eintragen müssen und nicht in dem Feld darüber.
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Unfall Beschädigung
Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug in der übrigen Zeit, soweit ihm bekannt folgende Unfallschäden ___ erlitten hat.
Ce message a été modifié 1 fois. Dernière modification effectuée par "Man_In_Blue" (8 décembre 2011, 20:06)
juristischer Tipp - lass dich anwaltlich beraten und nicht in einem Forum.Aber echt Dino... wäre ja auch mal was neues wenn so was mal ohne Probleme abläuft!
@ a: ja das hast du schon recht... meiner Versicherung und der Zulassungsstelle hab ich den Besitzerdwechsel nun schriftlich inkl. Beleg mitgeteilt... im Vertrag wurde auch festgehalten das alles was nach der Fahrzeugübergabe passiert nicht mehr zu meinen Lasten geht... da bin ich hoffentlich raus.
Denke nun heißt es Abwarten und Tee trinken!
Die Rechtsschutz werde ich trozdem abschließen, die dichte an solchen Vorfällen spricht da einfach für sich.![]()
@ Lev:
Naja ich hab ihm mehrfach gesagt und irgendwo auch geschrieben das der Wagen vorne einen Weg bekommen hat... und das davon die Beule ist...
Hab den Wagen ja auch nur so gekauft... was kann doch den Wagen nicht erstmal komplett durch en Gutachten jagen bevor ich ihn verkaufe...
Ich rieche da jedenfalls eine Abzocke hinter.
Sören
Ce message a été modifié 1 fois. Dernière modification effectuée par "junglelist" (8 décembre 2011, 22:14)
Das Fahrzeug ummelden könnte er trotzdem. Er muss "nur" den Verlust der Kennzeichen an Eides statt versichern und ggf. Anzeige wg. Diebstahl stellen.Nope ist es nicht. Außerdem würde das nur dazu führen, dass der Käufer das Auto gar nicht ummelden kann.wieso? ist ja wohl dein kennzeichen
Stimmt, dass war nicht bedacht worden.Das Fahrzeug ummelden könnte er trotzdem. Er muss "nur" den Verlust der Kennzeichen an Eides statt versichern und ggf. Anzeige wg. Diebstahl stellen.Nope ist es nicht. Außerdem würde das nur dazu führen, dass der Käufer das Auto gar nicht ummelden kann.wieso? ist ja wohl dein kennzeichen
kann nur der halter machen der im fahrzeug schein steht.
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