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palme_kex

God

Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 20:54

Halloa,
folgender Problemfall:
Bin letzte Woche unglücklicherweise mit meinem Pocketbike von der Polizei angehalten worden, diese haben das schliesslich beschlagnahmt und mich vorgeladen um meine Aussage zu machen.
AUf dem Zettle steht Verstoß gegen das Prlichversicherungsgesetzt gemäß §§1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Ich befinde mich noch in der Probezeit.

Hat einer von euch ähnliche erfahrungen gemacht bzw. hat ne Link zu dem Gesetzt weil ich konnte bei google nix finden...

Dr._Mohr

Senior Member

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:00

Hi,

hattest kein Versicherungssild dran ? ich mein so ne Mofa oder Moped ? Kennzeichen

Cheiron

Full Member

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:00

Hier die Paragraphen des PflVG:

§1:
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

§6:
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Grüße,
Cheiron

Forenleser

Non enregistré

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:01

Ein Pocketbike ist quasi sowas wie ein MOfa oder wie?

Was heisst Probezeit haste du noch andere Führerscheine auf Probe? Beispielweise Kl. a oder b?

Und bist du ohne einen gültigen versicherungsschutz bzw ohne gültige Kennzeichen unterwegs gewesen?

Mfg
Lorby

Cheiron

Full Member

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:05

Pocketbikes:

Bike1
Bike2

Grüße,
Cheiron

wacs601

Full Member

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:07

Hatte dein Pocketbike eigentlich eine Strassenverkehrszulassung ? Denn manche Pocketbikes sind nicht im Rahmen der Stvo zugelassen.
Gruß
Stefan

palme_kex

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:09

Ich hatte natürlich kein Zulassung geschweige denn ne Betriebserlaubnis, aber ich wurde ja nur wegen der Versicherung angeklagt.

Ja ich habe noch andere Führerscheine
A(begrenzt) und B beide auf Probe...

Cheiron

Full Member

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:11

Citation de "wacs601"

Hatte dein Pocketbike eigentlich eine Strassenverkehrszulassung ? Denn manche Pocketbikes sind nicht im Rahmen der Stvo zugelassen.
Gruß
Stefan


Zitat:
"Sämtliche bisher festgestellten Pocketbikes sind für einen Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen. Soweit bekannt, wurde bislang für kein solches Fahrzeug eine Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung, die Voraussetzung für eine Benutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund sind, erteilt. Zahlreiche für einen Straßenbetrieb zwingend erforderliche sicherheitstechnische Details wie unzureichende Bremswirkung, fehlende Beleuchtungseinrichtungen, ungeeignete Reifen, fehlende Hupe, mangelhaftes Abgas- und Geräuschverhalten usw. verhindern eine Zulassung."

Grüße,
Cheiron

PharaoHat-Mo-Neten

Non enregistré

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:13

Citation de "palme_kex"

kein Zulassung geschweige denn ne Betriebserlaubnis
=keine Versicherung.

Schön das sie dich dranbekommen haben. Hoffentlich reißen sie dir den Arsch auf. >:( Bei sowas bekomm ich das große kotzen.
Es wird seinen Grund haben warum die Teile sowas nicht bekommen.

Forenleser

Non enregistré

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:17

Citation de "PharaoHat-Mo-Neten"


=keine Versicherung.

Schön das sie dich dranbekommen haben. Hoffentlich reißen sie dir den Arsch auf. >:( Bei sowas bekomm ich das große kotzen.
Es wird seinen Grund haben warum die Teile sowas nicht bekommen.




Rööchtöch:) nix für ungut aber sowas macht man auch nicht

palme_kex

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:17

Naja genrell bin ich ja kein Feind von solchen Gesetzten und kann auch diese Pflichtversicherung verstehen...
Nur meine Absichten waren auch nicht auf der Straße nen Rennen zu fahren sonder von meinem Haus bis zur Feuerwehr zu fahren.
Das sind etwa 300m und die Polizei fährt da vllt 1mal im Jahr lang...
Generell ist auf der Staße sehr wenig Verkehr, da dies im Prinzip lediglich nen geteerter Feldweg ist....

Vitektim

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:18

Fahren ohne Betriebserlaubnis macht 50€ + 3Pkt ergo Nachschulung

Code source

1
Außerdem verstößt er gegen das Pflichtversicherungsgesetz und macht sich somit strafbar: Es drohen Punkte in Flensburg und eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Selbst das Parken mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.


und wenn du nen punkt bekommst wird das wohl auch ne nachschulung mit sich ziehen.

PharaoHat-Mo-Neten

Non enregistré

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:21

Citation de "palme_kex"

Generell ist auf der Staße sehr wenig Verkehr, da dies im Prinzip lediglich nen geteerter Feldweg ist....

Ja, und genau in diesem Moment ist aber mal verkehr und dich
fährt einer Platt. Mit einem richtigen Roller wäre ihnen das nicht passiert.

Oder du fährst einen Radfahrer an. Wenn der klug ist, nimmt
er dich aus. Schade, keine Versicherung die das Schmerzensgeld zahlt....viel Spaß.

1.) Faule Ausrede
2.) Unverantwortlich
3.) Solltest du alt genug sein um genau zu wissen dass das Schwachfug ist "nur 300 m" zu fahren.
4.) Sollte man dir dann dabei auch nicht mehr helfen da jetzt wieder rauszukommen.

Citation de "Vitektim"

und wenn du nen punkt bekommst wird das wohl auch ne nachschulung mit sich ziehen.

Wenn du Glück hast. Wenn ich ehrlich bin sollte man dir den
A-Schein sofort wegnehmen. Ich bin immer froh wenn solche
Leute nicht auf 2 Rädern unterwegs sind.

steff79

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:21

Naja... wenn Du echt nur die 300m zur Feuerwehr fahren willst, dann drücken sie bestimmt ein Auge zu... bestimmt!

Bluefake

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:29

300 Meter sind 300 Meter zuviel. Wo soll denn die Grenze sein? Etwa bei einem Kilometer? Ist in Zukunft vielleicht dann auch das Brötchenholen ohne Helm mit dem Motorrad erlaubt?

Was Recht ist, muss Recht bleiben. Vielleicht wird hier in diesem Fall ein Auge zugekniffen, aber das macht das Delikt nicht harmloser.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

palme_kex

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:31

Das hab ich ja auch gedacht als sie mich angehalten haben, aber das wollten sie da zumindest noch nicht...
AM Mittwoch bin ich vorgeladen

Citation

1) Faule Ausrede

Solche sprüche kommen immer, ich bin mir durchaus bewusste gewesen das ich keine Versicherungsschutzt habe und dieses Beispiel was du bringst wird von jedem Fahrlehrer angebracht...

Citation

2) Unverantwortlich

Mag sein ich konnte, mit dem Risiko das ich nen Fahrrad fahre treffe durch aus leben nur mit dem Risiko das nen Cop mich anhält eben nicht, schliesslich wohn ich aufm Dorf und da kennt man sich. Zweitens bin ich in der Feuerwehr, dass heist ich hab mit fast jedem ausm Dorf schonmal einen Getrunken.

Citation

3) Solltest du alt genug sein um genau zu wissen dass das Schwachfug ist "nur 300 m" zu fahren.

Es ist durchaus kein Schwachfug 300m zu fahren, wenn mans o das Auto zuhause stehen lassen kann und nicht laufen muss.
Ich weis ja nicht ob du schon mal Faul in deinem Leben warst, aber wenn ich da stehe und mich entscheiden muss 300m laufen (600m weuil ich ja auch wieder zurück muss) oder zufahren ohne das Auto zu benutzten, entscheide ich mich als fauler Mensch halt fürs fahren...

Citation

4.) Sollte man dir dann dabei auch nicht mehr helfen da jetzt wieder rauszukommen.

Das kann ich nicht nachvollziehen, mir soll auch gar keiner helfen da rauszu kommen (kann auch garkeiner, außer er arbeitet bei der Polizei meines Vertrauens). Ich wollte lediglich wissen mit was für konsequenzen ich zu rechnen habe...

Cheiron

Full Member

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:33

Wenn er nur wg. des Verstoßes gegen das PlfVG rangenommen wir wurde schon mindestens ein Auge zugedrückt. ;)

Grüße,
Cherion

palme_kex

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:35

Das ich keine Helm und nix auf hatte ist dennen ja zum glück garnicht aufgefallen...

Bluefake

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 21:59

Citation de "palme_kex"

Das ich keine Helm und nix auf hatte ist dennen ja zum glück garnicht aufgefallen...



Ich würde mal Mittwoch abwarten ...
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Lev

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

lundi 11 juillet 2005, 22:05

da das ding eigentlich nicht auf die strsse dürfte wüsste ich nicht wieso es eine "Helmpflicht" geben sollte...
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir