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FragMaster.nsn
Senior Member
Zitat von »FragMaster.ac.nsn«
Der Einbehalt ist ohne auf die moralisch menschliche Seite zu pochen rechtlich praktisch unproblematisch. Der Lieferant ist angehalten die in Punkt 2 genannte Obachtspflicht dem Kunden nachzuweisen. Das dürfte nich einfach werden zumal zuerst eine Aufforderung für Rücksendung kommt, sofern denn eine kommt.
Vom korrekten und ehrlichen ausgegangen, sollte er ihn zurücksenden. Ich gehe allerdings davon aus, dass das nur ein Bruchteil der Begünstigten so hält.
Zitat von »Saiya«
Bist du neidisch? ;D Frag ihn doch mal, vielleicht kannste ihm den zweiten Moni günstig abkaufen
MfG
steff79
God
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