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Storm

God

Mal wieder was rechtliches..

Thursday, November 17th 2005, 9:28pm

Hi,

so n kumpel von mir hat mich gebeten euch zu fragen.. also:

Er hat vor cs 2 monaten einen defekren roller verkauft..
Der käufter ist erst 17. Sie haben einen vertrag gemacht in dem drinsteht dass der roller für XXX euro verkauft wird und gekauft wie gesehen.. der käufer wurde auch darauf hingewiesen dass der roller defekt ist (kurbelwelle ab) und nicht funktionstüchtig!

So vorhin ist er wiedegekommen und hat gemeint der roller funktioniert nicht er hat alles probiert usw.. auch eine neue kurbelwelle gekauft aber ihn nie zum laufen gebracht! Und er möchte jetzt sein geld wiederhaben weil das ja betrug war was mein kumpel da gemacht hat..  :P

Mein kumpel hat ihm dann gesagt dass er den roller auf garkeinen fall wieder zurücknimmt!

Keine 5 min später is der käufer mit seiner mutter da gestanden und die hat sich aufgeführt.. (war dabei)

das ende vom lied war dann dasse gemeint hat ihr sohn hätte den vertrag noch garnicht unterschreiben dürfen weil er noch keine 18 ist und desswegen ist der vertrag ungültig und mein kumpel hört jetzt von ihrem rechtsanwalt.. (es handelt sich übrigens um 350€)

So wie schauts da aus? Muss mein kumpel nachgeben und den roller zurücknehmen oder ist er auf der sicheren seite? (der andere hat 2 monate an dem teil rumgepfuscht usw..)

Danke schonmal

Storm
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Bluefake

God

Re: Mal wieder was rechtliches..

Thursday, November 17th 2005, 9:31pm

Solange der Käufer unter 18 Jahre alt ist und ausserhalb seines Taschengeldes einkauft, ist der Vertrag schwebend unwirksam und bedarf der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

Dein Kumpel wird den Roller zurücknehmen müssen.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Storm

God

Re: Mal wieder was rechtliches..

Thursday, November 17th 2005, 9:34pm

Quoted from "Bluefake"

Solange der Käufer unter 18 Jahre alt ist und ausserhalb seines Taschengeldes einkauft, ist der Vertrag schwebend unwirksam und bedarf der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

Dein Kumpel wird den Roller zurücknehmen müssen.



hm gibts da nicht irgend eine lücke oder sowas?

weil ich mein der hat da jetzt 2 monate dran rumgepfuscht.. des ding is jetzt fetzten hin..
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Disraptor

Senior Member

Re: Mal wieder was rechtliches..

Thursday, November 17th 2005, 9:40pm

Nope, wenn es wirklich erst ab 18 gilt, dann wird wohl nix gehen. Aber war das erst mit 18? Ich dachte gewisse verträge darf man früher schließen? Bin mir aber nicht mehr sicher. :-/

Gruß Disraptor

Itsme

Senior Member

Re: Mal wieder was rechtliches..

Thursday, November 17th 2005, 9:46pm

War da nicht sowas, dass wenn der Erziehungsberechtigte Kenntnis von dem Kauf erlangt, aber nicht dafür sorgt, dass das wieder zum Verkäufer zurückgeht, das einer Genehmigung gleich kommt. (stillschweigendes Einverständnis oder so)
Find aber keinen passenden Paragraphen.

FragMaster.nsn

Senior Member

Re: Mal wieder was rechtliches..

Thursday, November 17th 2005, 10:49pm

Quoted from "Bluefake"

Solange der Käufer unter 18 Jahre alt ist und ausserhalb seines Taschengeldes einkauft, ist der Vertrag schwebend unwirksam und bedarf der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.


Das ist zwar korrekt, allerdings ist die Taschengeldfrage eine Sache der Auslegung. Hinzu kommt die lange Zeit in der der Roller nun beim Käufer verweilte. Die Erziehungsberechtigten werden in dieser Zeit den besagten Roller mit hoher Wahrscheinlichkeit gesehen und billigend hingenomen haben. Ich würde mich in diesem speziellen Falle absolut querstellen, zum einen wegen der Billigung durch die Eltern, zum anderen wegen der enormen Zeit die unterdessen verstrichen ist.
Mit 16 Jahren ist man bedingt geschäftsfähig und druchaus in der Lage an eine Summe von 350 Euro zu gelangen. Kommt diese Summe zudem nachweislich von den Eltern ist der Kaufvertrag rechtsverbindlich, obwohl keine Volljährigkeit vorliegt.

Für weitergehende Fragen empfehle ich http://www.dejure.org und entsprechende Foren in denen sich Juristen herumtreiben.

Btw: ich empfehle jedem der ab und an mal etwas verkauft oder anderweitig mit Geld und anderen Personen zu tun hat, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.

Bluefake

God

Re: Mal wieder was rechtliches..

Thursday, November 17th 2005, 10:50pm

Der Vertrag gilt solange als schwebend unwirksam, bis er vom gesetzlichen Vertreter insgesamt genehmigt oder widerrufen wurde. Eine Frist gibt es grundsätzlich nicht.

Angeführt werden hier die §§107 und 110. Wenn der minderjährige Käufer nicht gerade 350 Euro Taschengeld im Monat bekommt und sich das Geld zusammensparen musste, sieht es noch schlechter aus.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Manwe

God

Re: Mal wieder was rechtliches..

Thursday, November 17th 2005, 11:06pm

Quoted from "Bluefake"

Der Vertrag gilt solange als schwebend unwirksam, bis er vom gesetzlichen Vertreter insgesamt genehmigt oder widerrufen wurde. Eine Frist gibt es grundsätzlich nicht.

na wenn das so ist kauf ich mir jetzt einen super pc... und 1 tag vor meinem 18. geb ich den zurück und will mein geld wieder. immerhin haben meine eltern den vertrag ja nicht genehmigt...

;)

Bluefake

God

Re: Mal wieder was rechtliches..

Thursday, November 17th 2005, 11:12pm

Quoted from "Manwe"


na wenn das so ist kauf ich mir jetzt einen super pc... und 1 tag vor meinem 18. geb ich den zurück und will mein geld wieder. immerhin haben meine eltern den vertrag ja nicht genehmigt...

;)


Wenn Dir der Verkäufer den PC ohne Nachfragen überlässt, ist das sein Problem.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Itsme

Senior Member

Re: Mal wieder was rechtliches..

Thursday, November 17th 2005, 11:30pm

Quoted from "Bluefake"


Wenn Dir der Verkäufer den PC ohne Nachfragen überlässt, ist das sein Problem.

Aber er kann imo Schadensersatz verlangen. Müsste der § 292 sein.

mOp

Full Member

Re: Mal wieder was rechtliches..

Thursday, November 17th 2005, 11:31pm

Quoted from "Bluefake"



Wenn Dir der Verkäufer den PC ohne Nachfragen überlässt, ist das sein Problem.


Und wie willste da argumentieren? Sobald deine Eltern das Gerät sehen ist der Vertrag gültig - außer Sie stimmen dem nicht zu. Und nun argumentier hier mal vernüftig gegenüber dem Verkäufer.
| Nur wenn du (alles) verloren hast, etwas gutes nicht funktioniert, oder etwas fehlt weisst du wie schön es eigentlich ist mit all dem was um dich rum ist. | | Mein Rechner @ WebTemp

Storm

God

Re: Mal wieder was rechtliches..

Thursday, November 17th 2005, 11:57pm

Hi,

also:

Das geld war von der Mutter! Sie hat es ihm geliehen!
Und ausserdem hat sie ja von anfang an gewusst für was das geld ist!

D.h also dass falls es hart auf hart kommt mein kumpel glück haben wird?

mfg storm
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Bluefake

God

Re: Mal wieder was rechtliches..

Friday, November 18th 2005, 12:11am

Wenn der Vater davon nichts wusste und nachträglich widerruft, ist das legitim. Denn der gesetzliche Vormund muss insgesamt zustimmen. Die Kenntnis der Mutter alleine reicht nicht aus.

Zum Computerkauf: Ein Nichthandeln des gesetzlichen Vormundes stellt keine Einwilligung dar. Im Gegenteil ist keine Reaktion bei einer Nachfrage durch den Verkäufer als Widerspruch zu sehen.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Meidscha

Full Member

Re: Mal wieder was rechtliches..

Friday, November 18th 2005, 12:57am

Na das ist ja was Feines wenn der 17er den Roller wieder zurück geben kann... ::) :-X
Eventuell kann der alte Besitzer ja Miete, Wertverlust + Kilometergeld für das Rumschieben über die 2 Monate verlangen oder als schleichende Sachbeschädigung eine Entschädigung von den Eltern für das Rumgepfusche an der Büchse fordern... ;D Wer weis was nu noch alles hin ist wenn McGyver mit Mutti am Schrauben war...

Chewy

Moderator

Re: Mal wieder was rechtliches..

Friday, November 18th 2005, 10:08am

feine sache, so ein anwalt als nachbar ;D

hier seine antwort für dich:

Hi,

der Vertrag dürfte ungültig sein. Verträge von Minderjährigen sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig durch die Erziehungsberechtigten. Ausnahme der Taschengeldparagraph. Wenn der Minderjährige aus eigenen Mitteln, die ihm für diesem Zweck zur Verfügung oder zu freier Verfügung gestellt wurden, das Geschäft tätigt, ist eine Zustimmung nicht erforderlich. Das heißt, wenn der 17-jährige genügend eigenes Vermögen /Einkommen hat, ist eine Zustimmung nicht erforderlich. Beweislast liegt wohl bei deinem Bekannten, da es eine gesetzliche Ausnahme vom Normalfall ist. Der andere muß zwar schlüssig darlegen, was er verdient, aber beweisen muß es dein Bekannter.

Also sind beide, da keine vertragliche Grundlage, ungerechtfertigt bereichert. Aber: An dem Roller hat der andere wohl rumgepfuscht. Wenn dadurch Wertverlust eintritt, muß er diesen ersetzen, insoweit schützen ihn die Minderjährigenvorschriften nicht.

Bei 350 € würde ich mich auf keinen Rechtsstreit einlassen. Der Minderjährige soll den Roller zurückgeben, gegen Rückgabe des Geldes. Aber es sollte einen Abschlag geben, wegen der Rumbastelei. Wenn der Roller nie lief, kommt eine Vergütung des Gebrauchsvorteils nicht in betracht. Aber 50-75 € sollte man schon versuchen, herunter zu handeln.

Rotring

Full Member

Re: Mal wieder was rechtliches..

Friday, November 18th 2005, 11:50am

nen defekten Roller für 350 Euro kaufen...da muss man schon einen an der Waffel haben ::)

Hannibal-Lecter

God

Re: Mal wieder was rechtliches..

Friday, November 18th 2005, 12:39pm

Quoted from "Rotring"

nen defekten Roller für 350 Euro kaufen...da muss man schon einen an der Waffel haben ::)



Naja, es gibt ja Roller, die neu ohne Defekt 2000 Euronen oder so kosten, da kann das schon OK sein...

Ansonsten denke ich, dass Chewy in allen Punkten Recht hat!

Gruß Hannibal, der selbst aus einer Juristenfamilie kommt

Itsme

Senior Member

Re: Mal wieder was rechtliches..

Friday, November 18th 2005, 3:28pm

Quoted from "Storm"

Das geld war von der Mutter! Sie hat es ihm geliehen!
Und ausserdem hat sie ja von anfang an gewusst für was das geld ist!

Also das halt ich für eine sehr wichtige Aussage. Damit ist meiner Ansicht nach § 110 erfüllt.

Quoted

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck [...] von dem Vertreter [...] überlassen worden sind.

@Chewy, hat das dein benachbarter Anwalt bedacht, oder hast du ihn schon vorher gefragt?

Bluefake

God

Re: Mal wieder was rechtliches..

Friday, November 18th 2005, 3:30pm

Der gesetzliche Vertreter muss insgesamt zustimmen. Wenn der Vater was dagegen hat, findet §110 keine Anwendung. Aber das schrieb ich bereits in einem Post.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Chewy

Moderator

Re: Mal wieder was rechtliches..

Friday, November 18th 2005, 3:33pm

Quoted from "Its"


Also das halt ich für eine sehr wichtige Aussage. Damit ist meiner Ansicht nach § 110 erfüllt.
@Chewy, hat das dein benachbarter Anwalt bedacht, oder hast du ihn schon vorher gefragt?


ich hab ihm den link zu diesem thread geschickt und er hat sichs durchgelesen was alles bis zu meinem post bzw. "seiner" antwort drinstand.