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jitmo

Senior Member

Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 02:02

Hi Leude

also es geht um folgendes, ich habe vor ca. 2 monaten einen pretested amd 3700+ (@3ghz) privat erworben. einen tag bevor der cpu bei mir ankam, ist mir mein mainboard abgeraucht. ich habe die cpu daraufhin bei ebay reingesetzt

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…AMESO%3AIT&rd=1

(screenshots stammen vom vorbesitzer)

in der artikelbeschreibung habe ich zwar angegeben das die cpu pretested ist, aber bei mir leider nie zum einsatz kam und ich diese wegen umstieg auf einen laptop "ungetestet" weiter verkaufe.

nun habe ich vom käufer erfahren das die cpu defekt ist und er den kaufbetrag erstattet haben möchte.

meine frage deshalb, bin ich dazu verpflichtet bei der oben angegeben artikelbeschreibung den artikel zurück zu nehmen und dem käufer das geld zu erstatten ?? !!

danke schonmal für eure hilfe

jitmo
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x-stars

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 02:09

Zitat

ist mir mein mainboard abgeraucht.


D.h. du weißt nicht, ob die CPU funktioniert hat? Dann ja, du musst defekte Ware bei Ebay kennzeichnen, tust du es nicht (auch wenn du es nicht weißt), geht man von funktionierender Ware aus, d.h. der Käufer hat das Recht sein Geld zurückzuverlangen.

Problem ist nur, wenn der Verkäufer sich dann querstellt und sagt: Ich bin mir 100% sicher, dass die CPU vorher tat, du hast bestimmt beim Einbau nen Fehler gemacht. Ich hoffe zu dieser Art Verkäufern gehörst du nicht ::).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

jitmo

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 02:16

Hi

also betrügen will ich bei ebay natürlich nicht. nur sieht die sache so aus das der vorbesitzer mir die funktionstüchtigkeit 100% versichert hat.


das heisst, entweder ist die cpu auf dem weg zu mir, auf dem weg zum neuen käufer oder bei einbau vom neuen käufer defekt gegangen?!

des weiteren habe ich in der artikelbeschreibung ja angegeben das die cpu ungetestet ist ?!

jitmo
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Patrickclouds

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 02:23

kann er sich nicht einfach an alternate oder amd wenden. wer weiß ob der käufer die wahrheit sagt und die cpu nicht doch geht er nur sein geld wieder haben möchte, oder sie vielleicht doch selbst kaputt getaktet hat?
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x-stars

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 02:25

Hm, stimmt. Dann sollte sie eigentlich funktionieren: Du schreibst dort auch was von Garantie und Rechnung, hast du dem Käufer mal empfohlen, sich direkt an alternate zu wenden? Wenn sich alternate/AMD dann aber querstellt (kenn da die schönen Blättchen, wo AMD erklärt, wann es keine Garantie gibt ::)), dann bleibt die Frage offen. Einerseits garantierst du ja eine funktionstüchtige CPU (stabil @schlagmichtot MHz), andererseits steht das "ungestestet" ja auch mit drin :-/. Hab also keine Ahnung, ob du zu irgendwas verpflichtet bist ::).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

@re@50

Foren-Inventar

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 02:28

bei boxed cpu's von amd ist es so , das du nur garantie hast wenn du den boxed kühler mit dem "vormontiertem" wärmeleitpad verwendest.

Patrickclouds

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 02:29

und wenn die cpu durhc einen elektrischen schaden getötet wurde ist auch keine garantie mehr drauf, die messen da glaube den wiederstand der cpu?
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jitmo

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 02:43

hi

also zunächst ist festzuhalten, das die cpu KEINE BOXED CPU ist. der boxed karton sowie der boxed lüfter sind von einem kollegen die habe ich nur so mitgesendet!!! (siehe rechnung = tra)

der käufer hat sich an alternate gewendet und die cpu wurde auch ausgetauscht, nur ist die neue cpu zum ursprünglichen besitzer zurückgeliefert worden, wessen anschrift auch auf der rechnung angegeben wurde.

habe dem käufer sowohl anschrift,telefonnummer alsauch emailadresse vom erstbesitzer gegeben und dieser ist auch bereit die cpu zu versenden wenn der käufer die kosten für den versand trägt, nur ist der käufer mit dieser lösung nicht einverstanden er will einfach nur sein geld obwohl die neue ware bereit liegt ?!

jitmo
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Patrickclouds

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 02:48

hätte man das bei der reklamation nicht einfach mit angeben könenn, das die cpu an eine andere adresse geliefert werden soll?
dann ist er nämlich selbst dran schuld. frag doch mal bei alternate nach ob das möglich wäre.

geld zurück? von was träumt der denn?
wieso sollst du ihm das geld geben wenn alternate die cpu austauscht? ich würde sagen du bist raus aus der sache.
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@re@50

Foren-Inventar

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 02:53

Zitat von »Patrickclouds«

hätte man das bei der reklamation nicht einfach mit angeben könenn, das die cpu an eine andere adresse geliefert werden soll?
dann ist er nämlich selbst dran schuld. frag doch mal bei alternate nach ob das möglich wäre.

geld zurück? von was träumt der denn?
wieso sollst du ihm das geld geben wenn alternate die cpu austauscht? ich würde sagen du bist raus aus der sache.



die meisten hersteller/online händler geben nur garantie dem erstkaüfer (der auf sollte es so sein, auf der rechnung steht)

Patrickclouds

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 02:57

das der erstkäufer die garantie bekommt ist ja ok.
es geht darum ob man die ware an eine andere adresse hätte liefern lassen können. egal mit welchem aufwand. selbst wenn der erstkäufer ein fax an alternate hätte schicken müssen mit kopie des persos und der adresse an wen die ware geschickt werden soll. aufwand spielt keine rolle, sondern nur ob es möglich gewesen wäre, wenn sich der heinz der jetzt den stress macht darum gekümmert hätte und das abgeklärt hätte. denn dann ist unser jitmo raus aus der sache, zumindest in meinen augen und braucht auch keine versandkosten mehr zahlen.
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jitmo

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 02:59

naja gut aber wieso blockt der käufer so ab frage ich mich?

der erstbesitzer hat gesagt sobald er den betrag für die versandkosten erhalten hat, sendet er die cpu an den neuen besitzer!

die cpu wurde halt von alternate gegen eine nigelnagelneue ausgetauscht?! was will der käufer denn noch. ich habe heute post des polizeipräsidiums berlin erhalten indem eine anzeige gegen mich gestellt ist, worin es heisst das der artikel erheblich von der beschreibung abweicht -> computerbetrug ebay!

jitmo
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Patrickclouds

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 03:04

wieso kann man eine anzeige stellen obwohl deine artikel beschreibung was anderes sagt?
du hast die cpu als pretested erworben konntest selbst aber nicht testen. steht alles schwarz auf weiß
ruf mal bei dem polizisten an der die anzeige aufgenommen hat und frag mal wie lang er den job noch macht. würde mich mal an die zugehörige behörde wenden dann is der mann vielleicht seinen job los oder die anzeige wird zurück genommen wegen unfähigkeit der polizei :D

gegenanzeige wegen verläumdung ;D
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@re@50

Foren-Inventar

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 03:05

Zitat von »Jitmo«

naja gut aber wieso blockt der käufer so ab frage ich mich?

der erstbesitzer hat gesagt sobald er den betrag für die versandkosten erhalten hat, sendet er die cpu an den neuen besitzer!

die cpu wurde halt von alternate gegen eine nigelnagelneue ausgetauscht?! was will der käufer denn noch. ich habe heute post des polizeipräsidiums berlin erhalten indem eine anzeige gegen mich gestellt ist, worin es heisst das der artikel erheblich von der beschreibung abweicht -> computerbetrug ebay!

jitmo



1. mach dir mal keine sorge es steht aussage gegen aussage, er muß DIR beweisen das die "alte" cpu nicht lief.


und 2.
du schreibst ja selber

Zitat

Leider hatte ich die CPU wegen des defekten Boards nie eingebaut und muss diese daher als ungetestet anbieten.

also bist du aus dem schneider würde ich sagen.



btw.: ich warte seit 1,5wochen auf ne anzeige und/oder post von nem anwalt, auch wegen ebay. angeblich habe ich nicht das geliefert was in der auktion stand.

jitmo

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 03:19

also ich werd morgen mal bei der zuständigen polizeidienststelle anrufen und fragen gegen was nun genau die anzeige ist und werd denen mal versuchen meine sachlage zu schildern, werd euch dann auf dem laufenden halten..... geh dann jetzt mal in meine falle.

danke auf jeden fall schonmal bis hier hin habt mich wieder aufgemuntert ;-)

jitmo
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@re@50

Foren-Inventar

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 03:21

etwas kleiner machen bitte oder verlinken.

da steht doch ne telefon nummer ruf da doch einfach morgen an.

Chrizzz

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 11:11

Schaut euch doch mal die Sache aus Sicht des Käufers an:

NEU kostet die CPU 153 Euro.
Er hat gezahlt: 167 Euro.
----------------------------
Differenz: 14Euro

So, jetzt bekommt er die CPU und diese ist tatsächlich kaputt. Da wäre ich auch schweinesauer. Interesse an einer UNGETESTETEN Austauschversion hätte ich auch nicht - warum auch? Habe ja eine pretestet CPU für teures Geld gekauft.

Also, mach keinen Stress. Gib ihm das Geld zurück und setz die neue CPU nochmals bei eBay rein.
Was du gerade machst ist in meinen Augen nicht in Ordnung!
Signatur out of date...

@re@50

Foren-Inventar

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 11:23

Zitat von »Chrizzz«

Schaut euch doch mal die Sache aus Sicht des Käufers an:

NEU kostet die CPU 153 Euro.
Er hat gezahlt: 167 Euro.
----------------------------
Differenz: 14Euro

So, jetzt bekommt er die CPU und diese ist tatsächlich kaputt. Da wäre ich auch schweinesauer. Interesse an einer UNGETESTETEN Austauschversion hätte ich auch nicht - warum auch? Habe ja eine pretestet CPU für teures Geld gekauft.

Also, mach keinen Stress. Gib ihm das Geld zurück und setz die neue CPU nochmals bei eBay rein.
Was du gerade machst ist in meinen Augen nicht in Ordnung!



wieso Jitimo hat doch selbst eine pretested aber ungetestete cpu verkauft. und es kann die cpu ja auch der käufer kaputt gemacht haben.

Hannibal-Lecter

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 11:56

Ich kann da ehrlich gesagt auch den Käufer verstehen: Eine "pretested" CPU ist nunmal deutlich mehr wert als ein "normales" Austauschmodell, bei dem die Übertaktungsergebnisse nicht absehbar sind.
Insofern gefällt mir auch die ganze Aufmachung des Angebots nicht: "garantiert stabil auf 3040 MHz" - sowas kann nur Stress geben, da reicht es schon, wenn die restliche Hardware des Käufers die Übertaktung nicht zulässt (soll ja noch Leute mit Billigmainboard und Boxed-Kühler geben). Und ob ein kleiner Hinweis auf "ungetestet" reicht, um einen Defekt zu erklären, weiß ich nicht - auf jeden Fall nicht ganz sauber.
Es ist halt blöd, dass Du die CPU nicht selbst getestet hast - sonst könntest Du jetzt entweder sicher sein, dass sie heile von Dir verschickt wurde, oder aber Du hättest direkt den Erstbesitzer für den Schaden verantwortlich machen können...
Ich würde, um weiteren Stress zu vermeiden, mir die CPU vom Erstbesitzer zuschicken lassen, dem Käufer das Geld zurücküberweisen und den (jetzt zumindest definitiv funktionstüchtigen) Prozessor wieder bei ebay einstellen, den Verlust als Lehrgeld einordnen - sowas passiert Dir sicher nicht nochmal!

Gruß Hannibal

fksystems

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 12:00

vielleicht war die cpu ja auch gar nicht kaputt, und der neue käufer behauptet es nur, weil er weiß, daß du nicht wissen kannst, ob sie ganz war oder nicht.


wie, und der läßt tatsächlich ne anzeige machen, ohne dir vorher bescheid zu sagen? was ist denn das für ein komischer typ.

wenn der schon ne anzeige macht und du das pech hast, daß jemand dir gegenüber so dreist ist und dir ne cpu verkauft, die kaputt ist obwohl so ganz sein soll, dann würde ich auch dreist sein.

kann der typ, dem du die cpu verkauft hast, denn überhaupt beweisen, ob sie vorher ganz war oder nicht?

..was ist, wenn du behauptest und sagst, die cpu wäre aber in wirklichkeit ganz gewesen? ..du hättest sie letztendlich getestet, im ebay artikel stände halt nur etwas anderes drin, weil du vorraussichtlich nicht wußtest, daß du sie noch testen kannst. im nachhinein hättest du sie aber noch bei einem freund getestet.


höa.. und wie kriegt der so schnell die anzeige hin, sogar ohne dich vorzuwarnen? ob der freunde bei der polizei hat?


hm.. naja, theoretisch könntest du auch sagen, er soll die cpu zurückschicken an dich und du versuchst, sie umzutauschen. hm.. und wer soll das porto dann zahlen? ist das fest vereinbart? kann man sagen, der käufer soll das porto bezahlen oder kann der so dreist sein und sagen, du müssest auch das porto selbst bezahlen, weil über 40 Euro?

Aber wenn jemand direkt schon ohne vorwahnung ne anzeige macht, ich glaube da ist jemand ganz dreistes am werk. der wird später noch mehr probleme machen, auch wenn man versucht, dem nachzukommen.

da würde ich, falls es möglich ist, auch dreist sein, wenns nicht anders geht.

..aber nicht umsonst zuletzt gibt es ja die regel, daß man bei ebay drunterschreiben kann, daß man wegen privater auktion keine garantie und gewährleistung gebe.

Hm.. und was sagt der typ zu dem vorschlag, daß er selbst sich an den verkäufer wenden kann und ob der die dem dann direkt eintauscht?
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