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Zitat von »Man_In_Blue«
hmm...der verkauft auch anderen krempel zu dem PReis... wer weiß wie original die sind... oder wo die her kommen...
Man In Blue
Zitat von »x-stars«
Quatsch. in den Ebay-AGB steht, dass bei offensichtlichen Fehlern kein Zwang zur rausgabe besteht - da kann auch kein Richter was machen![]()
jitmo
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Zitat
Das Amtsgericht Kassel entschied im Urteil vom 30. Januar 2002 (Az. 410 C 5115/01) zu der Frage, ob ein Anfechtungsrecht im Sinne des § 119 BGB besteht, wenn man sich im Rahmen einer Internet-Auktion bei eBay vertippt hat. Im konkreten Fall entschloss sich der Verkäufer zum Verkauf eines noch neuwertigen Produktes zum Neupreis von etwa 1.000 Euro. Nachdem der Verkäufer die bei eBay vorgestellten Auktionsbedingungen akzeptierte und das Verkaufsangebot mit einem Startpreis von 1,00 DM abgab, klickte er in der Weise ein Feld an, dass er den Kaufgegenstand zugleich auch für 1,00 DM zum Sofortkauf anbot. Der spätere Käufer nahm das Angebot per Mausklick für 1,00 DM an, was die automatisierte Vertragsbestätigung von eBay auslöste. Der Käufer forderte den Verkäufer daraufhin dazu auf, das Gerät herauszugeben und erklärte sich bereit dafür 1,00 DM zu zahlen. Der Verkäufer erklärte seinen Irrtum und wolle nicht zu 1,00 DM verkaufen. Das Amtsgericht gab dem Verkäufer Recht, weil zwischen den Parteien kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei. In diesem konkreten Fall nahm das Gericht einen zulässigen Widerruf der Willenserklärung gemäß § 119 Abs. 1 BGB an. Insbesondere stellte das Amtsgericht darauf ab, dass das Angebot des Verkäufers zum Sofortkauf für 1,00 DM beruhe offensichtlich auf einer fehlerhaften Eingabe in das System, die der Verkäufer unverzüglich richtiggestellt und damit angefochten hat.
Zitat von »-ManiaC-«
dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf
Zitat
Der NEUPREIS liegt bei 202,90 € SOFORT - KAUF ist moeglich !!! Machen Sie mir einfach ein gutes Angebot !!!
Zitat von »daNiel«
DU bist im Recht, du hast eine Auktion die laut Ebay i.O war (sonst wäre sie wohl nicht online gewesen) "gewonnen" bzw du hast einen Artikel via Sofort Kauf erworben.
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