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Quoted from "Shoggy"
Afaik nein.
TrOuble
God
Quoted from "Shoggy"
Wenn Sicherheitslücken bekannt sind, dann würde zumindest ich "ja" für logisch halten.
TrOuble, schau mal weiter nach oben![]()
den
Senior Member
Quoted
Für die Störereigenschaft reiche bereits das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus. Nicht erforderlich sei, dass der Verbreiter selbst hinter den rechtswidrigen Inhalten stehe oder sie gar verfasst habe. Auch komme es nicht darauf an, ob es sich dabei um eigene oder fremde Informationen handele oder ob der Anbieter davon Kenntnis habe. Ausreichend sei bereits, dass der Betreiber für deren Verbreitung seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stelle.
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