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-Xan-

Senior Member

Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 00:34

Hallo,

habe letzten Montag eine neue Brille bestellt mit Gestell X und Gläsern Y. Heute kam ich sehr gestresst von der Schule (keine Bemerkungen bitte, hatte es sehr eilig) und der Ladenbesitzer war zufällig vor der Tür und meinte die Brille wäre da (Gestell und Gläser noch nicht zusammengebaut, weil ich das Gestell nochmal begutachten wollte, da es nur in einer anderen Farbe da war).

Ich also schwitzend und gestresst in den Laden, Sonnenbrille ausgezogen(mit Sehstärke) und begutachtete das Gestell(Farbe stimmte). Ich sagte alles okay und ging wieder zügig.
Als ich dann aber dann eine ruhigere Minute hatte, viel mir auf(ich war nicht mehr im Laden), dass es eventuell gar nicht das Gestell X ist, sonder ein dünneres.

Wenn ich jetzt morgen in den Laden gehe und es mit der vorher anprobierten vergleiche und es nicht die selben Gestelle sind, kann ich dann da noch was machen? Kann ich mich rechtlich weigern die Brille komplett zu bezahlen(hatte eine nette Anzahlung gemacht)?

Bitte um schnelle Hilfe

Gruß, Dominic

gr3if

God

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 02:55

Ich meine das du klar kannst, da der Kaufvertag ja erst rechtlich wird wenn du die Ware entgegennimmst und auch das Geld bezahlst dann ist das ganze rechtskräftig. Und wenn er hart auf hart will muss er dir doch beweisen, dass du das dünnere Gestell haben wolltest.

Katzenfreund

God

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 09:31

Wenn es ein anderes Gestell ist, ist es kein Problem.
ABER: Sowas wird in 5stelligen Zahlen kodiert. Das sollte also passen.
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

FUNKMAN

God

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 12:04

Zitat von »gr3if«

Ich meine das du klar kannst, da der Kaufvertag ja erst rechtlich wird wenn du die Ware entgegennimmst und auch das Geld bezahlst dann ist das ganze rechtskräftig. Und wenn er hart auf hart will muss er dir doch beweisen, dass du das dünnere Gestell haben wolltest.



Meine Herren, welch gedanklich klar strukturierte und durchdacht formulierte Antwort...


Grundlegend hat ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) immer rechtliche Folgen - sprich Kaufpreiszahlung gegen Übergabe der Ware. Er "wird nicht rechtlich" und auch nicht "rechtskräftig... nach Bezahlung" - denn dann ist er bereits abgewickelt und alle primären Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag sind erfüllt.
Dies lässt weitere Mängelgewährleistungsrechte unberührt.




@ Xan: Du hast beim Optiker eine bestimmte Fassung bestellt und somit einen Anspruch auf Lieferung dieser - das solltest du mittels Bestellbestätigung (oder anderem Schriftstück, das der Optiker dir gegeben hat) auch ohne Schwierigkeiten belegen können.

Sofern es sich nicht um das Gestell X handelt, kannst du auf Lieferung des bestellten bestehen.
Auch ein Konstrukt, du hättest mündlich einem anderen Gestell und der Einpassung der Gläser in eben dieses zugestimmt, läge in der Beweispflicht des Optikers.





Dementsprechend keine Sorgen machen und heute die "richtige Brille mit richtigem Gestell X" abholen... ;) ;) ;)
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 12:30

Ich weiss nicht... wenn auf der Bestellbestätigung oder Auftragsbestätigung einfach nur "Brille mit 2 Gläsern" steht und nicht "Gestell Armani Mod. Newfashion Artikel Nr. 44522-2 in rosa-metallic" dann hat er schon schlechte Karten wenn der Optiker ihn nicht als Dauerkunden halten möchte.... ::) ::)

FUNKMAN

God

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 12:46

Ich bin schon davon ausgegangen, dass die Bestellbestätigung ausreichend konkretisiert ist. Aber ich habe auch schon seeehr lange keine Brille mehr geordert / ordern müssen...
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Lev

God

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 13:31

Vermutlich aus diesem Grund hat er ihm die Brille auch nochmal gezeigt.
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

gr3if

God

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 14:55

Okay Okay man sollte antworten Nachts um 2 mit 5 Bier lassen^^

Da kommt dann sowas raus, wobei ich im Prinziep ja recht habe.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 14:56

Zitat von »FUNKMAN«

Ich bin schon davon ausgegangen, dass die Bestellbestätigung ausreichend konkretisiert ist. Aber ich habe auch schon seeehr lange keine Brille mehr geordert / ordern müssen...


Wenn dem so wäre hätte er sicherlich nicht diesen Beitrag geschrieben, oder ?? ;D ;D ;D

Lunix

Senior Member

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 15:26

Zitat von »FUNKMAN«

Ich bin schon davon ausgegangen, dass die Bestellbestätigung ausreichend konkretisiert ist. Aber ich habe auch schon seeehr lange keine Brille mehr geordert / ordern müssen...



Sei froh! Meine hat 480€ gekostet >:( :-X Davon waren 60€ für das Gestell. Ich glaube die Gläser kriegen Goldrand oder so
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gr3if

God

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 15:39

Lass mich raten: Kunststoff Gläser, vollkommen entspiegelt und absolut bruchstabil?

Lunix

Senior Member

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 15:45

Zitat von »gr3if«

Lass mich raten: Kunststoff Gläser, vollkommen entspiegelt und absolut bruchstabil?


Kunststoff ka. Entspiegelt, Bruchfest und Gleitsicht :)
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-Xan-

Senior Member

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 16:37

Meine wird 456€ kosten und ich habe nur so einen Zettel bekommen auf dem Steht, welche Tüte er mir später geben muss(in der die neue sich befindet).

Jetzt kommen hier ein paar Probleme noch auf mich zu:

Eine Brille ohne Ränder und Dübelsystem, schwarzes Gestell in Matt, 10% Tönung, Wasserabweisender Effekt, Gläser asspherisch.
Ich war dabei als er alles aufgeschrieben und mir dann das Abholzettelding gegeben hat, doch wie kann ich prüfen, ob z.B. der Effekt vorhanden ist, der das Wasser abweisen soll.

Soweit ich weiß, kann man das Gestellt nicht einfach wieder so ändern, wenn die Gläser einmal mit dem Dübelsystem angebracht sind.

Lev

God

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 18:58

Der Mann verkauft Brillen, der wird dir schon das richtige geben. Mit so ner Einstellung frage ich mich wieso du überhaupt dort gekauft hast?
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

-Xan-

Senior Member

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 20:08

Bisher wurde ich dort nicht entäuscht, als ich jedoch da war, begann ein Gespräch zwischen Vater und Sohn bezüglich eines Kunden der seine neue Brille abholen wollte. Der Vater sagte, dass der Sohn den Kunden nicht auf etwas ansprechen soll, da er sonst nur verunsichert wäre und der Kunde wäre ja sowieso schon schwierig gewesen.

Das machte mich schon etwas misstrauisch, vorallendingen habe ich auch etwas länger gebraucht, um das richtige Gestell zu finden, da ich ein schmales Gesicht habe.

Als ich dann an den oben gennanten Tag das Gestell begutachtete, hörte ich beim Rausgehen, wie sie flüsterten; soetwas wie "Gut ... dann bla bla bla"


Kann alles nur hysterie sein, jedoch machte mich das eben misstrauisch.


Gruß, Dominic

@re@50

Foren-Inventar

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 20:10

wenn du dir nicht sicher bist kannst du nur ein gutachter mitnehmen, wenn dann aber alles stimmt blamierst du dich dort.

-Xan-

Senior Member

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 20:18

Zitat von »SG`area50«

wenn du dir nicht sicher bist kannst du nur ein gutachter mitnehmen, wenn dann aber alles stimmt blamierst du dich dort.


ja lol ... ;D ne ich will nur keine 450€ in den Sand setzen oder so, nachher fehlt da noch irgendwas.

xx_ElBarto

God

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 21:10

lass dir halt beim abholen son 10% tönung testglas geben, dann kannste vergleichen. und wegen wasserabeisend: halt mal beide unters wasser halten, da sollte man dann ja auchn unterschied sehen

-Xan-

Senior Member

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Dienstag, 7. August 2007, 23:26

Zitat von »elbarto`«

lass dir halt beim abholen son 10% tönung testglas geben, dann kannste vergleichen. und wegen wasserabeisend: halt mal beide unters wasser halten, da sollte man dann ja auchn unterschied sehen


ja ok, das mit der tönung sieht man direkt an den kanten der gläser, aber den wasserabweisenden effekt ... kann ja kaum eine flasche wasser mitbringen und die einfach darüberkippen ;D

Katzenfreund

God

Re: Rechtliche Frage bezüglich Brillenkauf

Mittwoch, 8. August 2007, 11:19

Jeder Optiker hat eigentlich ein Waschbäcken.
Auch dort, wo du als Kunde hinkommst, weil sie es für die Kontaktlinsentests benötigen.
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