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Copyright und Diplomarbeit

Montag, 29. Oktober 2007, 13:13

Hab da mal ne Frage. Bin z.Z. an meiner Diplomarbeit dran. Wenn ich in einem Katalog X ein Bild Y recherchiert habe, was z.B. eine Prozesskette schematisch erklärt und ich dieses Bild in meiner Diplomarbeit nutzen möchte - was muss ich da tun, um rechtlich richtig zu handeln ? (Copyright, Urheberrecht etc.)

Reicht es eventuell schon, im Abbildungsverzeichnis oder im Literaturverzeichnis die genaue Quelle anzugeben ?
Muss ich den Herausgeber schriftlich um Erlaubnis bitten?
Wie muss das richtig gehandelt werden?

Re: Copyright und Diplomarbeit

Montag, 29. Oktober 2007, 13:25

Du brauchst um völlig sicherzugehen die (schriftliche) Erlaubnis vom Bildurheber, daß Du das Bild für deine Arbeit verwenden darfst.

Inwiefern dann noch eine Quellennennung und in welchem Umfang erforderlich ist, wird direkt nach der Erlaubnis geklärt. ;)


Edith sagt grad, daß es bei vielen gerade schematischen Abbildungen doch viel "einfacher" ist, diese mit Adobe selbst erneut anzufertigen. Damit würdest Du die Urhebergeschichte umgehen, denn die schematische nachbildung eines bekannten Ablaufes ist keine Verletzung des Urheberrechtes, auch wenn schon jemand vor dir dieses Schema grafisch festgehalten hat. ;)
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

Re: Copyright und Diplomarbeit

Montag, 29. Oktober 2007, 14:02

Okay, aus Gründen der Einfachheit werde ich vermutlich die letzte Option wählen. Das hatte ich zuvor schon angedacht, jedoch sind einige Bilder recht komplex und zeitaufwendig.

Die Sache mit der schriftlichen Einverständnis ist relativ blöd, da der Urheber keine 20 Mann Firma ist, sondern ein riesen Konzern. Bis ich dort den richtigen Ansprechpartner gefunden habe, ist die Zeichnung vermutlih schon selbst erstellt ;)

Jut, ich werd ma versuchen, das selbst zu basteln. Doof nur, daß ich des ausschliesslich nach Feierabend zu Hause machen muss. Auf den shit Firmenrechnern gibts ausser Power Point und Paint nicht viel ;D

den

Senior Member

Re: Copyright und Diplomarbeit

Montag, 29. Oktober 2007, 14:04

Zitat von »SpeedCat«

Du brauchst um völlig sicherzugehen die (schriftliche) Erlaubnis vom Bildurheber, daß Du das Bild für deine Arbeit verwenden darfst.

Inwiefern dann noch eine Quellennennung und in welchem Umfang erforderlich ist, wird direkt nach der Erlaubnis geklärt. ;)


Edith sagt grad, daß es bei vielen gerade schematischen Abbildungen doch viel "einfacher" ist, diese mit Adobe selbst erneut anzufertigen. Damit würdest Du die Urhebergeschichte umgehen, denn die schematische nachbildung eines bekannten Ablaufes ist keine Verletzung des Urheberrechtes, auch wenn schon jemand vor dir dieses Schema grafisch festgehalten hat. ;)


falsch. in solchen fällen greift das zitatrecht, § 51 urhg. eine quellenangabe sollte bei wissenschaftlichen arbeiten im eigenen interesse schon selbstverständlich sein.

vor der kopie fremder schemata solltest du absehen, da diese eine verletzung des vervielfältigungsrechtes darstellen und sicher nicht zu einer "umgehung der urheberrechtsgeschichte" führen.
;)
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Montag, 29. Oktober 2007, 22:35

Nö, nicht falsch. :)

Nach der Quelle hier, die zwar keine Legaldefinition anbietet, aber relativ eindeutige und themenbezogene Definitionen parat hat, bezieht sich "Zitat" auf Textstellen. Ich denke, der Hinweis auf Anführungszeichen macht ein "Bildzitat" hier als Inhalt der Definition unwahrscheinlich.


Weiterführendes zu Bildzitaten gibts hier.


Das Verfielfältigungsrecht, geregelt in §16 UrhG, bezieht sich afaik nicht auf einzelne Abbildungen einer schon erscheinenen Arbeit, sondern eher auf die Vervielfältigung eines Werkes im Sinne eines kompletten Mediums oder der Aufzeichnung einer Darbietung.


Ich bleibe daher dabei: Wenn man ein schon bekanntes Schema eines Ablaufes in eigener Arbeit grafisch neu darstellt, ist dies kein Verstoß gegen das UrhG. Letzten Endes besteht ja auch die Möglichkeit, anhand eines Textes das bekannte Schema in eine g rafische Darstellung zu bringen, ohne eine andere grafische Darstellung vorher je gesehen zu haben.

Wäre es schon verboten, eine Abbildung neu zu erstellen, die so oder ähnlich schon einmal erstellt wurde, dann könnte man fast keine Fotos mehr machen auf dieser Welt, ohne dabei gegen das UrhG zu verstoßen. Die meißten Motive sind schließlich schon mal fotografiert worden.... ;)


Edit: Kacklink bearbeitet!
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Montag, 29. Oktober 2007, 23:31

Desweiteren kann man technische und politische Abläufe oftmals nur in einer Weise sinnvoll verknüpfen. In den Schulbüchern zb. finden sich immer wieder ähnliche Zeichnungen mit dem gleichen Inhalt ohne vom selben Autor zu sein.

den

Senior Member

Re: Copyright und Diplomarbeit

Dienstag, 30. Oktober 2007, 10:37

Zitat von »SpeedCat«

Nö, nicht falsch. :)

Nach der Quelle hier, die zwar keine Legaldefinition anbietet, aber relativ eindeutige und themenbezogene Definitionen parat hat, bezieht sich "Zitat" auf Textstellen. Ich denke, der Hinweis auf Anführungszeichen macht ein "Bildzitat" hier als Inhalt der Definition unwahrscheinlich.


Weiterführendes zu Bildzitaten gibts hier.


Das Verfielfältigungsrecht, geregelt in §16 UrhG, bezieht sich afaik nicht auf einzelne Abbildungen einer schon erscheinenen Arbeit, sondern eher auf die Vervielfältigung eines Werkes im Sinne eines kompletten Mediums oder der Aufzeichnung einer Darbietung.


Ich bleibe daher dabei: Wenn man ein schon bekanntes Schema eines Ablaufes in eigener Arbeit grafisch neu darstellt, ist dies kein Verstoß gegen das UrhG. Letzten Endes besteht ja auch die Möglichkeit, anhand eines Textes das bekannte Schema in eine g rafische Darstellung zu bringen, ohne eine andere grafische Darstellung vorher je gesehen zu haben.

Wäre es schon verboten, eine Abbildung neu zu erstellen, die so oder ähnlich schon einmal erstellt wurde, dann könnte man fast keine Fotos mehr machen auf dieser Welt, ohne dabei gegen das UrhG zu verstoßen. Die meißten Motive sind schließlich schon mal fotografiert worden.... ;)


Edit: Kacklink bearbeitet!


sogar falscher als falsch! :P :)

zunächst: die von dir zitierte quelle stammt aus der schweiz, ich rede von der rechtslage in deutschland und denke das sich hierauf auch die frage bezieht.

auch bildzitate sind nach § 51 urhg zulässig, sofern sie zur erläuterung des inhalts dienen und die voraussetzungen des § 51 urhg (quellenangabe etc.) eingehalten werden. das kannst du im übrigen auch in dem von dir zitierten wikipedia-artikel nachlesen. umfasst sind hiervon auch darstellungen wissenschaftlicher und technischer art.

deine ausführungen zum vervielfältigungsrecht lass ich mal unkommentiert, da gehts eh drunter und drüber.;D ein abpinseln einer solchen darstellung OHNE quellenangabe etc. wäre jedenfalls nicht mehr von der schranke des zitatrechtes umfasst und stellt mithin eine verletzung urheberrechtlicher befugnisse dar.

im übrigen halte ich es für keinen guten wissenschaftlichen arbeitsstil, darstellungen anderer abzupinseln und womöglich den eindruck entstehen zu lassen, es seien eigene. da sieht man sich u. u. auch schnell plagiatsvorwürfen ausgesetzt.

edit: was deine ausführungen zu fotos anbelangt, liegst du auch daneben. hier geht es um zitate von bildlichen darstellungen aus büchern, zeitungen etc. an einem foto erwirbt der fotograf entsprechende urheberrecht, völlig unabhängig vom abgebildeten motiv.
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Dienstag, 30. Oktober 2007, 13:23

Jo, Du hast sicher Recht. :)
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Dienstag, 30. Oktober 2007, 14:16

Ich mach einfach keine Bilder mehr rein :-X da steht man ja mit einem Bein im Knast ;D ;D

Naja, also die kleineren Sachen hab ich mittlerweile sinngemäß nachgebaut, sie sagen das gleiche aus, sehen aber völlig unterschiedlich aus.

Und die großen Sachen, da werde ich wohl mal nachfragen, wenn es soweit ist.

Re: Copyright und Diplomarbeit

Dienstag, 30. Oktober 2007, 14:39

Zitat von »Draco«

Naja, also die kleineren Sachen hab ich mittlerweile sinngemäß nachgebaut, sie sagen das gleiche aus, sehen aber völlig unterschiedlich aus.



Und glaub mir, damit wirst Du keinerlei Probleme bekommen! ;)
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den

Senior Member

Re: Copyright und Diplomarbeit

Dienstag, 30. Oktober 2007, 15:30

Zitat von »SpeedCat«




Und glaub mir, damit wirst Du keinerlei Probleme bekommen! ;)

mmmh, lass mich raten, woher du deine weisheit beziehst...grundkurs bürgerliches recht?

edit: sorry aber hier werden einfach halb- und unwahrheiten verbreitet.
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Dienstag, 30. Oktober 2007, 16:51

Ich habe in meiner Diplomarbeit vor 2 Jahren alle Grafiken und Bilder selbst gemacht um dieses Problem mit dem Copyright aus dem Weg zu gehen. Firmeninternes Material hab ich natürlich verwendet welches ja kein Problem ist, da sowieso niemand die Arbeit sehen darf welche mehrere Jahre unter Verschluss ist (meine Diplomarbeit ist bis 2008 gesperrt) .

Re: Copyright und Diplomarbeit

Dienstag, 30. Oktober 2007, 17:14

Zitat von »den«


mmmh, lass mich raten, woher du deine weisheit beziehst...grundkurs bürgerliches recht?

edit: sorry aber hier werden einfach halb- und unwahrheiten verbreitet.




Lol den, Du sollst nicht von dir auf andere schließen! :)
Ich hab dir doch schon gesagt Du hast Recht, freu dich doch daß Du mir so weit überlegen bist und belass es dabei. :) Es sei denn, nachtreten bereitet dir Freude, dann mach natürlich gerne weiter.

Solange Du mir keine Quellen nennst, aus denen eindeutig hervorgeht, daß ich Unrecht habe, werde ich meine Meinung nicht ändern.

Oh, btw: Wenn Du schan anfängst scharf auf mich zu schießen (Woher ich denn meine Weisheit hätte), finde erstmal deine Shift-Taste! ;D
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den

Senior Member

Re: Copyright und Diplomarbeit

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 11:28

quelle: § 16 urhg, ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung, dort zu lesen: "Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl."
das vervielfältigungsrecht umfasst jede körperliche festlegung eines werkes, unerheblich ob durch ein abschreiben per hand oder maschinell. zur vertieften lektüre empfehle ich schricker, urheberrecht, § 16 rn. 5ff., aber den kennst du sicher schon :)
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Copyright und Diplomarbeit

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 11:45

Mal ne andere Frage:
Wie läuft das mit dem Literaturverzeichnis?

Muss eine Quelle, welche mit dem direkten Inhalt nichts zu tun hat, angegeben werden ? Also Beispiel habe ich mich vor Beginn meiner eigentlichen Arbeit tagelang durch Archive gelesen, nur um halbwegs einen Eindruck zu bekommen, welche Techniken es gibt und wofür welche Systeme benötigt werden. Diese Systeme werden später in ein paar Sätzen vorgestellt, aber weiter wird nicht auf sie eingegangen. Weiterhin wird es - um beim Beispiel zu bleiben - keine Zitate oder sonstiges geben, das sind dann meine eigenen Gedanken dazu.

Wenn ich ein System rein aus vielen Erzählungen kennengelernt habe, da kann ich doch schlecht die Person angeben, oder?

Hingegen wenn ich aus einem Gerätekatalog eine Systembeschreibung als Grundlage einer kurzen Erläuterung nutze, dann gebe ich diesen Katalog im Literaturverzeichnis an. Muss denn auch direkt im Text drauf hingewiesen werden, daß eine Quelle verwendet wurde?

Bin gerade völlig überfordert mit Latex in Verbindung mit Bibtex *strange* aber muss mich nun mal damit befassen. Soll ja was vernünftiges bei rumkommen :)

Re: Copyright und Diplomarbeit

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 13:45

Zitat von »Draco«

Mal ne andere Frage:
Wie läuft das mit dem Literaturverzeichnis?

Wenns wissenschaftlich sein soll gehören alle Quellenverweise rein. Egal ob wörtlich zitiert oder inhaltlich/zusammengefasst.
Ist doch eigentlich auch ganz einfach, schreibst halt *blabla*, wie im Buch [XY] dargestellt, ..., oder eine weiterreichende Einführung in das Thema findet sich in [A] und .
Keine Ahnung wie Deine Arbeit ausgestaltet werden soll, aber meine und auch die 5 aus der Industrie, die ich in den letzten Monaten betreut habe, hatten immer pflichtmäßig erstmal eine fast allgemeinverständliche Einführung ins Thema, da die Firmen die Arbeit quasi als Lehrbuch für Mitarbeiter weiterverwenden wollen.

Zitat

Bin gerade völlig überfordert mit Latex in Verbindung mit Bibtex *strange* aber muss mich nun mal damit befassen. Soll ja was vernünftiges bei rumkommen :)

:) tja, aller Anfang ist da leider kompliziert. Ich hoffe Du hast ein paar Beispielarbeiten um Codeschnippsel abzukupfern.

Re: Copyright und Diplomarbeit

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 14:01

Jetzt sind wir an der Stelle, wo wir uns noch einigen müssen, was für "Werke" vom Vervielfältigungsrecht alles betroffen sind.

Ist ein grafisches Schema schon ein Werk? Warum ist dann ein Foto kein Werk (was derselben Regelung unterliegt, siehe dein Beitrag weiter oben), obwohl es ebenfalls grafisch ist, problemlos einen reproduzierbaren Inhalt haben kann und in der selben Form, zB auf Papier, erscheinen kann?

Verstehste, worauf ich hinaus will? Die Crux liegt hier zum einen in der Auslegung des Begrifes "Werk" (Teil? Ganzes Werk?), zum anderen in der Anwendung des Gesetzes auf reale Fälle. Wäre das Verfvielfältigungsrecht tatsächlich derart eng gefasst, wie Du es hier interpretierst, dann gäbe es dadurch unweigerlich Probleme. Es würde zwar das ungenehmigte Fotokopieren eines Schemas zur eigenen Verwendung verbieten, gleichzeitig aber auch die komplette Neuschaffung eines Schemas, das den selben Inhalt hat, sich aber in der Optik beliebig unterscheidet. Ich dürfte außerdem nicht per Kugelschreiber versuchen, die Mona Lisa nachzumalen. Straßenkünstler dürften das ebenfalls nicht. Außerdem dürfte kein Foto mehr gemacht werden, das es in der Form schonmal gab. Problematisch wird außerdem, daß der neuschaffende Autor auf sein Werk ebenfalls ein Urheberrecht hat. Er könnte sich also, wenn mans theoretisch auf die Spitze treibt, gegen eventuelle Maßnahmen gegen die von ihm erschaffenen "unerlaubten Vervielfältigungen" unter Berufung auf das eigene Urheberrecht zur Wehr setzen.

Es muß also auf jeden Fall eine Regelung geben, die - so vermute ich - das *direkte* kopieren eines Werkes von einer Neuschaffung abgrenzt. Eine entsprechende Literaturstelle ist mir schändlicherweise nicht bekannt, muß ich wohl zugeben. Aber vielleicht hat dein Schricker darauf ja eine Antwort. Ich werd beim nächsten Bib-Besuch mal nachschaun, ob das eventuell ein Buch für mich sein könnte. Ich komm ab und zu mit dem UrhG in Kontakt, aber ein Buch darüber zu kaufen war bisher noch nicht nötig...


Edit: Hab was gefunden! Wikipedia hält folgendes parat, man höre und staune:

"Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch, § 53 Abs. 2, 3 UrhG:  Daneben gestattet § 53 Abs. 2, 3 UrhG die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch. Darunter fällt z. B. das Kopieren zum (auch kommerziellen) wissenschaftlichen Gebrauch, das Vervielfältigen zum sonstigen eigenen Gebrauch sowie das Kopieren für den Schulunterricht und Prüfungen. Teilweise wird der Anwendungsbereich der Schranke jedoch beschränkt, z. B. auf Kopien von Werkteilen oder Werken geringen Umfangs."

Hierbei sollte man aber §63 (Notwendigkeit einer Quellenangabe oder nicht?) beachten.

Desweiteren sagt Wikipedia an der selben Stelle:

"Mitteilung über den Inhalt eines Werkes:  Zu trennen ist der urheberrechtliche Schutz eines Werkes von dem Inhalt, der in ihm zum Ausdruck kommt. So ist es durchaus möglich, das Motiv eines Bildes erneut zu verarbeiten, ohne dabei eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Die Grenzen sind hier jedoch nicht eindeutig: Ist der Inhalt selbst originell genug, um ein schutzfähiges Werk zu sein, darf er nicht einfach in eigenen Werken verwendet werden. Dies trifft z. B. auf die Handlungen von Romanen zu, soweit sie erfunden und nicht nur banal sind.

Daraus ergibt sich aber, dass die Inhaltsmitteilungen über aktuelle oder geschichtliche Fakten urheberrechtlich unbedenklich sind, weil ein Schutz hier nur über die konkrete Gestaltungsform erreicht werden kann. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass auch Datenbanken urheberrechtlich geschützt sein können, so dass deren Übernahme unzulässig sein kann."


Leider sind hier keine genauen Textstellen angegeben, ich nehme daher an, daß es sich um ständige Rechtsprechung bzw. Auslegung handelt. Ich denke, damit scheint sicher: Das eigenhändige Nachbilden eines schon bekannten Schemas verletzt nicht das Urheberrecht des Erstautors, solange nicht der Inhalt des Schemas derart einzigartig ist, daß er als solches schon schützenswert wäre!   :P  ;)

Beispiel hierfür wäre wohl der Düsseldorfer Fotograf mit dem roten Sofa, ich komm nicht auf den namen. Der hat relativ einzigartige Werbefotos gemacht, indem er einfach Leute auf ein rotes Sofa gesetzt hat und sie dort ablichtete. Hierbei nehme ich an, daß allein die Idee und damit der Inhalt dieser Fotos schtzenswert ist und in diesem Falle solche "Fotos auf rotem Sofa" nicht ohne weiteres nachgestellt werden dürfen.

Your turn!  ;D

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Re: Copyright und Diplomarbeit

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 14:11

Zitat von »Metallurge«


:) tja, aller Anfang ist da leider kompliziert. Ich hoffe Du hast ein paar Beispielarbeiten um Codeschnippsel abzukupfern.


Ich habe eine Vorlage verwendet, die in mehrere Teildateien aufgeteilt ist (Header, Kapitel1 bis X, Titelseite...). Darin enthalten ist bereits ein Literaturverzeichnis, welches einen Eintrag enthält. Selbiger wird aber nicht in der erzeugten PDF dargestellt. Da hapert es momentan.
Struktur, also Einführung ins Thema, kurze FIrmenvorstellung, Reflektion wie es aktuell ist, was es an Alternativen gibt und was werden soll... usw. das steht schon alles.

Re: Copyright und Diplomarbeit

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 14:32

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe wird der Eintrag aus dem Bib-File im Literaturverzeichnis erst dann eingebunden, wenn du irgendwo in deinem Text auf diesen Eintrag referenzierst. Sinn der Sache ist, dass du dir im Laufe der Zeit ein riesiges Bib-File anlegst und das für all deine Ausarbeitungen verwendest, aber im Literaturverzeichnis jeweils nur die Dinger angegeben sind, die du auch verwendet hast. (wenn du z.B. ein Prof. bist der immer über die gleichen Themen schreibt ist das nicht unpraktisch :))

Zu deiner Frage, was angeben und was nicht: Es schadet nicht, viele Quellen anzugeben, wenn diese seriös sind. So Sachen wie Wikipedia kannst du zwar verwenden um dich schlau zu machen, aber auf keinen Fall als Quelle in deiner Diplomarbeit angeben. Du musst nicht unbedingt etwas zitieren, es reicht, wenn du in einem Absatz ein paar grobe Ideen zusammenfasst und dann am Ende vom Absatz einfach Referenzen auf die Quellen setzt. Das sieht dann so aus im fertigen PDF:

blablabla blab bla <ganzer absatz blabla> [5][6][7].

Und im Literaturverzeichis steht dann unter [5] [6] und [7], auf welches Buch oder Quelle du dich bezogen hast.

/edit: das macht LaTeX btw. alles für dich mit der Nummernzuweisung und so weiter sobald du \cite{ID} verwendest und die ID in deinem Bib-file existiert.. Da musst du dich nicht weiter drum kümmern.
V: Cuplex (sock. 478), Twinplex (gf-4 halterung), Airplex-Classic, Eheim 1046, div. Winkel, 2 Gehäusedurchführungen... alles Plug'n'Cool

den

Senior Member

Re: Copyright und Diplomarbeit

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 14:34

Zitat von »SpeedCat«

Jetzt sind wir an der Stelle, wo wir uns noch einigen müssen, was für "Werke" vom Vervielfältigungsrecht alles betroffen sind.

Ist ein grafisches Schema schon ein Werk? Warum ist dann ein Foto kein Werk (was derselben Regelung unterliegt, siehe dein Beitrag weiter oben), obwohl es ebenfalls grafisch ist, problemlos einen reproduzierbaren Inhalt haben kann und in der selben Form, zB auf Papier, erscheinen kann?

Verstehste, worauf ich hinaus will? Die Crux liegt hier zum einen in der Auslegung des Begrifes "Werk" (Teil? Ganzes Werk?), zum anderen in der Anwendung des Gesetzes auf reale Fälle. Wäre das Verfvielfältigungsrecht tatsächlich derart eng gefasst, wie Du es hier interpretierst, dann gäbe es dadurch unweigerlich Probleme. Es würde zwar das ungenehmigte Fotokopieren eines Schemas zur eigenen Verwendung verbieten, gleichzeitig aber auch die komplette Neuschaffung eines Schemas, das den selben Inhalt hat, sich aber in der Optik beliebig unterscheidet. Ich dürfte außerdem nicht per Kugelschreiber versuchen, die Mona Lisa nachzumalen. Straßenkünstler dürften das ebenfalls nicht. Außerdem dürfte kein Foto mehr gemacht werden, das es in der Form schonmal gab. Problematisch wird außerdem, daß der neuschaffende Autor auf sein Werk ebenfalls ein Urheberrecht hat. Er könnte sich also, wenn mans theoretisch auf die Spitze treibt, gegen eventuelle Maßnahmen gegen die von ihm erschaffenen "unerlaubten Vervielfältigungen" unter Berufung auf das eigene Urheberrecht zur Wehr setzen.

Es muß also auf jeden Fall eine Regelung geben, die - so vermute ich - das *direkte* kopieren eines Werkes von einer Neuschaffung abgrenzt. Eine entsprechende Literaturstelle ist mir schändlicherweise nicht bekannt, muß ich wohl zugeben. Aber vielleicht hat dein Schricker darauf ja eine Antwort. Ich werd beim nächsten Bib-Besuch mal nachschaun, ob das eventuell ein Buch für mich sein könnte. Ich komm ab und zu mit dem UrhG in Kontakt, aber ein Buch darüber zu kaufen war bisher noch nicht nötig...


Edit: Hab was gefunden! Wikipedia hält folgendes parat, man höre und staune:

"Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch, § 53 Abs. 2, 3 UrhG: Daneben gestattet § 53 Abs. 2, 3 UrhG die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch. Darunter fällt z. B. das Kopieren zum (auch kommerziellen) wissenschaftlichen Gebrauch, das Vervielfältigen zum sonstigen eigenen Gebrauch sowie das Kopieren für den Schulunterricht und Prüfungen. Teilweise wird der Anwendungsbereich der Schranke jedoch beschränkt, z. B. auf Kopien von Werkteilen oder Werken geringen Umfangs."

Hierbei sollte man aber §63 (Notwendigkeit einer Quellenangabe oder nicht?) beachten.

Desweiteren sagt Wikipedia an der selben Stelle:

"Mitteilung über den Inhalt eines Werkes: Zu trennen ist der urheberrechtliche Schutz eines Werkes von dem Inhalt, der in ihm zum Ausdruck kommt. So ist es durchaus möglich, das Motiv eines Bildes erneut zu verarbeiten, ohne dabei eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Die Grenzen sind hier jedoch nicht eindeutig: Ist der Inhalt selbst originell genug, um ein schutzfähiges Werk zu sein, darf er nicht einfach in eigenen Werken verwendet werden. Dies trifft z. B. auf die Handlungen von Romanen zu, soweit sie erfunden und nicht nur banal sind.

Daraus ergibt sich aber, dass die Inhaltsmitteilungen über aktuelle oder geschichtliche Fakten urheberrechtlich unbedenklich sind, weil ein Schutz hier nur über die konkrete Gestaltungsform erreicht werden kann. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass auch Datenbanken urheberrechtlich geschützt sein können, so dass deren Übernahme unzulässig sein kann."


Leider sind hier keine genauen Textstellen angegeben, ich nehme daher an, daß es sich um ständige Rechtsprechung bzw. Auslegung handelt. Ich denke, damit scheint sicher: Das eigenhändige Nachbilden eines schon bekannten Schemas verletzt nicht das Urheberrecht des Erstautors, solange nicht der Inhalt des Schemas derart einzigartig ist, daß er als solches schon schützenswert wäre! :P ;)

Beispiel hierfür wäre wohl der Düsseldorfer Fotograf mit dem roten Sofa, ich komm nicht auf den namen. Der hat relativ einzigartige Werbefotos gemacht, indem er einfach Leute auf ein rotes Sofa gesetzt hat und sie dort ablichtete. Hierbei nehme ich an, daß allein die Idee und damit der Inhalt dieser Fotos schtzenswert ist und in diesem Falle solche "Fotos auf rotem Sofa" nicht ohne weiteres nachgestellt werden dürfen.

Your turn! ;D



ich hab deinen beitrag jetzt nur überflogen, da mir für derlei späße die zeit fehlt, aber soviel konnte ich erkennen: du hast keine ahnung wovon du schreibst. wir müssen uns auch auf nichts "einigen", ich hab dir versucht zu erläutern worum es in der regelung geht und wie diese auf einen entsprechenden fall anzuwenden wäre (das nennt man übrigens subsumtion
:) ) im übrigen hab ich wenig lust, dein verqueres verständnis urheberrechtlicher regelungen richtig zu stellen. mit ein bißchen blättern im gesetz und wikipedia ist es wie man sieht leider nicht getan. das problem ist einfach das leute wie du ihr unwissen (von halbwissen kann man hier nicht mehr reden) weiterverbreiten und als richtig darstellen. "mein" schricker ist übrigens ein kommentar zum urhebergesetz und kostet eine stange geld (170,00 €), aber investier die ruhig mal, es lohnt sich. ;D
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.