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rage

Full Member

eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 16:25

Hallo zusammen,
ich habe einen receiver als lediglich getestet und demnach neuwertig bei eBay verkauft und zusätzlich geschrieben das "komplett mit allem benötigten Zubehör" geliefert wird.

Jetzt beschwert sich der Käufer das Kratzer auf der Rückseite der Fernbedienung wären und ein wenig Lack ab. Zusätzlich fehlt seiner Meinung nach das Antennenkabel, Bedienungsanleitung, Scartkabel und Batterien.

Ich habe dem Käufer daraufhin angeboten das ich den Artikel zurück nehme und den Kaufpreis erstatte.

Jetzt kam folgendes zurück:

Zitat

Sie haben folgende Möglichkeiten:
• Ich schicke Ihnen das jetzige Gerät zurück, wenn Sie mir, wie in der Artikelbeschreibung zugesichert, das neuwertige Gerät, samt Zubehör liefern.
• Alternativ - und das habe ich Ihnen bereits angeboten - würde ich mich mit der Nachlieferung des Zubehörs sowie mit 20 Euro Abschlag wegen des gebrauchten Geräts einverstanden erklären.

Falls Sie darauf nicht eingehen ist mein nächster Weg der zum Anwalt und das ist keine Drohung sonder die Realität! Denn das was hier abläuft ist Betrug. Es hängt von Ihnen ab, ob es beim "versuchten" Betrug bleibt.


Hat der Käufer tatsächlich ein Recht auf diese beiden Möglichkeiten? Ich dachte das es hier mehr als fair wäre den Artikel zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten?

Kaufpreis waren 46 Euro.

cu
rage

Gemini

Senior Member

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 16:32

ich denke mal beschwert hat er sich zurecht ... aber wenn du ihm die rücknahme anbietest ist das doch fair. du kannst ihm ja noch ne entschädigung von 10 ocken geben oder sowas. Meiner Ansicht nach hast du den Fehler gemacht, aber ob das Betrug sein soll .. ? :-/
Kennen Sie Ted?

@re@50

Foren-Inventar

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 16:38

wegen 46€ geht keiner zum anwalt (da der mehr kostet) ;) .

MarcTHEmaster

Full Member

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 16:42

Bei einem Receiver sind fast nie Scartkabel und Antennenkabel dabei, Batterien dafür meistens schon. Also die Hälfte seiner "20€" schonmal plattgetreten!

Beschreibungen sind ja auch immer aus einer sehr subjektiven Sichtweise, das ist ja völlig normal, deswegen denke ich, dass dein Angebot mit der Rücknahme fair ist und aus normaler Sicht da nichts gegen auszusetzen ist.

Pro Forma besteht er natürlich nur auf Erfüllung des Kaufvertrages der natürlich ein neuwertiges Gerät mit allem Zubehör beinhaltet, also liegt er "eigentlich" im Recht!
Punto GT ... Except no Imitations

rage

Full Member

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 16:45

Glaub mir, dieses Individuum wird dafür zum Anwalt gehen.

Meine Frage ist ja, ob es nicht völlig rechtens ist den Kaufpreis zu erstatten?

cu
rage

@re@50

Foren-Inventar

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 16:46

mit nem anwalt droht jeder 2. ebay käufer mittlerweile wenn auch nur die beschreibung nicht 100% mit dem gelieferten übereinstimmt.

cyberx17

God

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 17:00

ich würde zurückschreiben, das du nur deine Möglichkeit akzeptierst, und ihr gekonnt darauf aufmerksamm machen, das du eigentlich ja garkeine Garantie geben würdest, und der Reciver dein Haus in einem absolut einwandfreien zustand verlassen hat.

UND: das du bei Transportschäden nicht haftest, und wenn keine Transportversicherung abgeschlossen wurde (also nicht versichert verschickt) hätte er nunmal ganz einfach pech.

Ich würd mich nicht auf se ein Theater einlassen.

Zitat

Sie haben folgende Möglichkeiten:
• Ich schicke Ihnen das jetzige Gerät zurück, wenn Sie mir, wie in der Artikelbeschreibung zugesichert, das neuwertige Gerät, samt Zubehör liefern.
• Alternativ - und das habe ich Ihnen bereits angeboten - würde ich mich mit der Nachlieferung des Zubehörs sowie mit 20 Euro Abschlag wegen des gebrauchten Geräts einverstanden erklären.

das is doch mehr als lächerlich.

und die Anwaltdrohung find ich auch lachhaft.
Westerwälder ist das höchste was der Mensch werden kann!

melon

Senior Member

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 17:02

Ich würde dem guten einfach noch mal anbieten das Gerät zurück zu nehmen, und alle weiteren Mails ignorieren bis er darauf eingeht... oder durch seine kleine Tür verschwunden ist die er sich offen gelassen hat...

Zitat


• Ich schicke Ihnen das jetzige Gerät zurück, wenn Sie mir, wie in der Artikelbeschreibung zugesichert, das neuwertige Gerät, samt Zubehör liefern.

Denn wer ist schon so verwirrt und geht darauf ein!?

Platt ausgedrückt will er 20€ von dir und versucht dich mit seinem Anwalt zu erpressen, welcher es vermutlich noch nicht mal schaffen würde mit diesem "Fall" vor Gericht zu kommen.


Wenn ich so was lese bekomm ich echt Atzeln!


Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)

deeptera

Senior Member

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 17:07

Naja, die Frage ob er im Recht ist könnten wir dir ja auch stellen. Wir wissen jetzt von dir, dass du in der Beschreibung "neuwertig" und mit "komplettem Zubehör" geschrieben hast.
Der Käufer behauptet wie du sagst dass Kratzer vorhanden sind und Lack ab. Außerdem soll "seiner Meinung nach" Zubehör fehlen, welches definitiv hätte dabei sein müssen. zB Eine Anleitung liegt ja jedem Gerät bei, also kann die bei "komplettem Zubehör" ja nicht fehlen.

Die Frage ist also, lagen Antennenkabel und Scartkabel beim neukauf dabei und hast du die wenn vorhanden und die Anleitung sowie Betterien mitgeschickt?

Oder anders gefragt, stimmt es was er dir vorwirft oder stimmt es nicht?
Das musst du ja jetzt nicht für uns hier im Thread beantworten, aber davon hängt ab was du tun kannst.

Wenn es stimmt was er sagt, dann haste wohl pech, denn der Kaufvertrag is nunmal schon zu Stande gekommen und wo kämen wir denn hin, wenn jeder einfach mal was verkauft, was anderes verschickt - man könnte ja glück haben und der andere beschwert sich nicht und wenn doch nimmt mans einfach zurück und versuchts nochmal.

Wenn es nicht stimmt und alles in Ordnung und dabei war, dann gehste am besten zu deinem Anwalt und schaust mit dem was zutun ist.

kA ist ne doofe Situation, wie will er nachweisen was nicht im Paket war und wie willst du nachweisen, was drin war.
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

melon

Senior Member

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 17:13

@deeptera
Wenn ich mit etwas nicht zufrieden bin, dann gehe ich auf dass Angebot der Rückgabe ein. Ganz einfach, ich bekomme mein Geld wieder und bin die Ware die mir nicht gefällt wieder los!

Er hätte aber gerne:
- Ein Gerät welches neu ist, und das von einem Privatverkäufer.
- Oder 20€

Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)

rage

Full Member

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 17:24

Selbstverständlich stimmen die Vorwürfe bezüglich des Lieferumfangs. Für mich gehören Batterien, Scartkabel und Antennenkabel nicht mit zum Lieferumfang von Receivern, wo bekommt man diese denn dabei? Und gerade Batterien sind in nahezu 90% aller Elektrogeräte nicht vorhanden.

Lediglich die Bedienungsnanleitung kann er ankreiden da geb ich ihm Recht, aber die hab ich im Leben noch nicht benutzt und weiß auch dementsprechend nicht wo diese ist. Wer brauch auch für einen normalen Receiver eine Anleitung?

Da ich den Kaufvertrag ja offensichtlich nicht erfüllen kann, da ich das geforderte Material nicht besitze liegt hier doch §275 des BGB vor oder?

melon

Senior Member

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 17:28

Zitat von »rage«


Da ich den Kaufvertrag ja offensichtlich nicht erfüllen kann, da ich das geforderte Material nicht besitze liegt hier doch §275 des BGB vor oder?


Fragst du das aus allgemeinem Interesse oder weil du dir noch nicht sicher bist welches seiner beiden Angebote du annehmen solltest?

Mal im Ernst
Du hast ihm bereits die Rücknahme angeboten, alles weitere ist einfach fern ab jeder Realität.
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)

Clark

God

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 17:51

Zitat von »rage«

Selbstverständlich stimmen die Vorwürfe bezüglich des Lieferumfangs. Für mich gehören Batterien, Scartkabel und Antennenkabel nicht mit zum Lieferumfang von Receivern, wo bekommt man diese denn dabei? Und gerade Batterien sind in nahezu 90% aller Elektrogeräte nicht vorhanden.

Lediglich die Bedienungsnanleitung kann er ankreiden da geb ich ihm Recht, aber die hab ich im Leben noch nicht benutzt und weiß auch dementsprechend nicht wo diese ist. Wer brauch auch für einen normalen Receiver eine Anleitung?

Hast du schonmal geschaut, was original dazugehoert?

Batterien habe ich bisher immer dabei gehabt, ANleitung ist _selbstverstaendlich_ und zum restlichen Zubehoer musst du schaun, ab es standardmaessig dazugehoert. Wenn ja, dann muss das auch mitgeliefert werden.
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Safti

Senior Member

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 18:00

Verkäufer mit falschen Beschreibungen sind fast so schlimm wie Käufer die gleich mit einem Anwalt wedeln.. IMHO ::)

auf mehr als zurücknehmen und alle kosten erstatten würd ich mich jedoch nicht einlassen, an deiner stelle. und das nächste mal machst du eine gescheite Beschreibung und hältst dich mit dem Wort "neuwertig" etwas zurück :P
V: Cuplex (sock. 478), Twinplex (gf-4 halterung), Airplex-Classic, Eheim 1046, div. Winkel, 2 Gehäusedurchführungen... alles Plug'n'Cool

crushcoder

God

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 19:27

was soll eigentlich "komplett mit allem benötigten Zubehör" heißen?

nur die fernbedienung?

um einen receiver zu nutzen, da hat der käufer schon recht, benötigt man schon ein anschlußkabel für den fernseher, ein antennenkabel und die batterien für die fernbedienung.
das ist aber auslegungssache und nicht klar.

und das bei einem neuwertigen gerät auch eine bedienungsanleitung dabei ist versteht sich für mich von selbst, wenn man ein gerät "lediglich" testet weiß ich auch nicht wohin diese entschwinden soll.

das ist einfach eine dämliche beschreibung des artikels gewesen. Andererseits sollte ein käufer, gerade bei ebay, nicht einfach erwarten das etwas dabei ist, sondern nachfragen, oder woanders kaufen.

genauso dämlich ist es, seitens des käufers, ein neues gerät zu fordern.

die beiden optionen sind:
- preisnachlaß (20 euro sind vielleicht viel, je nach auktionspreis, muss man halt aushandeln)
- oder eben geld komplett zurück, inkl. versand hin- und zurück, dafür gerät an verkäufer zurück.

und meiner meinung nach kann sich der verkäufer aussuchen was von beidem er dem käufer anbietet, nicht andersrum.
und die wahl wurde ja schon getroffen.

das also nochmal betonen, abwarten ob er wirklich seinen anwalt einschalten will, und fertig.
und nächstes mal eine anständige beschreibung schreiben.

§275: mit sowas würde ich nicht hantieren, den solange es den receiver neu zu kaufen gibt könntest du den vertrag theoretisch erfüllen. Andererseits ist die frage ob das hier überhaupt anwendbar ist. Anwalt spielen ist sowieso immer schlecht und die ebene auf der der käufer sich ja schon verirrt hat.

sei lieber nett und biete ihm etwas, "da haben sie eigentlich recht, das hätte ich genauer beschreiben sollen, aber 20 euro finde ich zu hoch gegriffen. Die drohung mit dem anwalt übersehe ich mal und biete ihnen 10 euro oder eben die angebotene rücknahme des gerätes" halte ich für eine zielführendere formulierung.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Manwe

God

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 19:52

wenn du die anleitung noch hast, dann gesteh den fehler ein und schick ihm die vergessen anleitung zu.

scart-kabel und antennenkabel gehören mMn _nicht_ zu einen receiver, batterien auch nicht unbedingt.

alles andere, außer rücknahme, würde ich nicht akzeptieren.

RedFlag1970

God

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 19:55

Biete Ihm an das er zurücksenden darf und sein Geld zurück bekommt.
Oder du sendest ihm noch die Anleitung zu, geht meistens per PDF vom Hersteller.

Mehr nicht!!
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Lev

God

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 19:56

ich denke auch das beste wäre du entschuldigst dich für die schlechte beschreibung, schickst ihm die anleitung und bietest 10€ nachlass.

die ganze hin-und her schickerei kostet ja auch geld und nerven, da kommste so dann besser aus der sache raus.

Irgendwo hast du ja auch deinen Teil zu dem Schlammassel beigetragen, in sofern ist ein kleines lehrgelt für dich auch in ordnung. natürlich könntest du es einfach dabei belassen, der anwalt wird da schon nicht kommen, aber sowas ist dem allgemeinen ebay klima auch nicht gerade zuträglich und von deiner seite aus auch wenig gerechtfertigt.

hatte ein ähnliches problem, und habs dann auch mit kleinem nachlass und anleitung nachsenden gelöst
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

RedFlag1970

God

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 20:02

Zitat von »Lev«

ich denke auch das beste wäre du entschuldigst dich für die schlechte beschreibung, schickst ihm die anleitung und bietest 10€ nachlass.

die ganze hin-und her schickerei kostet ja auch geld und nerven, da kommste so dann besser aus der sache raus.

Irgendwo hast du ja auch deinen Teil zu dem Schlammassel beigetragen, in sofern ist ein kleines lehrgelt für dich auch in ordnung. natürlich könntest du es einfach dabei belassen, der anwalt wird da schon nicht kommen, aber sowas ist dem allgemeinen ebay klima auch nicht gerade zuträglich und von deiner seite aus auch wenig gerechtfertigt.

hatte ein ähnliches problem, und habs dann auch mit kleinem nachlass und anleitung nachsenden gelöst


10.-€ Nachlass??

Wofür denn?

Für fehlende Batterien?
Kauf billige und sende die mit der Anleitung und gut iss.

Frechheit das solche Personen doch am Ende immer wieder Recht bekommen sollen.....
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

cronix

God

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 20:14

@RedFlag, sehs mal bitte net so engstirnig. Wenn der Käufer schon öfter schlechte Erfahrungen gemacht hat und sich am Anfang auch noch relativ leicht abschlagen lassen hat, dann isses klar das man hier mit dem Anwalt droht um Druck auszuüben, den Gang zu diesem wird er sich wohl ersparen, aber er will eben eigentlich das bekommen, worauf er geboten hat ! Ganz verständlich meiner Meinung nach.
Okay bei diesem Betrag, lässt sich schon streiten ob es jetzt sein muss, aber sobald es dann mal in höhere Regionen fortschreitet, würde ich genauso vorgehn. Sowas ist eigentlich Betrug, ich weiss ja jetzt nicht was sich der Topicersteller gedacht hat dabei, aber eigentlich kann man sagen, dass er vorsätzlich den Käufer verarscht hat, so leid es mir tut.
Schreibe dem Käufer einfach nochmal ne Entschuldigung schlage ihm nochmal die Rücknahme vor (+Portoerstattung deinerseits) und hoffe drauf, dass er es durchgehn lässt.

Gruß
cronix