• 07.07.2025, 13:18
  • Registrieren
  • Anmelden
  • Sie sind nicht angemeldet.

 

Caspar720

Full Member

Bestellung per Nachnahme

Freitag, 30. Mai 2008, 22:16

Hallo!

Habe mir ein relative teures Fahrrad über eine Privat Person bestellt. Laut Aussage ist es ein neues, unbenutztes Fahrrad. Die Lieferung erfolgt nächste Woche per Nachnahme.

Habe ich eigentlich das Recht, wenn der Lieferant das Rad bringt, es in seiner Anwesenheit auszupacken, zu begutachten und falls ich feststellen sollte dass es doch nicht neu und ungebraucht ist, wieder mitzugeben?

Mfg

Caspar

RedFlag1970

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Freitag, 30. Mai 2008, 22:53

Eigentlich -> NEIN

Eine Nachnahmebestellung ist nicht als Probelieferung gedacht.
Genauso könnten Backsteine im Paket sein, allerdings müsstest du erst dafür zahlen um das fest zu stellen......


ODER du kennst den Postboten - der das eigentlich nicht darf..... ::)
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Man_In_Blue

Moderator

Re: Bestellung per Nachnahme

Freitag, 30. Mai 2008, 23:01

Du kannst den Boten aber bitten zu bleiben um zu bezeugen was im Paket ist...

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Lunix

Senior Member

Re: Bestellung per Nachnahme

Freitag, 30. Mai 2008, 23:22

Ob ich darf oder nicht...Ich packe ALLES aus, wenns per nachnahme ist! Entweder der Postbote lässt es eben über sich ergehen oder er nimmts wieder mit und ich bestelle wo anders, fertig.


Ich habe einmal ein Paket angenommen wo eine Fehllieferung drinnen war und der Shop unterstellte mir ich hätte es selbst ausgetauscht... Geld weg, pech!

Nie wieder!
i5 2500k | MSI-P67A-GD55 | HD6950 @ 6970 | Intel SSD 80GB G2 | Samsung F3 1TB & Samsung F4 2TB | 8GB G.Skill

fabelmann

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Freitag, 30. Mai 2008, 23:37

oder mit u.V. für unter Vorbehalt unterschreiben. Hilft manchmal...

RedFlag1970

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Freitag, 30. Mai 2008, 23:44

Zitat von »Lorby«

Ob ich darf oder nicht...Ich packe ALLES aus, wenns per nachnahme ist! Entweder der Postbote lässt es eben über sich ergehen oder er nimmts wieder mit und ich bestelle wo anders, fertig.


Ich habe einmal ein Paket angenommen wo eine Fehllieferung drinnen war und der Shop unterstellte mir ich hätte es selbst ausgetauscht... Geld weg, pech!

Nie wieder!


Dem Postboten ist es egal ob du woanders bestellst, denn er arbeitet bei der Post und Darf nicht!
So einfach ist das ...
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Man_In_Blue

Moderator

Re: Bestellung per Nachnahme

Samstag, 31. Mai 2008, 00:02

Richtig... und für den Postboten ist das ein schmaler Grat... im zweifelfall kann er nämlich für die Beschädigung der Verpackung und des Verpackungsmaterials heran gezogen werden....

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Lunix

Senior Member

Re: Bestellung per Nachnahme

Samstag, 31. Mai 2008, 01:41

Dann soll er mir für die 1,50 verpackungsmaterial ne Rechnung schreiben, damit kann ich um. Fakt ist das ich lieber 5 Euro für ne Verpackung ausgebe als das mir 500euro + durch die Lappen gehen ;=)



Edit: Ich wusste gar nicht das die bei der Post arbeiten, ich dachte die tragen nur aus Solidarität alle Gelb! -.-

Im übrigen heisst es Verbundzusteller :P
i5 2500k | MSI-P67A-GD55 | HD6950 @ 6970 | Intel SSD 80GB G2 | Samsung F3 1TB & Samsung F4 2TB | 8GB G.Skill

Lev

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Samstag, 31. Mai 2008, 02:47

Wenn jeder seine Nachnahmelieferung erstmal auspacken will dann kommt der postbote aber nicht weit an einem tag, was das an Mehrkosten bedeuten würde...
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Seppel-2k3

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Sonntag, 1. Juni 2008, 05:32

es geht ums auspacken, das dauert ca genausolange wie das gespräch das ich mit ihm halte nach dem ich bezahlt habe ;D

man soll das rad zB ja auch nich ne halbe stunde probefahren.

Caspar720

Full Member

Re: Bestellung per Nachnahme

Sonntag, 1. Juni 2008, 11:26

Genau das denk ich mir auch, ich will ja kene Probefahrt starten, sondern mich nur kurz vergwissern ob es das richtige Bike ist und in neuem Zustand. Das sieht man auf den ersten Blick. :D

Ich werd den Postboten einfach höflich bitten, kurz 2 min seiner Zeit zu opfern ;)

KingofBohmte

Senior Member

Re: Bestellung per Nachnahme

Sonntag, 1. Juni 2008, 11:45

Es würde ja noch die Möglichkeit bestehen, dass der Zusteller die Lieferung an geeigneter Stelle zur Abholung hinterlegt, was bei "der Post" für Nachnamezustellungen in aller Regel die nächste Postfiliale ist - quasi als wenn der Empfänger nicht erreichbar wäre. Dort ist es eigentlich eher möglich, dass man die Ware in Umgebung der Angestellten öffnet und begutachtet, ging bei mir schon zwei Mal vollkommen ohne Murren. Wäre meine Idee.

RedFlag1970

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Montag, 2. Juni 2008, 13:28

Sacht mal....

Ist das denn sooo schwer zu verstehen????

ER DARF NICHT!!!!!

Im schlimmsten Fall kann er seinen Job dadurch verlieren!




NACHNAHME bedeutet nicht die Ware vor der Bezahlung zu prüfen!
Diese Versandart würde eingeführt als es Paypal usw. noch nicht gab um Bestellungen SCHNELL auch ohne Vorauskasse zu versenden.
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Lev

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Montag, 2. Juni 2008, 14:38

eben, einzig und allein als Zeuge könnte er noch zuschauen. zahlen muss man so oder so vorher. Einzige Ausnahme hierbei ist ein offensichtlicher Transportschaden (Karton komplett zerfetzt), da kann man die Annahme verweigern und eine Schadensmeldung aufgeben

Aber dafür kann man auch jede andere Person nehmen, da muss man nicht den Postboten warten lassen, der arme Mann hat sicher an dem Tag mehr zu tun als dir zuzuschauen und dann im nachhinein zig mal kontaktiert zu werden wegen einer zeugenaussage.

wo ist überhaupt das problem, man darf doch alles wieder zurückschicken, bzw. vom kauf zurücktreten.
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

LotadaC

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Montag, 2. Juni 2008, 15:05

Ok, wie ist die Sachlage dann, wenn ich statt des Goldbarrens jetzt `n Ziegelstein zurückschicke?
Aussage gegen Aussage...

Andere Frage: Darf man wenigstens vorher so`n dranklebenden Lieferschein (o.ä.) einsehen? (also auch bei Nichtnachnahme)
Weil manchmal auf ist solchen Paketen nichtmal der Absender ersichtlich...

Zettih

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Montag, 2. Juni 2008, 15:17

Zitat von »Lev«

wo ist überhaupt das problem, man darf doch alles wieder zurückschicken, bzw. vom kauf zurücktreten.


Beim Kauf von einer Privatperson?? Interessant. Wo steht denn das bitte? Im Fernabsatzgesetz jede3nfalls ausdrücklich NICHT:

§ 1
Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von
Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der
Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder
Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).


Lev

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Montag, 2. Juni 2008, 16:09

achso, ja, den teil mit der privatperson hatte ich jetzt überlesen.

Dass derlei Käufe nicht wirklich abgesichert sind dürfte ja klar sein.

Aber was genau kann der Postbote dafür? Paket zugestellt, Auftrag ausgeführt. Was drin ist bzw. sein sollte is ja nu wahrlich nicht sein Problem. Deshalb machts u.U. schon Sinn nen Zeugen zu haben, das muss aber echt nicht der Postbote sein, bringt einem rechtlich nicht die Bohne.

Privatverkäufe übers Netz sind nunmal ein gewisses Risiko, mit ebay fährt man da noch relativ am sichersten, aber wer da n ungutes Gefühl hat muss halt vom Händler kaufen oder regional schauen.

Die Antwort auf die ursprüngliche Frage
" Habe ich eigentlich das Recht, wenn der Lieferant das Rad bringt, es in seiner Anwesenheit auszupacken, zu begutachten und falls ich feststellen sollte dass es doch nicht neu und ungebraucht ist, wieder mitzugeben? "

lautet jedenfalls: NEIN, hast du nicht.
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Draco

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Montag, 2. Juni 2008, 22:01

Ich habe mal eine Frage, die ein wenig ins Thema passt, hoffe das geht ok.

Es geht mal wieder ums Thema eBay Auktionen. Mal ein Szenario zur Erläuterung:

Der private Verkäufer "Heinz" verkauft einen Artikel bei eBay und bietet wahlweise unversicherten und versicherten Versand an. Der spätere Käufer kann dann bequem per Mausklick entscheiden, was er möchte.
Nun ersteigert die Käuferin "Helga" den Artikel von "Heinz" und wählt den unversicherten Versand. Nachdem sie das Geld an "Heinz" überwiesen hat, schickt "Heinz" die Ware unversichert los. Das Paket geht auf dem Postweg verloren.

Was nun? Wer trägt das Risiko?
Die Käuferin kann dem Verkäufer unterstellen, dass er das Paket heimlich gar nicht losgeschickt hat, sondern dies nur behauptet, um Kasse zu machen. Wenn "Heinz" sich die Quittung aufhob, hat er wenigstens einen kleinen Gegenbeweis, aber was wenn er sie nicht hat?

x-stars

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Montag, 2. Juni 2008, 22:08

Dann hat Helga Pech gehabt, so Heinz beim unversichertem Versand zugeschrieben hat, dass Helga das Risiko dann trägt. Wenn nicht, ist Heinz weiter verantwortlich. Das gilt auch wiederum nur, wenn Heinz ein privater Verkäufer ist. Handelt Heinz gewerblich, kann er das Risiko nicht auf Helga abwälzen und entsprechende Klauseln sind wirkungslos. Allerdings könnte Heinz in dem fall um sich abzusichern einfach den unversicherten Versand nicht anbieten.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Draco

God

Re: Bestellung per Nachnahme

Montag, 2. Juni 2008, 22:26

Verstehe, d.h. man muss als privater Verkäufer dann auch explizit dazuschreiben, dass bei unversichertem Versand der Käufer das volle Risiko zu tragen hat?