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Gelöschter Benutzer

unregistriert

Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 22:26

Moin Moin...

Folgendes Problem :

Gewerblicher Verkäufer bei Ebay hat defekte Neuware geliefert (Festplatte), und kriegt es nun nicht auf die Kette Ersatz zu stellen.

Telefonisch vereinbart war, dass er mir einen Abholaufkleber schickt, damit ich die Platte an ihn zum Umtausch retournieren kann.

Nach mittlerweile 3 Wochen, zig Anrufen und EMails bin ich langsam am Ende meiner Geduld. Ich habe ihm letzte Woche ein Einschreiben mit Rückschein geschickt (Fristsetzung), und er hat die Annahme verweigert.

Was soll man jetzt mit so jemandem machen? (Straftaten scheiden leider aus...)

Anzeigen, falls ja wegen was genau ?

Oder einfach bei PayPal das Geld wieder holen und kaputte Platte retournieren ? Ich habe zwischenzeitlich mehrfach von meinem Rückgaberecht als Verbraucher (Fernabsatzbla) Gebrauch gemacht, bin also am Geschäft mit dem Vogel nicht interessiert.

PayPal hat das ganze bereits vorliegen, da er sich dort auch nicht gemeldet hat würde ich morgen mein Geld zu 100% zurück bekommen.

Was würdet ihr machen ? Geld nehmen und die Sache auf sich beruhen lassen, oder dem Verkäufer mal Feuer unterm Hintern machen ? (Ist kein Einzelfall was mir da passiert...)

fabelmann

God

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 22:43

Geld von Paypal zurückbuchen lassen und die Festplatte unfrei zu ihm versenden.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 22:45

Zitat von »fabelmann«

Geld von Paypal zurückbuchen lassen und die Festplatte unfrei zu ihm versenden.


Ja, dahin tendiere ich mittlerweile auch... Obwohl es mir gegen den Strich geht, dass solche "Powerseller" bei Ebay unterwegs sind... Da lob ich mir PayPal, den das mit dem Käuferschutz klappt da bisher einwandfrei. Hatte jetzt 2 mal in den letzten 3 Monaten so eine Situation, und habe bisher mein Geld immer ohne Abzüge zurück bekommen!

Was mache ich, wenn er die unfrei verschickte Platte nicht annimmt ? (Wovon ich ausgehen würde...)

fabelmann

God

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 22:51

wenn das Paket zurückkommt, wegwerfen

- rechtlich gesehen bin ich mir da aber nicht sicher, vielmehr würde ich so handeln

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 22:53

Zitat von »fabelmann«

wenn das Paket zurückkommt, wegwerfen


ist DAS rechtlich wasserdicht ???

(ich meine, da könnte ich die schöne 500GB Notebook Platte dann lieber selbst zum Hersteller schicken ;-) )

fabelmann

God

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 23:07

s. Edit. Allerdings halte ich es für sehr fraglich, inwiefern er gegen dich vorgehen wird, wenn er das Paket schon nicht annimmt und das Geld weg ist.

Rechtlich gesehen müsstest du das Paket, der regelmäßigen Verjährungsfrist nach, bis zu drei Jahren aufbewahren, da du durch das Ausführen des Verbraucherrückgaberechts ein Rückgewährschuldverhältnis entstanden ist. Allerdings kannst du hierfür wiederum Schadensersatz aufgrund der Lagerkosten verlangen.

Habe vllt. was übersehen, deshalb warte nochmal auf weitere Meinungen

steffen

Full Member

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 23:07

warum den aufwand betreiben und ihm das ding zurückschicken? ich würde mir mein geld wiederholen und warten was er mach-er ist dann am drücker. ;)

x-stars

God

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 23:13

Nicht wegwerfen, da schon eher unfrei an Verkäufer: Wenn er das Paket nicht entgegennimmt ist das sein Prob und die Post bleibt drauf sitzen. Andererseits: Gehen alle Ansprüche nach Beantragung des Käuferschutzes nicht auf Paypal über? War zumindest früher mit dem Standard-Ebay-Käuferschutz so, den es damals gab. Sprich die Platte wäre erstmal an Paypal auszuhändigen, damit die sich ggf. mit dem Verkäufer einigen können.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

deeptera

Senior Member

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 23:15

Tja, wenn man meint man müsste wirklich zwanghaft jeden Mist bei eBay zu kaufen dann ist man selber Schuld.

Wenn's um gebrauchte Teile geht an denen man gut was spart oder die man so nicht kaufen kann, wie oNeks Cam oder Dinge wo man privat nicht so drankommt, was auch immer. Aber ne Festplatte... Die kannste ja schon fast an jedem Kiosk zur Zeitung mitnehmen, wer da das Risiko eBay eingeht... sry, da packt man sich echt an Kopp...
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 23:16

Zitat von »deeptera«

Tja, wenn man meint man müsste wirklcih zwanghaft "jeden Shit" bei eBay zu kaufen dann ist man selber Schuld.

Wenn's um gebrauchte Teile geht an denen man gut was spart oder die man so nicht kaufen kann, wie oNeks Cam oder Dinge wo man privat nicht so drankommt, was auch immer. Aber ne Festplatte... Die kannste ja schon fast an jedem Kiosk zur Zeitung mitnehmen, wer da das Risiko eBay eingeht... sry, da packt man sich echt an Kopp...


Neee, wir reden da von einer 500GB 2,5" Notebook Festplatte mit 9,5mm Bauhöhe. Die wirst du garantiert nicht einfach so in irgend einem Laden bekommen ;-)

fabelmann

God

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 23:23

Zitat von »Möppel«



Neee, wir reden da von einer 500GB 2,5" Notebook Festplatte mit 9,5mm Bauhöhe. Die wirst du garantiert nicht einfach so in irgend einem Laden bekommen ;-)


Wow, nen Macbook als absolutes Datengrab also? ;D ;D ;D

xx_ElBarto

God

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 23:25

Zitat von »deeptera«

Aber ne Festplatte... Die kannste ja schon fast an jedem Kiosk zur Zeitung mitnehmen, wer da das Risiko eBay eingeht... sry, da packt man sich echt an Kopp...


festplatte bei ebay kaufen und per paypal bezahlen is wohl das sicherste was es gibt, denn du bekommst das geld bei problemen sicher von paypal wieder... wenn du es in irgend nem online shop kaufst und per vorkasse bezahlst is das geld unter umständen weg

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 23:29

Zitat von »fabelmann«



Wow, nen Macbook als absolutes Datengrab also? ;D ;D ;D


Wenn Du so willst, ja. Wobei ich mittlerweile das Macbook nur noch unter Ubuntu Linux 8.0.4 benutze ;D ;D ;D

deeptera

Senior Member

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 23:30

Mal kurz in einem ganz unnormalen Laden nachgesehn welche Modelle die da so haben...

Dann danach mal bei geizhals geschaut...

Von sowas seltenem reden wir hier also schon gar nicht...


Zitat von »elbarto`«

festplatte bei ebay kaufen und per paypal bezahlen is wohl das sicherste was es gibt, denn du bekommst das geld bei problemen sicher von paypal wieder... wenn du es in irgend nem online shop kaufst und per vorkasse bezahlst is das geld unter umständen weg

Und wenn man bei einem vernünftigen Online Shop kauft hat man auch bei Vorkasse nach 2 Werktagen Ersatz auf dem Tisch... Was bringt einem Paypal und Geld-zurück wenn man ne Festplatte haben will und das auch ohne den ganzen Stress der jetzt ansteht und trotzdem sicher haben könnte.

Also ich find, viele Leute übertreiben es einfach mit eBay. Selbst wenn man sein Geld wieder bekommt, warum sich den Stress machen und dann auch noch für solche Standard-Ware. Ich habe ja auch schon bei eBay gekauft. Allerdings immer nur dann, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit mehr gab.
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 23:33

Zitat von »deeptera«

Mal kurz in einem ganz unnormalen Laden nachgesehn welche Modelle die da so haben...

Dann danach mal bei geizhals geschaut...

Von sowas seltenem reden wir hier also schon gar nicht...


Ist ja auch schon wieder 3 Wochen her ;D ;D ;D

fabelmann

God

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 23:33

Zitat von »Möppel«

Macbook nur noch unter Ubuntu Linux 8.0.4

Das ist ja wie Perlen vor die Säue werfen...

deeptera

Senior Member

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Mittwoch, 13. August 2008, 23:41

Zitat von »Möppel«



Ist ja auch schon wieder 3 Wochen her  ;D ;D ;D

hmm ok stimmt, das muss ich wohl mal gelten lassen ^^ ;D :D ;D
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Donnerstag, 14. August 2008, 00:10

Zitat von »fabelmann«



 Das ist ja wie Perlen vor die Säue werfen...


Wer ist denn da Perl, und wer Sau ? ::)

Spass bei Seite - das Macbook ist technisch und optisch m.E. ein geiles Gerät, und Mac OS X ist mit Unix-Unterbau schon mal sehr gut.

Aber Linux ist halt noch eine Spur schneller auf dem Teil, und es gibt nichts, was es nicht gibt :-)

theikamp

Full Member

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Donnerstag, 14. August 2008, 01:36

Zitat von »Möppel«

Spass bei Seite - das Macbook ist technisch und optisch m.E. ein geiles Gerät

quark, ist ja nicht mal IBM-kompatibel ;-)
Viele Grüße Till

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Mal wieder was rechtliches zu Ebay...

Freitag, 15. August 2008, 16:43

Ich liebe PayPal  ;D ;D :

Guten Tag, Max Gelöschter Benutzer!

Wir haben unsere Untersuchung Ihres Falls abgeschlossen und eine
Entscheidung zu Ihren Gunsten getroffen.

Wir konnten 156,80 EUR zurückerlangen. Dieser Betrag wird Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben.  Es kann bis zu fünf Werktage dauern, bis der Betrag in Ihrer Kontoübersicht ausgewiesen wird.

Wenn Ihnen der Verkäufer noch einen weiteren Betrag schuldet, werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um den Restbetrag vom Verkäufer zurückzuerlangen.


Seien Sie darüber hinaus versichert, dass wir entsprechende Maßnahmen gegen den Verkäufer ergreifen werden, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers für die Rückzahlung des Ihnen geschuldeten Betrags nicht ausreichend gedeckt ist; dazu zählt z. B. eine Beschränkung der Kontozugriffsrechte für den Verkäufer.




Fazit : Geld hab ich zurück, jetzt guck ich mal, ob der Vogel sich meldet :-)