folgender brief erreichte mich am freitag.
kennt sich jemand von euch mit patentrecht genauer aus? ich hab schon bissl nachgeforscht. bei der
denic habe ich folgendes gelesen:
"Eine Domain kann (neben der TLD .de) nur bestehen aus Ziffern (0 bis 9), Buchstaben des lateinischen Alphabets (A bis Z, also ohne Umlaute und andere Sonderbuchstaben) und Bindestrichen (-). Sie muss wenigstens einen Buchstaben enthalten, darf mit einem Bindestrich weder beginnen noch enden und nicht an der dritten und vierten Stelle Bindestriche enthalten. Groß- und Kleinschreibung werden nicht unterschieden. Die Mindestlänge einer Domain beträgt drei, die Höchstlänge 63 Zeichen. Unzulässig als Domains sind die Namen anderer Top Level Domains (wie gegenwärtig z. B. arpa, com, edu, gov, int, net, nato, mil, org und sämtliche länderbezogenen TLDs)
sowie deutsche Kfz-Kennzeichen. Die Einrichtung eigener Subdomains unterhalb der bei der DENIC registrierten Domain ist zulässig."
das heisst für mich, dass domains, wie
www.spn.de nicht erlaubt sind.
www.irgendwas-spn.de ist aber sehr wohl erlaubt. sprich: es ist nicht gestattet, eine domain zu haben, die NUR aus einem kennzeichen-kürzel besteht, dafür aber domains, die ein kfz-kennzeichen als bestandteil beinhalten. eigentlich hätte die denic mich bei der beantragung der domain doch darauf aufmerksam machen müssen, dass ich mich rechtlich auf unsicheres gebiet begebe, wenn ich eine solche domain beantrage. seht ihr das genauso?
wer kriegt heraus, was dieses patent (nummer im brief) genau besagt? ich hab schon bissl rumgegoogelt und nichts gefunden.
ich hab schon bissl bammel, dass der mir an die wäsche kann und ich ihm tatsächlich 1114.50 eur einfach so überweisen muss. das kann ich mir in nem halben jahr nicht leisten. also muss mir was einfallen, was entweder seinen vorwurf entkräftet, oder aber muss ich ihm klarmachen, dass ich ein armer kleiner student bin und das mein finanzieller ruin wäre. also bitte helft mir.