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steff79

God

Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 14:37

Hi...

... ich habe eine Frage an alle (angehenden) Juristen hier im Forum... meine Freundin hat ziemlichen Mist gebaut... ich erzählt Euch einfach mal die Geschichte:

Sie wollte sich ein Pferd kaufen und hat sich eins im hohen Norden angesehen. Das Pferd war wohl augenscheinlich ganz ok. Als sie wieder zu Hause war, hat sie mit der Verkäuferin wieder Kontakt aufgenommen und wollte, dass die Verkäuferin im Auftrag meiner Freundin eine Untersuchung an dem Pferd vornehmen lässt um sicher zu gehen, dass auch das nicht augenscheinliche in Ordnung ist.

Die Verkäuferin wollte aber nicht einfach so eine Untersuchung machen ohne eine Anzahlung in der Hand zu haben. Also hat meine Freundin ihr in einer email geschrieben "ich würde das Pferd gerne kaufen" und hat ihr 1000 Euro Anzahlung überwiesen.

Jetzt ist aber bei dieser Untersuchung ein Befund herausgekommen, mit dem jeder normale Käufer leben könnte, meine Freundin aber nicht, weil ihr jetziges Pferd genau das gleiche hat(te) und jetzt nicht mehr reitbar ist.

Jetzt will meine Freundin das Pferd natürlich nicht und würde gerne ihre 1000 Euro wieder haben. Die Verkäuferin stellt sich aber quer und pocht auf die email, in der meine Freundin ja das Pferd kaufen wollte... schließlich hätte sie es auch schon angezahlt.

So, wie kommen wir da jetzt wieder raus. Gibt es irgendeine Hintertür? Ein richtiger Vertrag wurde ja noch nicht unterschrieben. Es gibt eben als Grundlage nur die email mit dem "würde"... was meint ihr dazu?

Danke für Eure Hilfe...

Dragonclaw

God

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 15:37

ich denke, das hier auf jeden fall ein anwalt einzuschalten ist. auf tips aus dem forum, auch wenn hier einige recht kompetente studenten ihr unwesen treiben, würde ich micht bei 1000€ auf keinen fall verlassen!
Verwende keine sinnlose Gewalt. Hol einen größeren Hammer.

nuerne

Senior Member

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 15:47

Recht hat er, geh zum Anwalt da ist bestimmt was machbar.

max

God

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 15:52

Naja, aber wenn hier einer nen sicheren Tipp weiss mit dem man die Sache auch so gelöst kriegt ist das wahrscheinlich schneller und einfacher ;)

Glaub schon dass das BGB für solche Fälle was kennt :)

Chewy

Moderator

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 16:00

jo max, der paragraph nennt sich "magnum 44" ;D


da deine freundin doch sicherlich rechtsschutzversichert ist, würde ich diese versicherung auch mal nutzen und einen profi damit beauftragen (NICHT den mit der magnum...)

futureintray

God

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 16:06

Aus kaufmännischer sicht würde ich sagen das es ein versteckter mangel war.
-->
vom vertrag zurücktreten.
wer die untersuchung für das pferd zahlen muss ka ;p

und wie das bei pferden ist?
hardware siehe unten ^^


"
Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf?

Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen:-(
"

link:
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Hannibal-Lecter

God

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 16:12

Kann man sich nicht vielleicht auch ohne Anwalt gütlich einigen? Was hat denn die Untersuchung gekostet? Wenn es nicht so viel ist, würde ich anbieten, die zu bezahlen. Wie war denn der genaue Wortlaut der Mail? Bei einem "Ich würde es kaufen, WENN es gesund ist" wäre die Sache wohl klar.

Ach ja, was kostet so eine einzelne Pferdestärke eigentlich, mal rein interessehalber?

Gruß Hannibal

Itsme

Senior Member

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 16:13

Citation

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
[...]
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten

Citation

§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Ich würd sagen, dass das Ergebnis der Untersuchung eine vereinbarte Beschaffenheit ist.
Mich würd noch ineressieren wie genau der Antrag auf Kauf angenommen wurde.

Die Untersuchung denke ich wird sie wohl auf jeden Fall zahlen müssen.

futureintray

God

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 16:39

eine mail ist auch rechtsgültig bzw. bindend.
man bräuchte mal ne komplette übersicht, nur brustücke des ganzen helfen nicht unbedingt weiter ^^

Dragonclaw

God

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 17:07

ich würde sagen, dass die entscheidung zum kauf ganz klar von dem ergebnis der untersuchung abhängig gemacht wurde. die anzahlung war nur ein zeichen, das man ehrliches interesse am kauf hätte, je nach ergebnis der untersuchung. ein kaufvertrag sehe ich als noch nicht abgeschlossen an, da die 2. - also eure - willenserklärung imho nicht zweifelsfrei vorliegt.
wenn ihr noch nicht zum anwalt wollt, bietet ihr der verkäuferin wie schon gesagt eben an, die kosten für die untersuchung zu übernehmen, nur ob das die für euch optimalste lösung ist... :P

edith:

Citation

Sie wollte sich ein Pferd kaufen und hat sich eins im hohen Norden angesehen. Das Pferd war wohl augenscheinlich ganz ok. Als sie wieder zu Hause war, hat sie mit der Verkäuferin wieder Kontakt aufgenommen und wollte, dass die Verkäuferin im Auftrag meiner Freundin eine Untersuchung an dem Pferd vornehmen lässt um sicher zu gehen, dass auch das nicht augenscheinliche in Ordnung ist.

"im auftrag deiner freundin" beinhaltet doch bereits, das ihr die untersuchung bezahlen würdet. behart doch dann darauf, das die 1000€ als deckung für die untersuchungskosten gedacht waren. natürlich dumm, das direkt soviel überwiesen wurde, und nicht um die rechnung oder einen kostenvoranschlag gebeten wurde....

cu
Dc
Verwende keine sinnlose Gewalt. Hol einen größeren Hammer.

futureintray

God

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 17:50

ich würde alles zurückfordern.
immerhin hat sie versucht euch reinzulegen...

sandra_bb23

Senior Member

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 18:24

Wenn du nicht zum Anwalt willst, frag doch hier mal nach: www.recht.de.
Das ist sicherlich sinnvoller, als in einem PC-Forum zu fragen.

steff79

God

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 20:26

Mal PC Forum hin oder her... ich weiß ja, dass ich hier mitunter qualifizierte Antworten bekomme und wollte auch nur mal sehen, wie ihr die Sache seht.

Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Verkäuferin darauf pocht, dass mit der Anzahlung und der "würde gerne kaufen" email ein Vertrag geschlossen wurde und es gäbe zwei Möglichkeiten... 1.) sieht zieht von den 1000 Euro 200+ Euro Unkosten ab oder 2.) sie besteht darauf, dass wir das Pferd abholen und den Rest bezahlen... soviel zum Thema gütliche Einigung. Morgen werden wir wohl nen Anwalt einschalten... dann soll der das klären.

Wie sieht das eigentlich mit dem Vertragsrücktrittsrecht aus?

Stulli

Senior Member

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 21:01

Tja, ich würde auch zum Anwalt raten.

Aber die Begründung mit der e-mail ist geil. Warum sollte man denn die Verkäuferin eine Untersuchung machen lassen, wenn man den Zossen "gerne kaufen" will. Und "gerne kaufen" ist auch nicht "auf jeden Fall kaufen".
Wenn ich zum Autohändler gehe und sage: "Oh, diesen CL 55 AMG würde ich gerne kaufen" kriege ich ja auch nicht ne Rechnung in die Hand gedrückt...

Man müsste mal wissen, was die Untersuchung gekostet hat, also mit dem zuständigen Tierarzt, oder was auch immer telephonieren.


Ich würde sagen, ihr müsst die Untersuchung nicht bezahlen. Die Frau sollte ja mit der Untersuchung zeigen, wie gesund ihr Pferd ist. Also so was wie ein Gutachten, wenn man sein Auto verkaufen will...

Und wenn nix gut, nix kaufe...

steff79

God

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 21:14

Das ist genau meine Meinung... also die Untersuchung hat incl. diverser Röntgenbilder 300 Euro gekostet... und die Jule meinte vorhin am Telefon auch zu der Tussi, dass sie Untersuchung auf jeden Fall übernimmt... und trotzdem will die Tuse noch mehr Kohle für ihre "Umstände"... sowas von bescheuert...

crushcoder

God

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 21:31

Citation de "Stulli"

DerWeisseRusse link=board=4;num=1081939021;start=0#13 date=04/14/04 um 19:01:23]Ich würde sagen, ihr müsst die Untersuchung nicht bezahlen. Die Frau sollte ja mit der Untersuchung zeigen, wie gesund ihr Pferd ist. Also so was wie ein Gutachten, wenn man sein Auto verkaufen will...

wenn ich ein auto verkaufen will, und ein potentieller käufer will unbedingt ein gutachten, dann würde ich aber nicht einsehen dieses zu bezahlen wenn er das auto dann nicht kauft.
war ja sein wunsch.

aber das die frau dazu noch 200€ will... für ein paar telefonate ,eine email und etwas zeit?
soviel aufwand muss man halt in kauf nehmen wenn man etwas verkaufen will.

blöd für sie falls sie aufgrund der email einem anderen käufer abgesagt hat... aber auch ihre eigene schuld.
die möglichkeit das ihr eventuell nicht kauft war ja klar, dadurch das ihr noch ein gutachten abwarten wolltet.

da bleibt wohl nur der gang zum anwalt, das lohnt sich auch für 700€.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Hannibal-Lecter

God

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 21:43

Citation de "futureintray"

ich würde alles zurückfordern.
immerhin hat sie versucht euch reinzulegen...

Das sehe ich nicht so. Sonst hätte sie die Untersuchung gar nicht erst machen lassen. Für sie ist es vielleicht nicht so der Mangel. Auch beim Autokauf kann man den Verkäufer nicht zwingen, die Kiste vorher vom TÜV zertifizieren zu lassen - wenn der Verkäufer allerdings 100%ig sicher ist, das das Auto OK ist, wird er das Geld freiwillig schon vor dem Verkaufsinserat hinlegen, weil man damit einen deutlich höheren Preis erzielen kann. Ansonsten finde ich, dass ihr da an eine ganz schöne Zicke geraten seid. Sie soll doch froh sein, wenn sie die Röntgenbilder jetzt quasi umsonst hat (wenn Deine Freundin die bezahlt) - dann kann sie das Vieh an den nächsten unter Angabe des "Mangels" verkaufen und sich damit gleich rechtlich absichern, damit ihr nicht im Nachhinein Täuschung vorgeworfen wird. Wie Du schon schreibst, ist es ja für andere vielleicht kein so großes Problem, das Tier trotz des Fehlers zu nehmen.

Ansonsten bin ich zuversichtlich, dass der gesunde Menschenverstand zur Not vor Gericht siegt: Warum sollte man das Tier dort noch untersuchen lassen, wenn man es ohnehin kauft? Da könnte man sich das Geld ja gleich sparen, würde ohnehin die Katze bzw. das Pferd im Sack kaufen...

Gruß Hannibal

PharaoHat-Mo-Neten

Non enregistré

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 21:52

Citation de "crushcoder"


wenn ich ein auto verkaufen will, und ein potentieller käufer will unbedingt ein gutachten, dann würde ich aber nicht einsehen dieses zu bezahlen wenn er das auto dann nicht kauft.
war ja sein wunsch.


Ja und nein!
Wenn ich ein Auto kaufen will (oder ein Pferd) und der Verkäufer hat grundsätzlich ein Problem damit dem ganzen
einer Prüfung zu unterziehen, ist daran was faul.

Kauft man das Ding ohne Prüfung und es ist nachher etwas dran, was verschwiegen wurde kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Es liegt eigentlich im Interesse des Verkäufers,
eine gewünschte Untersuchung zu machen.

Bei einer Untersuchung von 300Euro und einem "Waren"-wert
von mehreren Tausend Euro sollte das eigentlich kein Problem sein.

Als ich mein Motorrad gekauft habe, habe ich mich mit dem Verkäufer so geeinigt: Er zahlt die Inspektion von knapp 200 Euro, ist das Gefährt in Ordnung übernehme ich die Kosten,
weil ich die Gewissheit habe dass alles O.K. ist und die Inspektion bringt mir ja was. Ist es nicht O.K. ist es halt sein
Problem...aber er weiß auch was Sache bei seinem Motorrad ist
und läuft beim nächsten Verkäufer nicht die Gefahr ärger von wegen Rücktritt zu bekommen.
Und wer sich darum klar ist, was er verkauft, sollte damit keine Probleme haben.
Das Motorrad war in Ordnung und ich habe es gekauft!! :D

Aber heutzutage muss man Glück haben, dass noch ein solch ehrlicher und guter Handel zustande kommt! Da versucht doch jeder jeden übern Tisch zu ziehen.... :-/

Stulli

Senior Member

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 22:35

Citation de "crushcoder"


wenn ich ein auto verkaufen will, und ein potentieller käufer will unbedingt ein gutachten, dann würde ich aber nicht einsehen dieses zu bezahlen wenn er das auto dann nicht kauft.
war ja sein wunsch.


Ist die Karre in Ordung, gehört es sich meines Erachtens auch so, das Gutachten zu bezahlen. Wenn aber herauskommt, dass etwas nicht stimmt, ist es doch normal, dass der potentielle Käufer weder Auto noch Gutachten bezahlt. Warum sollte er denn auch ein Gutachten für ein "defektes "Auto bezahlen...?

steff79

God

Re: Rechtsstreitfrage

mercredi 14 avril 2004, 22:49

@Hannibal-Lecter...

... Du wolltest wissen, was das Pferd kosten soll: 3500.- (+300 Ankaufsuntersuchung)

@alle anderen...

... wie ich sehe, herrscht hier doch ein guter Menschenverstand. Ich sehe das ganz genau so wie ihr. Ich hoffe echt, dass der Anwalt das vielleicht noch im Guten klären (also ihr nochmal die harten Fakten in den Kopf prügelt und sie es einsieht, dass sie falsch liegt) und wenn nicht, wird irgendein Gericht die Sache klären müssen... und ich sehe da keine schlechten Chancen für uns...