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Buddy_der_Elf

unregistriert

Ebay Rechtsfrage *Update S.2

Donnerstag, 12. August 2004, 13:13

Hi,
ich habe vor mir n Shuttle zu kaufen, jetzt bin ich die Nacht auf folgende Auktion gestossen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3497189102

Ich denke das ist ein Fehler, denn das SK41G kostet überall mind. 150 €. Ich denke desweiteren, das er nur das Epia Board verkaufen wollte und die falsche Beschreibung hinzugefügt hat.

Meint ihr ich soll das Shuttle bestellen und darauf pochen das ich das Shuttle geliefert bekomme?

Ich finde das ist ein Argument, das auch vor Gericht keine Fragen offen lassen:

"Lieferumfang: Gehäuse mit Mainboard und Zubehör (s.u.)"

Daraus lese ich das ich das komplette barebone bekomme und nicht nur das Board?

Was sagt ihr dazu?

Empi

Senior Member

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 13:30

Bei der Auktion steht beim Artikel, VIA EPIA V8000, Mini-ITX, ich vermute es wird dann auch um diesen Artikel gehen.
Das mit dem Shuttle sieht für mich nach Werbung aus.
Da steht ja auch was von Alternative zum EPIA.
Und nur für ein Mainboard sind 87€ schon ein anderer Preis.

Gruß Empi

P.S.
Hier ist
die Auktion mit dem Shuttle des gleichen Verkäufers, der bei der anderen Auktion beworben wird.
Mein PC70 mit Config & Bilder Mein VFD passt leider nicht quer in die PC 70 Front. :-( Verkaufe aquagrATIx 9800, bei interesse bitte KM

futureintray

God

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 13:44

kaufen und warten was alles kommt.
wenn nur das Mobo kommt würde ich mir das geld zurücküberweisen lassen.

müste doch gehen oder?
oder war das nur jemand was abbucht das man das zurücküberweisen kann?

Bender

Senior Member

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 13:48

wird bei dir abgebucht kannste rücküberweisen
überweist du selber, dann ist es deutlich schwieriger bis unmöglich


ganz genau kenne ich mich da nu auch nicht aus :P

newold

Senior Member

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 13:51

Zitat von »Empi«

Das mit dem Shuttle sieht für mich nach Werbung aus.

Eine Auktion, die nur aus Werbung besteht?

Glaub ich nicht.

Zitat von »Empi«

Da steht ja auch was von Alternative zum EPIA.

Falsch, da steht "EPIA-Alternative im Athlon-Bereich", könnt genauso gut bedeuten, dass es die Alternative von EPIA für Athlon-Prozessoren ist.

M.E. bekommst du eindeutig das Shuttle-Gehäuse plus Mainboard.
Aber klär's doch einfach vorher per Mail ab.

Zitat von »Die Insel (Film)«

"Was ist Gott?"
"Wenn du dir etwas unbedingt wünschst, und du schließt die Augen und bittest darum, ist Gott der Kerl, der dich ignoriert!"

Dark-Modder

Senior Member

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 13:58

ich würd sagen du bekommst das board + zubehör , denn auf dem Bild is nur das board , bei dem anderen link steht das ganze case im Bild aber das sagt ja nichts , FAKT ist beim ersten link steht :

Lieferumfang: Gehäuse mit Mainboard und Zubehör (s.u.)

Also ich würd steigern und dann wenn kein Gehäuse dabei ist vor gericht gehen ich denke du wirst gewinnen denn es steht eindeutig im lieferumfang !
wenn du jetzt vorher ne eMail schreibst sagt er dir evtl. nein es kommt nur das board , wenn du dann vor gericht gehst hast du keine chance denn er hat bestimmt die eMail gespeichert und darin steht das er dir eindeutig mitgeteilt hat das nur das board kommt !

Also lass die eMail weg und kauf einfach !

mfg Dark-Modder

Empi

Senior Member

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 13:59

Zitat von »newold«


Eine Auktion, die nur aus Werbung besteht?

Glaub ich nicht.
Falsch, da steht "EPIA-Alternative im Athlon-Bereich", könnt genauso gut bedeuten, dass es die Alternative von EPIA für Athlon-Prozessoren ist.

M.E. bekommst du eindeutig das Shuttle-Gehäuse plus Mainboard.
Aber klär's doch einfach vorher per Mail ab.


Auf dem Auktionsbild ist das Via Epia Board zu sehen, der Titel der Auktion lautet: "VIA EPIA V8000, Mini-ITX, neu mit Garantie" und da soll dann ein Shuttle verkauft werden?  ::)
Ich halte das für Wunschdenken.

Gruß Empi

Mein PC70 mit Config & Bilder Mein VFD passt leider nicht quer in die PC 70 Front. :-( Verkaufe aquagrATIx 9800, bei interesse bitte KM

newold

Senior Member

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 14:07

Zitat von »Dark-Modder«

Also ich würd steigern und dann wenn kein Gehäuse dabei ist vor gericht gehen ich denke du wirst gewinnen denn es steht eindeutig im lieferumfang !
wenn du jetzt vorher ne eMail schreibst sagt er dir evtl. nein es kommt nur das board , wenn du dann vor gericht gehst hast du keine chance denn er hat bestimmt die eMail gespeichert und darin steht das er dir eindeutig mitgeteilt hat das nur das board kommt !

Also lass die eMail weg und kauf einfach !

Das wäre ziemlich dumm. Wir sind nicht in Amerika, wo jede noch so dämlicha Klage Erfolg hat...

Außerdem würde ich mir wegen eines Mainboards nicht so nen Stress einhandeln wollen.

Wie gesagt, E-Mail schreiben und abwarten!

Zitat von »Die Insel (Film)«

"Was ist Gott?"
"Wenn du dir etwas unbedingt wünschst, und du schließt die Augen und bittest darum, ist Gott der Kerl, der dich ignoriert!"

Buddy_der_Elf

unregistriert

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 14:15

Also für mich steht es jetzt fest das der Verkäufer die Auktionsbeschreibung mit

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…item=5115480306

vertauscht hat. Die anderen Mainboards in seinen Auktionen haben auch eine eigene Bewertung.

Mail ist weg, denke das ich im Recht bin.

newold

Senior Member

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 14:17

Zitat von »Saftgurke«

Also für mich steht es jetzt fest das der Verkäufer die Auktionsbeschreibung mit

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…item=5115480306

vertauscht hat. Die anderen Mainboards in seinen Auktionen haben auch eine eigene Bewertung.


Sieht so aus...

Zitat von »Saftgurke«

Mail ist weg, denke das ich im Recht bin.
Das wäre natürlich ein super Schnäppchen, wenns klappt...

Zitat von »Die Insel (Film)«

"Was ist Gott?"
"Wenn du dir etwas unbedingt wünschst, und du schließt die Augen und bittest darum, ist Gott der Kerl, der dich ignoriert!"

Buddy_der_Elf

unregistriert

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 15:02

Antwort ist gerade gekommen.

Zitat

Sehr geehrter Herr X,

wie Sie bereits vor Abschluss der Auktion bemerkt haben, handelt es sich tatsächlich um einen Fehler bei der Einstellung des Artikels, der in der Kategorie Mainboards mit richtigem Artikelbild eingestellt war. Wir bitten darum, diesen Fehler zu entschuldigen. Wir hätten uns gefreut, wenn Sie uns eine entsprechende Mail zugeschickt hätten, anstatt entsprechende Kosten für die Löschung der Auktion zu verursachen. Dies wäre ein ausgesprochen freundliches und anständiges Verhalten gewesen, wie wir es in den vergangenen zwei Jahren bereits 2x erleben durften.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie ein V8000 wünschen, oder komplett zurücktreten möchten.

Mit freundlichen Grüßen


i.A.

XXX


Meint ihr ich kann trotzdem für 87 Euro auf das Shuttle bestehen? Auch wenn es ein Fehler war habe ich es gekauft, oder wie seht ihr das?

Dark-Modder

Senior Member

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 15:19

mhh also ich weiss nicht , fest steht das da steht :

Lieferumfang: Gehäuse mit Mainboard und Zubehör (s.u.)

und ich denke wenn das da steht kanst du da auch drauf bestehen !

Vieleicht ist hier ja im Forum ihrgendwo ein Anwalt der kennt sich bestimmt mit den Rechten aus und kann dir bestimmt mehr sagen...

mfg Dark-Modder

crushcoder

God

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 15:22

ich seh es so wie der händler es sieht:

du hättest die diskrepanz zwischen artikelbild/-name und der beschreibung erkennen können und vorher nachfragen sollen.

um unklarheiten zu beseitigen gibt es diese funktion bei ebay.

fehler können jedem passieren, auch händlern, und das sehen gerichte auch so, und an stelle des händlers würde ich auch bis dahin gehen.
gibt nämlich auch urteile darüber das auktionen ungültig waren weil sich der verkäufer vertan hat.

und das bild und beschreibung sich unterscheiden ist ein guter hinweis auf ein vertun.

das sieht nicht so aus als ob er jemanden betrügen wollte, sonst wäre der preis eher zwischen dem normalpreis eines epia-boards und des shuttles gewesen, nicht auf der höhe eines epia-boards.
so verdient er ja nichts mit seinem potentiellen betrug.

du hast da schlechte chancen, und das ist auch gut so.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Buddy_der_Elf

unregistriert

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 15:28

ALso einige stellen die Situation hier ein wenig verkehrt da.

Als ich den Artikel gekauft hab ist mir noch nicht aufgefallen das es sich um einen Fehler handelt. Zudem unterscheiden sich Bild u. Titel nicht vom Produkt da in dem Shuttle ebenfalls ein Epia Mainboard verbaut ist. Ich möchte dem Shop kein Schaden zufügen, ich möchte nur das bekommen was ich gekauft habe.

EDIT: er hat die Auktion immer noch unverändert im netz stehen ?

newold

Senior Member

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 15:42

Zitat von »Saftgurke«


EDIT: er hat die Auktion immer noch unverändert im netz stehen ?

Ist doch beendet.

Zitat von »Die Insel (Film)«

"Was ist Gott?"
"Wenn du dir etwas unbedingt wünschst, und du schließt die Augen und bittest darum, ist Gott der Kerl, der dich ignoriert!"

crushcoder

God

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 15:47

also "ich hab vor" und "meint ihr ich soll" liest sich für mich nicht wie schon geschehen, sorry das ich dir da unrecht getan habe.
aber war deine beschreibung ungenau. ;)

und die beschreibung des artikels sagt was von einem board für athlon, kein epia board.

aber du meinst die grösse des boards?

die auktion ist beendet, musste der händler wohl löschen, weil er, nachdem schon jm was gekauft hatte, die beschreibung nicht mehr ändern konnte.
deswegen schreibt er auch was über die kosten.

ich würd ihm schreiben das er mir das board schicken soll (wenn du das willst) und ne tüte gummibärchen dazu, dann wärs ok. ;)
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

j1nnai

Senior Member

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 15:49

Auf das Shuttle zu bestehen fänd ich persönlich etwas assozial.
Ich mein, wenn du mal einen Fehler machst, willst du ja auch nicht, dass er so schamlos ausgenutzt wird.
"Was du nicht willst, was man dir tut - das füge keinem andren zu!"

mfg j1nnai

Buddy_der_Elf

unregistriert

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 16:09

Also dieser jemand bin ich. Ich habe das Shuttle gekauft und erst ein Kollege zeigte mir den Fehler im Namen der Auktion.

Sicher ist es nicht freundlich jetzt für diesen Spottpreis das Shuttle zu verlangen, aber ich habe es nun mal zu diesem Preis ersteigert.

Das Epia Board ohne Mini Gehäuse kann ich nicht verwenden, ich habe mir ja extra ein Shuttle bestellt weil ich ein Barebone mit Netzteil Gehäuse und Motherboard benötige.

Was jetzt?

Clark

God

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 16:14

Entweder der Verkäufer beruft sich auf Irrtum seinerseits und fechtet den Kaufvertrag an (er war dann nie gültig) oder er muss dir zu diesem Preis das "ersteigerte" liefern.
[edith]
Das ersteigerte ist ganz klar:

Zitat


Lieferumfang: Gehäuse mit Mainboard und Zubehör (s.u.)
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Dark-Modder

Senior Member

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 16:18

so seh ich das auch

Zitat

Lieferumfang: Gehäuse mit Mainboard und Zubehör (s.u.)


Und das is eigentlich ne klare aussagen egal obs nen irrtum is oder nicht...

mfg Dark-Modder