also ich weiß nicht wies in D ist... dürfte aber nicht viel anders sein
hier zur Rechtslage in Österreich:
Der Verkäufer hätte hier den Mangel am Gerät in "angemessener Frist" zu beheben. Ex lege gibt es
keine Angabe über die "angemessene Frist". Liegt somit an den Umständen im Einzelfall.
Eine Frist hättest du ihm aber nicht setzen müssen.
Tut er das nicht hast Du nachher prinzipiell die Möglichkeit den Vertrag zu wandeln.
Die Wandlung wirkt so, als hätte der Vertrag nie bestanden somit dein "ehemaliger" Vertragspartner den
Kaufpreis nun rechtsgrundlos innehat. Du bekommst somit grs. den vollen Kaufpreis zurück.
hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen, wie gesagt kenne die deutsche Rechtslage dazu nicht, denke aber
dass hier im Ergebnis kaum Unterschiede aufzufinden sind.
LG
MoK
edit: auf Fristen muss man auch achten; u. dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.... (Beweislastfrage)
Übrigens ist eine Garantievereinbarung nicht umsonst, da sie die freiwillige Zusicherung verschuldensunabhängiger quasi-Gewährleistungrechte
ist und meist über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgeht...
EDIT 2:
hier zur Rechtslage in D (wirklich ziemlich deckungsgleich):
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unmöglich oder ist die vom Käufer gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist (§§ 437 Nr. 2, 440, 323 BGB). Im Falle des Rücktritts wird der Vertrag rück abgewickelt, d.h. der Verkäufer erhält die mangelhafte Ware zurück und der Käufer erhält den Kaufpreis zurück. Sofern der Verkäufer die defekte Ware nicht direkt bei Käufer abholt, muss er in jedem Fall die Kosten für die Rücksendung der Ware tragen (§ 439 Abs. 2 BGB). Beruht der Mangel auf einem Verschulden des Verkäufers, so kann der Käufer auch eine Erstattung der ursprünglichen Versandkosten verlangen.
Möchten der Käufer die mangelhafte Ware behalten oder liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, kann statt des Rücktritts vom Vertrag der Kaufpreis gemindert werden. Der geminderte Preis errechnet sich dabei wie folgt:
geminderter Preis = (Kaufpreis x wirklicher Wert) : Wert ohne Mangel
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