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Bluefake

God

Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 12:22

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit zentraler Eingangstür. Am Abend schließt meine Nachbarin immer unten ab, obwohl auch so keiner reinkommen kann. Ist das Feuerschutzrechtlich überhaupt gestattet? Wenn es mal brennt und man hat gerade den Schlüssel nicht, wird es doch kritisch.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Eikman

Moderator

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 12:25

http://www.nachbarschaftsstreit.de/nachb….php?id=445,445

hat google mir gesagt...

EDIT: ist übrigens gleich in der ersten antwort gut beschrieben

NikoMo

NikoMod

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 12:34

klingelst du deine nachbarn nich ausm bett wenns bei euch brennt? irgendwer wird schon nen schlüssel haben
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

KingofBohmte

Senior Member

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 12:36

Schlüssel in so nen Kasten stecken, wo auch die Brandmelder drin sind (kleine Rote Kästen mit Scheibe davor).

Eikman

Moderator

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 12:37

http://www.nachbarschaftsstreit.de/nachb…hp?id=3863,3863

fünfte antwort ist sogar mit §


EDIT:

Citation de "KingofBohmte"

Schlüssel in so nen Kasten stecken, wo auch die Brandmelder drin sind (kleine Rote Kästen mit Scheibe davor).


das ist doof, dann kann jeder sich dauerhaften zugang verschaffen wenn er auch nur einmal im hausflur war...

Clark

God

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 12:51

Citation de "Weihnachts-Dr.Eike"


das ist doof, dann kann jeder sich dauerhaften zugang verschaffen wenn er auch nur einmal im hausflur war...


Das ist noch nichtmal das Problem:

Viel Schlimmer ist wenn da wirklich was passiert und eine Panik ausbricht.

Dann möchte ich mal sehen, wie der erste von 30 Menschen vor der Tür den Schlüssel rausholt und die Tür aufschliesst, während 30 Leute von hinten panisch gegen die Tür anrennen, weil es hinter ihnen brennt...
Wenn das ohne schwerverletzte/Tote abgeht, dann hat man wahnsinnig viel Glück gehabt.
=> Es ist nicht praktikabel Haustüren abzuschliessen.
Die Alternative wäre eine Brandschliessung, d.h. man kann von innen _immer_ raus.
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Bluefake

God

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 13:59

Sauber! Da hab ich doch mal was schönes in der Hand. Zudem muss ich dann Nachts nicht mehr mit nach unten, um meinen Besuch rauszulassen.

Danke!
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Storm

God

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 14:00

ne also normalerweise darf die nicht zu sein!

weil das ja der einzige fluchtweg ist.


offenlassen..

Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Eikman

Moderator

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 14:03

Citation de "Bluefake"

Sauber! Da hab ich doch mal was schönes in der Hand. Zudem muss ich dann Nachts nicht mehr mit nach unten, um meinen Besuch rauszulassen.

Danke!



bei dir gehts ja noch, stell dir vor das wäre bei uns so :P

NikoMo

NikoMod

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 14:04

die hauseingangstür darf und muss (siehe mietvertrag) nachts abgeschlossen sein.

zum einen handelt es sich nicht um ein so grosses haus, dass da 30 menschen auf einmal rausmüssten, zum anderen können normans alte mitbewohner nicht so kräftig drücken ;D ausserdem sind die viel zu langsam die treppe runter, um ihm da gefährlich zu werden
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Eikman

Moderator

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 14:06

was im mietvertrag steht ist pupegal, siehe meinen zweiten link

Bluefake

God

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 14:09

Laut meinem Mietvertrag muß da garnix abgeschlossen werden. Auch die Hausordnung sieht das nicht vor. Und wenn da stünde, ich müsse jeden Sonntag ein Lamm vorm Briefkasten opfern, würde ich das auch nicht tun. ;)
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

NikoMo

NikoMod

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 14:11

wenns weder im mietvertrag, noch in der hausordnung steht, dann darf die türe auch offenbleiben.


von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Eikman

Moderator

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 14:19

Citation de "NikoMo"

wenns weder im mietvertrag, noch in der hausordnung steht, dann darf die türe auch offenbleiben.


muss sogar :P

KingofBohmte

Senior Member

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 14:34

Ich zitiere mal eben einen Ausschnitt der ersten Antwort:

Citation

Hieraus folgert, dass Haustüren aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht verschlossen werden dürfen.
Dem entgegen kann auch nicht das Sicherheitsinteresse einzelnen Bewohner stehen. Insbesondere zumal in den meisten Hausordnungen ein Verschließen der Hauseingangstüre je nach Jahreszeit zwischen 20:00 und 22:00 Uhr gefordert ist, was sich logisch sowieso nicht erklären lässt, da die Gefahr eines Einbruchs tagsüber, in einem eher verlassenen Haus zumindest nicht geringer ist.

Resultat für die Gemeinschaften:
Kein Bewohner darf gezwungen werden, die Haustüre abzuschließen. Entsprechende Regelungen einer Hausordnung sind gemäß § 134 BGB in Verbindung mit der bauordnungsrechtlichen Generalklausel unwirksam. Vielmehr stellt das Abschließen der Hauseingangstüre einen Rechtsverstoß dar, was jedem Bewohner unabhängig ob Mieter oder Eigentümer untersagt ist. Jedem Bewohner stehen demnach Unterlassungsansprüche und im Schadensfall auch Schadenersatzansprüche gegen den Handlungsstörer zu.


Das heißt also, dass die Hauseingangstür, egal wie es in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht, nicht abgeschlossen werden darf.

avalon.one

God

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 16:18

Ich würde die türe trotzdem auch zuhaben wollen.

Dragonclaw

God

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 16:38

je nachdem wie letztendlich die eigene wohnungstür vom treppenhaus aus aussieht würd ich sagen ;)
Verwende keine sinnlose Gewalt. Hol einen größeren Hammer.

Eldrik

Senior Member

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 17:10

Hi,

normalerweise gibt es an solchen Stellen Türen mit Panikschloss, sprich von draußen geht die Tür nur per Summer oder Schlüssel auf.

Fällt die Tür zu, ist Sie automatisch gesperrrt, muss man nun aus dem Haus raus, erlaubt das Panikschloss immer ein öffnen der Tür von Innen selbst wenn diese per Schlüssel abgeschlossen ist.
Prost Wakü Auflösung unter anderem Aquatube Plexiglas Sonderserie!! Klick mich!!

derJoe

Senior Member

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 18:14

Citation de "Eldrik"

Hi,

normalerweise gibt es an solchen Stellen Türen mit Panikschloss, sprich von draußen geht die Tür nur per Summer oder Schlüssel auf.

Fällt die Tür zu, ist Sie automatisch gesperrrt, muss man nun aus dem Haus raus, erlaubt das Panikschloss immer ein öffnen der Tür von Innen selbst wenn diese per Schlüssel abgeschlossen ist.


Also wenn bei uns im Haus abgeschlossen ist, dann ist dicht, ohne jedes "Panikschloss".
Wenn nicht abgeschlossen ist, kommt man aber selbstverständlich nur mit Summer oder Schlüssel rein, weil außen keine Klinke ist.

Irgendwo im ersten Link stand sogar, dass derjenige der die Tür abschließt Schadenersatz leisten muss, wenn im Brandfall Personen zu Schaden kommen, weil sie nicht schnell genug das Haus verlassen konnten.

Gruß

derJoe

Eldrik

Senior Member

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

vendredi 22 octobre 2004, 18:20

Citation de "derJoe"



Also wenn bei uns im Haus abgeschlossen ist, dann ist dicht, ohne jedes "Panikschloss".
Wenn nicht abgeschlossen ist, kommt man aber selbstverständlich nur mit Summer oder Schlüssel rein, weil außen keine Klinke ist.

Irgendwo im ersten Link stand sogar, dass derjenige der die Tür abschließt Schadenersatz leisten muss, wenn im Brandfall Personen zu Schaden kommen, weil sie nicht schnell genug das Haus verlassen konnten.

Gruß

derJoe


Tja liegt halt am Vermieter ob er es einbauen lässt oder nicht ;)

Vorgeschrieben ist das z.B. bei Notausgängen!
Prost Wakü Auflösung unter anderem Aquatube Plexiglas Sonderserie!! Klick mich!!