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Manwe

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 18:14

ja, können sie.
und je nach anlage wird von beiden seiten geblitzt... vorne und hinten also. so kann man dann auch das kennzeichen sehen

Man_In_Blue

Moderator

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 18:15

Zitat von »Jack«

link=board=4;num=1116591660;start=15#19 date=05/20/05 um 16:13:06]Was ist, wenn man auf dem Bild 100% zu erkennbar ist, aber z.b. der Vater die schuld auf sich nimmt. Geht das?

Wie schaut das eigentlich mit Motorradfahrern aus? Können die von Blitzanlagen geblitzt werden?

MfG
Ripper


1. Ja das geht wenn es das auto von deinem Papa ist... da die sich das Foto erst genau ansehen wenn dein papa das vergehen nicht zugibt...

2. nein... können sie nicht... da sie vorne über kein Nummernschild verfügen und de rFahrer einen heln trägt...

hier kannst du nur gelasert werden oder von ne rStreife aus dem verkehr gezogen werden...

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

juergen_schelhorn

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 18:19

Zitat von »Man_In_Blue«

1. Ja das geht wenn es das auto von deinem Papa ist... da die sich das Foto erst genau ansehen wenn dein papa das vergehen nicht zugibt...


Thx.

Zitat von »Man_In_Blue«

nein... können sie nicht... da sie vorne über kein Nummernschild verfügen und de rFahrer einen heln trägt...

hier kannst du nur gelasert werden oder von ne rStreife aus dem verkehr gezogen werden...


Dacht ichs mir doch. Kumpels von mir meinten, dass die Polizei gar nicht von hinten Blitzen darf!

MfG
Ripper


Manwe

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 18:22

hey... du hast nur gefragt, ob sie krad-fahrer blitzen KÖNNEN.

und ja, das können sie ;D du kannst theoretisch auch aufm fahrrad geblitzt werden...

Y0Gi

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 18:29

Zitat von »King-Malkav«

erstmal abwarten ob was kommt.
Mich haben sie schon 3 mal mit knapp 10 km/h drüber geblitzt, aber es ist noch nie was gekommen.

vielleicht sammeln die und dann gibts ärger wegen 40km/h drüber ;)

Clark

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 18:56

Zitat von »Jack«

link=board=4;num=1116591660;start=15#22 date=05/20/05 um 16:19:40]Dacht ichs mir doch. Kumpels von mir meinten, dass die Polizei gar nicht von hinten Blitzen darf!


Blödsinn.

Natürlich dürfen die das, früher durften sie sogar _nur_ von hinten blitzen. Es wird nur nicht mehr gemacht, da man auf soclehn Fotos den Fahrer nicht identifizieren kann.
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

x-stars

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 20:49

Falls es wirklich in der Probezeit ist und du nicht zu erkennen bist: Gib deiner Mama/Papa/Schwester/Bruder das Geld und sag das sie gefahren sind - sowas lässt sich sicher in der familie regeln :).
Wie ist das eigetlich mit Fahrrädern, wenn z.B. jemand mit seinem Rennrad trainiert und er fährt mit 40 durch eine 30er-Zone, kann er dann angehalten/geblitzt werden und muss zahlen?
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

buekka

Senior Member

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 20:54

Zitat von »x-stars«

Wie ist das eigetlich mit Fahrrädern, wenn z.B. jemand mit seinem Rennrad trainiert und er fährt mit 40 durch eine 30er-Zone, kann er dann angehalten/geblitzt werden und muss zahlen?

wenn die polizei direkt daneben steht, werden sie dich wohl anhalten und du musst blechen. bei nem "normalen" starenkasten wirds allerdings schwierig dich wiederzufinden. hast ja kein nummernschild am fahrrad, oder? ;)

elch

Full Member

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 21:01

i.d.R. wird man als Fahrradfahrer nicht bestraft bei Tempoverstößen.
Die Starenkästen kann man als einzelner Radfahrer fast nie auslösen, dafür braucht man fast immer min. 2 Radfahrer.
Da kommt natürlich nix, man kann ja nicht erkannt werden.


Nachschullung ist erst angesagt ab 21 km/h zuviel, also hier uninteressant.

Gut. Das war die Abstimmung über die Zustimmung. Angenommen mit einer Enthaltung. Ich darf nun vorschlagen, daß wir ohne weiteres Theater abhauen. Darf ich um Unterstützung bitten?

Dragonclaw

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 21:08

in dem brief den ich mal bekommen hat, wurde sofort aufgefordert, den fahrer zu nennen, der gefahren ist. es wurde extra darauf hingewiesen das aufgrund des fotos nicht der halter des fahrzeugs gefahren ist
aber wie gesagt, stillschweigend überwiesen und die sache war gegessen.
wenn man seiten aus dem fahrtenbuch entfernt, ist das 1. eventuell dokumentenverfälschung/Beweisvernichtung und 2. macht man sich damit selbst für das vergehen verantwortlich, da das FB gerade dazu da ist, festzustellen wer gefahren ist, damit nicht auf jeden fall der halter haftet.
fehlende seiten fallen schon wegen den kilometerangaben auf...

ob fahrräder geblitzt werden können...ich weiß nciht.
strafbar ist es auf jeden fall, mit dem fahrrad zu schnell zu fahren, aber vor allem laserpistolen brauchen eine genügende rückstrahlfläche, beim auto und motorrad die nummernschilder.
ob beim fahrrad der auch nur eventuell vorhandene frontreflektor reicht...?

mit der nachschulung: war das nciht ein Katalog A verstoß aka punkt bekommen, oder 2 nach B? also 2 mal weniger als 20kmh zu schnell oder einmal mehr als 20...
Verwende keine sinnlose Gewalt. Hol einen größeren Hammer.

Lev

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 21:13

da es mir selbst schon passiert ist weiss ich das man mit dem Fahrrad geblitzt werden kann... ::)

und mit der Probezeit:

Gefährlich wirds erst ab über 20km zu schnell, sprich sobald es Punkte gibt. Dann heisst es nämlich Nachschulung.
Wenns keine Punkte gibt interessiert es sowieso keinen wer gefahren ist und selbst WENN du irgendwann mal nen Punkt kassieren solltest kann man immernoch versuchen den Herrn Vater zu melden und der nimmt den Punkt auf sich (was nich weiter tragisch ist). Notfalls muss man wirklich überlegen ob ein Fahrtenbuch für 2 Jahre oder so nicht besser ist als 400€ für Nachschulung
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

elch

Full Member

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 22:58

unter 20km/h drüber kannst du x mal geblizt werden in der probezeit, interessiert keinen. ab 21km/h drüber ist nachschullung angesagt, ist ein A Verstoß.

Mit dem Handy am Steuer telefonieren ist z.b. ein B Verstoß, beim ersten mal muss man nur zahlen, erst beim 2. mal heisst es: ab zur nachschullung.

Gut. Das war die Abstimmung über die Zustimmung. Angenommen mit einer Enthaltung. Ich darf nun vorschlagen, daß wir ohne weiteres Theater abhauen. Darf ich um Unterstützung bitten?

Benny2002

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 23:02

Zitat von »Vitektim«



Wie gesagt der Halter wird gefragt und der muss den fahrer preisgeben. Kann er das nicht kommt evtl. das Fahrtenbuch und du darfst jedesmal km stand und fahrer eintragen..
bei 10km isses ja noch nich wirklich teuer


was du natürlich nicht führen musst, also da guckt keiner nach, aber wenn das nächste mal jemand mit deinem auto geblitzt wird gibts du den fahrer an oder du zahlst, dann gibts keine ausnahme mehr...
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Katzenfreund

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 23:18

Du kannst als Radfahrer geblitzt werden.
Aber nur, wenn du einen Führerschein hast musst du zahlen. Wenn Laiser und Sofortkasse ist, kann man da schnell pleite sein.

Ach Motorradfahrer können geblitzt werden.
Und ja, es gibt beitseitige und sogar schon (Testphase) 3 seite Blitzer (die haben zu viel Geld!). Wobei ich mich frage, welchen Sinn das hat.
Ein unter Umständen guter Tipp: Hast du nicht zufällig grade wärend des Blitzens einen Spurwechsel gemacht? (wenn ja ist es ungültig) Ich will hier nicht anstiften sondern schreibe das wegen 4er Blick etc
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

Clark

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 23:45

Zitat von »Katzenfreund«

Du kannst als Radfahrer geblitzt werden.
Aber nur, wenn du einen Führerschein hast musst du zahlen. Wenn Laiser und Sofortkasse ist, kann man da schnell pleite sein.


Was ist, wenn man keinen Tacho hat?
Der ist ja nicht vorgeschrieben.

Und ohne Tacho kann man nunmal die Geschwindigkeit ja nicht abschätzen... .)
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

buekka

Senior Member

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Freitag, 20. Mai 2005, 23:51

Zitat von »Clark«



Was ist, wenn man keinen Tacho hat?
Der ist ja nicht vorgeschrieben.

Und ohne Tacho kann man nunmal die Geschwindigkeit ja nicht abschätzen... .)

könnte mir denken, dass auch hier gilt, dass unwissenheit nicht vor strafe schützt. du könntest dich ja auch an deinem vordermann orientieren (wobei, wenn der auch zu schnell fährt hast du ein problem ;))..

DrStrange

Senior Member

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Samstag, 21. Mai 2005, 01:23

vielen dank für die ganzen gutgemeinten tipps... aber die maximal 25€ habe ich auch noch und werde brav bezahlen.
ich dachte halt nur, dass evtl gar nichts kommt, weil ich nicht frontal aufgenommen wurde. wenn also was kommt, werde ich nicht leugnen ;) ich halte euch auf dem laufenden, wie teuer es war (incl pic)
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

imperator79

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Samstag, 21. Mai 2005, 02:06

Zitat von »DrStrange«

ich halte euch auf dem laufenden, wie teuer es war (incl pic)


Also mit dem Bild ist so eine Sache. Auf meinem Bescheid war nur eine kleine Kopie meines Gesichts, nicht vom Kennzeichen. Das muss man wohl extra anfordern falls man es sehen will.

Ansonsten kriegst du bestimmt den Bescheid, die sind nicht so nachsichtig... :P

SpeedCat

God

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Samstag, 21. Mai 2005, 06:15

Zitat von »Jack«

link=board=4;num=1116591660;start=15#22 date=05/20/05 um 16:19:40]Dacht ichs mir doch. Kumpels von mir meinten, dass die Polizei gar nicht von hinten Blitzen darf!


Selten hab ich so viel Halbwissen und Vermutungen in einem Thread gesehn... *gg*

Es gibt sogar spezielle Anlagen, die beidseitig blitzen. Meißt in städtischen Blitzwagen. Es ist also eindeutig erlaubt, auch von hinten zu blitzen!!!! Wie es da mit der Nachweisbarkeit aussieht ist ne andere Frage.

Außerhalb von Deutschland wird überwiegend von hinten geblitzt - eben wegen der Motorräder.
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

FragFreak

Senior Member

Re: Geblitzt und "Kenntlichsein"

Samstag, 21. Mai 2005, 10:16

das ist nicht verdächtig oder strafbar die betreffenden stellen ausm fahrtenbuch zu reissen... wir sind hier in deutschland und wenn es darum gilt dich selbst zu belasten dann brauchst du das nicht..

beim motorradfahren isses egal ob du geblitzt wirst oder icht, es sei denn du wirst angehalten. ansonsten erkennen die dein gesicht nicht, sofern du nen intgralhelm hast kann das bild auch nicht anerkannt werden soweit ich weiss.. selbst wenn die sagen das is z.b. deine motorradkombi dann könntest du wiederrum die aussage verweigern, weil z.b ein familienmitglied mit dem bike gefahren ist/sein könnte und du gegen angehörige nicht aussagen musst.die wollen ja nur immer eingeständnisse aber beweisen können die in solchen fällen wenig.