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Metallurge

Senior Member

Re: Anzeige wegen Lärmbelästigung möglich?

Freitag, 23. September 2005, 11:47

Zitat von »tomd«

Zitat

ohne tüv rumfahren is nix gut. wenn das teil eh durchgeht, dann lass es eintragen.

Würd ich ja, aber die Einzelabnahme kostet einige 100€s.


Also dazu fällt mir eigentlich nix mehr ein. Entweder ich brauche diese Modifikation, dann muß ich dafür auch entsprechend zahlen oder halt nicht.
Könnte durchaus sein dass bei einer Beschwerde des Mannes Dir die Polizei mal einen Besuch abstattet und sich Dein Moped mal genauer anschaut. Finden Sie die Veränderung, bist Du u.U. mit einer Strafanzeige wegen erloschener ABE dabei. Bei "vorgemerkt" und aus dem Verkehr gefischt natürlich garantiert (Beweis des Betriebs im Straßenverkehr erbracht).

Noch eine andere Sache:
Ortsausgang, 30 Zone - steht das Haus außerorts?? oder wieso konntest Du den Mann bei Deiner Krachorgie noch sehen ...

Man_In_Blue

Moderator

Re: Anzeige wegen Lärmbelästigung möglich?

Freitag, 23. September 2005, 11:53

Zitat von »Patrickclouds«



::)

1. mir kann keiner vorschreiben welchen gang ich wo einzulegen habe. denn das untertourig fahren ist keine wohltat für den motor. und wenn der motor dadurch futsch is, bezahlt mir das auch keiner.
2. ökonomisch und motorrad passen nicht zusammen, dass wird in der ersten fahrstunde gelehrt.
3. mittags & ortsausgang, da beschleunigt jeder ::)

man sollte in einer solchen diskussion nicht die objektivität verlieren. schlechte persönliche erfahrungen sind hier fehl am platz.


Mal davon abgesehen das diese regeln quasi in Jeder Fahrschule so vermittelt werden (und garantiert nicht das gegenteil wie von dir behauptet) fährt man sich auch sein Mopped Auto damit bestmmt ned kaputt...

die Gangregeln innerorts: ab 20KMh 2 Gang, ab 30 KMh 3. Ganz, ab 40 KMh 4. Gang (und bei 6 Ganggetribenen Fahrzeugen wie der Audi oder die ER5 in denen ich gelernt habe) ab 50 HMh der 5. Gang...

Das Funktioniert übrigens ganz wunderbar und ich denke das man das auch mit ner 125er Enduro das so hinbekommen wird *G* (wohl eher mit dem ding als mir ner ER5...)


@ SpeedCat: das sowas nun von dir kommt war klar...

dabei solltest gerade du es besser iwssen.

StVo

§1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

§2: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Man In Blue

Edit:

@ Patrickclouds: wobei ich noch enmerken möchte das man hier natürlich deutlich von inner so wie außerorts untercheiden muss... bei gleicher fahrweise außerorts hätte mir mein Werter Herr Fahrlerer wohl denn allerwertesten bis zu den Höhrorganen aufgetan... wobei ökonimische fahrweise ja auch nicht heißt immer möglichst langsam umher zu kurken. (was den verkehrsfluss behindert (was mit StVo §2 schon geregelt wäre) und das wiederum auch nicht immer ökonimisch sein muss.)
A sinking ship is still a ship!

TemplarOfSteel

Senior Member

Re: Anzeige wegen Lärmbelästigung möglich?

Freitag, 23. September 2005, 12:56

Hi!

Also meine Meinung zur These 'lauter=besser':
Schwachbrüstige Fahrzeuge, die optisch oder akustisch getunt sind, sind definitiv einfach nur ne Lachnummer ;)
Bei Leistungstuning erkenne ich wenigstens noch den Sinn, auch wenn es meist unnötig ist.
Aber was aussieht/klingt wie Weltmeister aber fährt wie Handmixer kann man einfach nur belächeln.

Zur Lärmbelästigung: Persönlich würde ich mir wenig sorgen machen, dass dieser Herr mit Zettel irgendwas erreichen wird, selbst wenn er Anzeige erstattet, weil er schlicht nichts beweisen kann.
Andererseits würde ich drüber nachdenken, den lebenswichtigen Krachmacher eintragen zu lassen, das dürfte für den Fall dass die Rennleitung doch mal kontrolliert deutlich günstiger kommen.
keep my perspective straight
keep me away from hate
keep my eyes uncovered

Man_In_Blue

Moderator

Re: Anzeige wegen Lärmbelästigung möglich?

Freitag, 23. September 2005, 13:05

Zitat von »ToS«

Hi!

Also meine Meinung zur These 'lauter=besser':
Schwachbrüstige Fahrzeuge, die optisch oder akustisch getunt sind, sind definitiv einfach nur ne Lachnummer ;)
Bei Leistungstuning erkenne ich wenigstens noch den Sinn, auch wenn es meist unnötig ist.
Aber was aussieht/klingt wie Weltmeister aber fährt wie Handmixer kann man einfach nur belächeln.


*G* seh ich zwar änlich jedoch muss man hier einige dinge brücksichtigen...

Und zwar wenn man versucht an einem auto ein für kleinere Geld ein Leistugnstuning vor zu nemen kommt man schnell an den Punkt wos dann laut wird...

Wobei lächerlicherweise die effektivsten (und teursten) Tuningmethoden auch gleich die leisestesten sind... mit am meisten sollten Chiptuning, Kompressor oder Gaslader so wie Leistungsnockenwelle sein... und die machen ein KFZ meist nicht so viel lauter...

Leistung bringen können aber auch die verwendung von einem auf Leistung ausgelegten Krümmers so wie einer Sportabgasanlage... und die sind meist recht laut... und wenn man dann noch einen "Sportluftfilter" verwendet ist das getöse meist perfekt. (wobei man das je nach varzeug noch höhren kann...)


Wobei zwischen laut und laut auch noch zu unterscheiden wäre... wenn ein fahrzeug nicht gut klingt (was bei ner 125er Enduro oder nem Roller meist der Fall ist) dann klingt das Geräusch im Ohre des Höhrer gleich doppelt so laut... (hingegen kann ein Porsche in den Ohren so manschen Mannes gar nicht laut genug klingen)


aber ich bin weiterhin fan von eher leisen Fahrzeugen.  :P


nu aber zurück zum Thema... (gott ist mir heut langweilig)

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

SpeedCat

God

Re: Anzeige wegen Lärmbelästigung möglich?

Freitag, 23. September 2005, 13:10

Zitat von »Man_In_Blue«

@ SpeedCat: das sowas nun von dir kommt war klar...

dabei solltest gerade du es besser iwssen.

StVo

§1:



Nur um das mal faktisch zu hinterlegen:
Auslegungsvorschlag der Jur. Fak. Aachen für die Ausbildung von Verkehrskadetten

@ Tomd: Hier stehen viele Sachen so drin, wie hier schon mehrfach gesagt wurde, auch was Belästigung angeht. Allerdings steht alles drin als "muß ausgelegt werden", bei vielen Dingen steht dabei "den Umständen entsprechend".
Da niemand deine Umstände kennt, kann niemand ohne deine Befragung beurteilen, was deinen Umständen nach angepasst war oder nicht. Und dann kommt, daß Du nichts wissen mußt. ;)

Also mach keine zu große Welle, auch wenn Dir von dieser Seite wahrscheinlich nichts anzulasten ist. Der frisierte Auspuff reicht da schon!
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

Zettih

God

Re: Anzeige wegen Lärmbelästigung möglich?

Freitag, 23. September 2005, 14:53

Viel interessanter als die eventuellen Reaktionen grüner Männchen ist die Haltung der Versicherungen zu Fahrzeugen mit erloschener Betriebserlaubnis.

Die zahlen bei einem Unfall dann nämlich NICHTS! Auch wenn die Modifikation mit dem Unfallhergang nichts zu tun hatte, auch wenn man gar nicht der Unfallverursacher ist (!!), weil Fahren mit erloschener BE grundsätzlich als grob fahrlässig eingestuft wird.

P.S. Sie zahlen zunächst schon, weil sie als Haftpflicht verpflichtet sind, den Unfallgegner (man sagt jetzt wohl -Partner) schnellstmöglich zu entschädigen. Aber sie wollen die Kohle dann vom Halter später zurückhaben.

PPS. So ganz rechtskräftig sind die entsprechenden Urteile meines Halbwissens noch nicht. Trotzdem - das Risiko, nach 'nem Unfall mit Sach- und Personenschaden plötzlich mit 'ner halben Million SChulden dazustehen, würde ich nicht eingehen wollen. Schon gar nicht, wenn mir die paar Hunderter für's Eintragen schon zu viel waren...

NikoMo

NikoMod

Re: Anzeige wegen Lärmbelästigung möglich?

Freitag, 23. September 2005, 15:13

ich fasse mal ein wenig zusammen:

hier wird gestritten über dinge, die vom topic-ersteller nciht erfragt waren, und auf die er bereits eine antwort hat.

angezeigt werden wegen lärmbelästigung kann, ob es ihm dann auch deswegen an den kragen geht ist was anderes.


diskussionen über fahrweise sind unsinnig, da jeder fahren darf wie er es für richtig hält. solange er sich an die vorschriften hält. wenn ich mein auto im zweiten gang mit 60km/h bewegen will, ist das meine sache. und ich muss es dementsprechend auch zahlen.



damit hier nicht noch mehr fetzen fliegen, mach ich zu.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen